Netze Strom


Der Netzzugang ist im "Zweiten Gesetz zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts (nachfolgend EnWG genannt)" vom 7. Juli 2005 und den dazugehörigen Verordnungen über den Netzzugang und Netzentgelte (nachfolgende StromNZV und StromNEV genannt) vom 25. Juli 2005 geregelt.

Feststellung des Grundversorgers
- Grundversorger nach § 36 Absatz 2 EnWG ist jeweils das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden nach § 3 Nr. 22 EnWG in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert.
- Zum Stichtag 01.07.2009 wurde der Grundversorger für das Netzgebiet der Stadtwerke Riesa festgestellt. Nach Auswertung der Daten wurde festgelegt, dass die Grundversorgung für die kommenden 3 Jahre durch die Stadtwerke Riesa GmbH durchgeführt wird. Dies gilt für die Haushaltskunden gemäß § 3 EnWG und deren Versorgung nach Allgemeinen Bedingungen und Allgemeinen Preisen in Niederspannung im Netzgebiet der Stadtwerke Riesa GmbH.

Erweiterung des Konzessionsgebiets ab 01.01.2011:
Die ab 01.01.2011 zum Konzessionsgebiet neu hinzukommenden Ortsteile Böhlen, Gostewitz, Jahnishausen, Leutewitz, Mautitz, Nickritz und Oelsitz gehörten am Stichtag 01.07.2009 zum Strom-Netzgebiet der ENSO Netz GmbH. Grundversorger im Strom-Netzgebiet der ENSO Netz GmbH für den Zeitraum 2010 bis 2012 ist die ENSO Energie Sachsen Ost AG. Der Grundversorger bleibt damit in den genannten Ortsteilen bis 2012 unverändert die ENSO Energie Sachsen Ost AG.

Bekanntmachungen

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Netzgebiet
Zugangsbedingungen und Preise
Mindestanforderungen
Strukturmerkmale