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Netze Strom

Der Netzzugang ist im "Zweiten Gesetz zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts (nachfolgend EnWG genannt)" vom 7. Juli 2005 und den dazugehörigen Verordnungen über den Netzzugang und Netzentgelte (nachfolgende StromNZV und StromNEV genannt) vom 25. Juli 2005 geregelt.


Feststellung des Grundversorgers

Grundversorger nach § 36 Absatz 2 EnWG ist jeweils das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden nach § 3 Nr. 22 EnWG in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert.

Zum Stichtag 1. Juli 2009 wurde der Grundversorger für das Netzgebiet der Stadtwerke Riesa festgestellt. Nach Auswertung der Daten wurde festgelegt, dass die Grundversorgung für die kommenden 3 Jahre durch die Stadtwerke Riesa GmbH durchgeführt wird. Dies gilt für die Haushaltskunden gemäß § 3 EnWG und deren Versorgung nach Allgemeinen Bedingungen und Allgemeinen Preisen in Niederspannung im Netzgebiet der Stadtwerke Riesa GmbH.


Bekanntmachungen

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