100 % Natur:

"VOLLNATUR! Strom" kommt zu 100 % aus Erneuerbaren Energien. Es ist ein echtes Umweltprodukt, das ohne CO2-Emissionen erzeugt wird - besiegelt durch den TÜV Süd.

 

Das Gütesiegel des TÜV Süd bestätigt, dass die mit "VOLLNATUR! Strom" bereitgestellte Elektroenergie zu 100 % aus Erneuerbaren Energien gewonnen wird - in eindeutig identifizierbaren Anlagen. Der zu 100 % aus Erneuerbaren Energien erzeugte Strom wird in der Höhe Ihres Verbrauchs in das Stromnetz eingespeist. Die Einhaltung dieser Verpflichtungen kontrolliert der TÜV Süd jährlich.


Ihre Vorteile:

  • VOLLNATUR! Strom liegt nur 0,24 Cent/kWh über dem STADTSTROM-Tarif und ist immer günstiger als der Grundversorgungstarif.
  • Sie nutzen Strom 100 % aus Erneuerbaren Energien ohne CO2-Emissionen.
  • Sie verlassen sich auf eine zuverlässige und umweltschonende Stromversorgung zu fairen Konditionen.
  • Sie haben nur 6 Monate Mindestvertragslaufzeit. Danach haben Sie eine monatliche Wechselmöglichkeit.
  • Sie nutzen unseren kompletten persönlichen Kundenservice vor Ort.
  • Sie vertrauen Ihrem Stadtwerk vor Ort und leisten damit einen persönlichen Beitrag für eine starke Region.

Günstige Preise:

für Eintarifzähler (ohne Tarifzeiten):

  brutto (netto) 
Arbeitspreis ct/kWh 23,03 (19,35) 
Grundpreis EUR/Jahr 99,25 (83,40) 

für Zweitarifzähler (mit Tarifzeiten):

  brutto (netto) 
Arbeitspreis 06:00-22:00 Uhr ct/kWh 23,38 (19,65) 
Arbeitspreis 22:00-06:00 Uhr ct/kWh 22,19 (18,65) 
Grundpreis EUR/Jahr 99,25 (83,40) 

Weitere Informationen und Dokumente zum Produkt:

Hinweise zu den Preisen:

  • Die Preise gelten seit 01.01.2011.
  • Die Preise gelten für die Energielieferung, Netznutzung, Messung und Messdienstleistung an Privatkunden.
  • Sollten sich Steuern, Gebühren, Abgaben oder andere Belastungen - auch rückwirkend - auf das Stromentgelt kostensteigernd oder kostenmindernd auswirken, erhöhen oder vermindern sich die Preise entsprechend.
  • Im Preis enthalten sind die jeweils geltende Stromsteuer
     (zz. 2,05 ct/kWh) sowie die Mehrbelastungen aus dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz, der Aufschlag aus dem Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz und die Konzessionsabgabe an die Kommune.
  • Die Grundpreise gelten für jährlich einmal Ablesung und Rechnungslegung.
  • Die angegebenen Werte sind aus Übersichtlichkeitsgründen gerundet. Das Entgelt wird auf der Basis von Nettopreisen ermittelt und erhöht sich um die Umsatzsteuer (zz. 19 %).

Stromzusammensetzung:



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