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Wasser: Preise & Bedingungen

Wir versorgen Gewerbekunden mit Trinkwassser ausschließlich in unseren Versorgungsgebieten (Gewerbegebiete Strehlaer Straße, Mannheimer Straße und Gelände des ehemaligen Stahl- und Walzwerkes).

 

Sie interessieren sich für eine Wasserversorgung außerhalb dieser Gebiete? Wenden Sie sich bitte an die Wasserversorgung Riesa/Großenhain GmbH.


Trinkwasser

Gemäß der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVB Wasser V) vom 20. Juni 1980, Ausgabe 1998, gelten die nachfolgenden Preisregelungen:

 

  • Die Stadtwerke Riesa GmbH berechnen dem Kunden einen Arbeitspreis (Mengenpreis) und einen Grundpreis, der in Abhängigkeit der Zählergröße erhoben wird. 
  • Alle Bruttowerte sind aus Übersichtlichkeitsgründen z. T. gerundet.
  • Das Entgelt wird auf der Basis von Nettopreisen ermittelt und erhöht sich um die Umsatzsteuer (z. Zt. 7%) zum Rechnungsbetrag.


 brutto* (netto) 
Arbeitspreis in Euro/m³ 1,75  1,64 
Grundpreis in Euro/Monat   
Zählergröße Qn 2,5 8,75 (8,18) 
Zählergröße Qn 6 17,51 (16,36) 
Zählergröße Qn 10 21,88 (20,45) 
Zählergröße DN 50 109,42 (102,26) 
Zählergröße DN 80 175,06 (163,61) 
Zählergröße DN 100 273,55 (255,65) 
Zählergröße DN 150 382,95 (357,90) 
Zählergröße DN 200 547,08 (511,29) 

QN = Nenndurchfluss in Kubikmeter/h, DN = Nenndurchmesser in mm

Abwasser

  • Die Stadtwerke Riesa GmbH erheben im Auftrag und auf Rechnung der Stadtverwaltung Riesa die Abwassergebühren für die von ihnen versorgten Trinkwassergebiete entsprechend der bezogenen Trinkwassermenge.
  • Technologisch begründete Gebührenerlasse bei Abwasser nach § 23 der Abwassersatzung vom 11.07.2002 sind bei der Stadtverwaltung Riesa geltend zu machen.
  • Technologisch begründete Gebührenerlasse bei Abwasser nach § 23 der Abwassersatzung vom 11.07.2002
  • Gültig ab 01.01.1996 (Abwasser 01.01.2004) Euro ab 1.1.2002


Auszug aus der Abwassersatzung der Stadt Riesa in der Fassung vom 11.07.2002:


1. Gebühr in Euro/m³ für Abwasser, das in öffentliche Kanäle eingeleitet und von einem Klärwerk gereinigt wird. 2,20 
2. Grundgebühr in Euro/Monat für jeden Grunstücksanschluss auf der Basis der Größe des Wasserzählers.  
Zählergröße Qn 2,5 6,00 
Zählergröße Qn 6 12,00 
Zählergröße Qn 10 24,00 
Zählergröße DN 50 42,00 
Zählergröße DN 80 108,00 
Zählergröße DN 100 150,00 
Zählergröße DN 150 300,00 
Zählergröße DN 200 420,00 

QN = Nenndurchfluss in Kubikmeter/h, DN = Nenndurchmesser in mm

Versorgungsgebiete



Lieferbedingungen

 [PDF, 872 kB]
 [PDF, 91 kB]

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