Ihre Vorteile:

  • Die Strom-Grundversorgung ist unser flexibelstes Produkt ohne Mindestvertragslaufzeit. Sie können monatlich den Tarif wechseln. 
  • Sie vertrauen Ihrem Stadtwerk vor Ort und leisten damit einen persönlichen Beitrag für eine starke Region.
  • Sie nutzen Strom, der zu 50 % in Riesa erzeugt wurde - in hocheffizienten Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen (Heizkraftwerke).
  • Sie verlassen sich auf eine zuverlässige und umweltschonende Stromversorgung zu fairen Konditionen.
  • Sie nutzen unseren kompletten persönlichen Kundenservice vor Ort.

    Preise für Haushalte mit einem Jahresverbrauch bis 10.000 kWh/Jahr:

    für Eintarifzähler (ohne Tarifzeiten):

      brutto (netto) 
    Arbeitspreis ct/kWh 23,38 (19,65) 
    Grundpreis EUR/Jahr 99,25 (83,40) 

    für Zweitarifzähler (mit Tarifzeiten):

      brutto (netto) 
    Arbeitspreis 06:00-22:00 Uhr ct/kWh 23,38 (19,65) 
    Arbeitspreis 22:00-06:00 Uhr ct/kWh 22,22 (18,67) 
    Grundpreis EUR/Jahr 132,09 (111,00) 

    Preise mit 1/4-Lastgangmessung:

      brutto (netto) 
    Arbeitspreis ct/kWh 23,38 (19,65) 
    Leistungspreis EUR/kW*Jahr 240,94 (202,47) 
    Grundpreis EUR/Jahr 805,39 (676,80) 

    Sonstige Preisbestandteile

      brutto (netto) 
    Stromwandler EUR/Jahr 21,42 (18,00) 
    Weitere Ablesung u. Rechnungslegung EUR/Vorgang 16,45 (13,82) 

    Weitere Informationen und Dokumente zum Produkt:

    Produktfaltblatt  [PDF, 1.0 MB]
    Auftragsformular  [PDF, 68 kB]
    Lieferbedingungen [PDF, 155 kB]

    Hinweise zu den Preisen:

    • Die Preise gelten seit 01.01.2011.
    • Die Preise gelten für die Energielieferung, Netznutzung, Messung und Messdienstleistung an Privatkunden.
    • Sollten sich Steuern, Gebühren, Abgaben oder andere Belastungen - auch rückwirkend - auf das Stromentgelt kostensteigernd oder kostenmindernd auswirken, erhöhen oder vermindern sich die Preise entsprechend.
    • Im Preis enthalten sind die jeweils geltende Stromsteuer
       (zz. 2,05 ct/kWh) sowie die Mehrbelastungen aus dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz, der Aufschlag aus dem Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz und die Konzessionsabgabe an die Kommune.
    • Die Grundpreise gelten für jährlich einmal Ablesung und Rechnungslegung.
    • Die angegebenen Werte sind aus Übersichtlichkeitsgründen gerundet. Das Entgelt wird auf der Basis von Nettopreisen ermittelt und erhöht sich um die Umsatzsteuer (zz. 19 %).

    Stromzusammensetzung:



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    Information zur Grund- und Ersatzversorgung:

    Grundversorgung:

    • Jeder Kunde in einem Netzgebiet hat einen Anspruch auf die Lieferung von Strom durch den Grundversorger.
    • Diese Grundversorgungsaufgabe übernimmt gemäß dem Energiewirtschaftsgesetz der Stromlieferant übernehmen, der die meisten Kunden in diesem Netzgebiet hat. Häufig sind der Netzbetreiber und der Grundversorger identisch.
    • Im Riesaer Stromnetzgebiet sind die Stadtwerke Riesa sowohl der Netzbetreiber (alle Ortsteile) als auch der Grundversorger (außer in den Ortsteilen Oelsitz, Nickritz, Jahnishausen, Leutewitz, Mautitz).
    • Die Grund- und Ersatzversorgungstarife sind unsere gesetzlich geregelten Basistarife für Strom. Wir empfehlen allen Kunden unsere Sonderprodukte.

    Ersatzversorgung:

    • Unsere Preise für die Stromersatzversorgung entsprechen unseren Preisen der Stromgrundversorgung.
    • Die Ersatzversorgung führen wir maximal drei Monate durch.
    • Von Ersatzversorgung wird gesprochen, wenn ein Kunde Strom aus dem Niederspannungsnetz bezieht, ohne dass dieser Lieferung bzw. diesem Bezug ein Liefervertrag zugrunde liegt.
    • Die Ersatzversorgung wird vom Grundversorger durchgeführt.
    • Kunden mit einem Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke ab einer jährlichen Stromabnahme von 10.000 kWh fallen ebenfalls in den Anwendungsbereich der Ersatzversorgung, sofern sie aus dem Stromversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung Strom in Niederspannung beziehen und nicht bereits einen anderen Stromlieferungsvertrag abgeschlossen haben.

    Verbraucherbeschwerden:

    Nach einem erfolglosen Beschwerdeverfahren bei den Stadtwerken Riesa kann sich der Verbraucher an den Verein "Schlichtungsstelle Energie e. V." wenden. Dieser ist erreichbar unter:

     

    Schlichtungsstelle Energie e. V.

    Friedrichstr. 133

    10117 Berlin

    Telefon: 030 275 7240-0

    Internet: www.schlichtungsstelle-energie.de

    oder per E-Mail: info@schlichtungsstelle-energie.de.

     

    Der Verbraucherservice der Bundesnetzagentur hält Informationen rund um die Energieversorgung bereit. Die Kontaktdaten lauten:

     

    Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Verbraucherservice

    Postfach 8001, 53105 Bonn

    Telefon 030 22480-500

    Fax 030 22480-323

    www.bundesnetzagentur.de/verbraucherservice

     

    Ein Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft abschließt, das weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.

    Veröffentlichung des Berichts über den EEG-Belastungsausgleich 2010:

     [PDF, 103 kB]

    Veröffentlichung der Letztverbrauchermengen nach § 52 Abs. 1 Nr. 1 EEG:

    Die Letztverbrauchermenge gemäß § 49 EEG der Stadtwerke Riesa GmbH als Energieversorgungsunternehmen betrug im Jahr 2010: 95.071.026 kWh





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