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Wasser: Preise & BedingungenWir versorgen Gewerbekunden mit Trinkwassser ausschließlich in unseren Versorgungsgebieten (Gewerbegebiete Strehlaer Straße, Mannheimer Straße und Gelände des ehemaligen Stahl- und Walzwerkes).
Sie interessieren sich für eine Wasserversorgung außerhalb dieser Gebiete? Wenden Sie sich bitte an die Wasserversorgung Riesa/Großenhain GmbH.  Trinkwasser
Gemäß der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVB Wasser V) vom 20. Juni 1980, Ausgabe 1998, gelten die nachfolgenden Preisregelungen:
- Die Stadtwerke Riesa GmbH berechnen dem Kunden einen Arbeitspreis (Mengenpreis) und einen Grundpreis, der in Abhängigkeit der Zählergröße erhoben wird.
- Alle Bruttowerte sind aus Übersichtlichkeitsgründen z. T. gerundet.
- Das Entgelt wird auf der Basis von Nettopreisen ermittelt und erhöht sich um die Umsatzsteuer (z. Zt. 7%) zum Rechnungsbetrag.
 | | brutto* | (netto) | | Arbeitspreis in Euro/m³ | 1,75 | 1,64 | | Grundpreis in Euro/Monat | | | | Zählergröße Qn 2,5 | 8,75 | (8,18) | | Zählergröße Qn 6 | 17,51 | (16,36) | | Zählergröße Qn 10 | 21,88 | (20,45) | | Zählergröße DN 50 | 109,42 | (102,26) | | Zählergröße DN 80 | 175,06 | (163,61) | | Zählergröße DN 100 | 273,55 | (255,65) | | Zählergröße DN 150 | 382,95 | (357,90) | | Zählergröße DN 200 | 547,08 | (511,29) |
QN = Nenndurchfluss in Kubikmeter/h, DN = Nenndurchmesser in mm
Abwasser
- Die Stadtwerke Riesa GmbH erheben im Auftrag und auf Rechnung der Stadtverwaltung Riesa die Abwassergebühren für die von ihnen versorgten Trinkwassergebiete entsprechend der bezogenen Trinkwassermenge.
- Technologisch begründete Gebührenerlasse bei Abwasser nach § 23 der Abwassersatzung vom 11.07.2002 sind bei der Stadtverwaltung Riesa geltend zu machen.
- Technologisch begründete Gebührenerlasse bei Abwasser nach § 23 der Abwassersatzung vom 11.07.2002
- Gültig ab 01.01.1996 (Abwasser 01.01.2004) Euro ab 1.1.2002
 Auszug aus der Abwassersatzung der Stadt Riesa in der Fassung vom 11.07.2002: | 1. Gebühr in Euro/m³ für Abwasser, das in öffentliche Kanäle eingeleitet und von einem Klärwerk gereinigt wird. | 2,20 | | 2. Grundgebühr in Euro/Monat für jeden Grunstücksanschluss auf der Basis der Größe des Wasserzählers. | | | Zählergröße Qn 2,5 | 6,00 | | Zählergröße Qn 6 | 12,00 | | Zählergröße Qn 10 | 24,00 | | Zählergröße DN 50 | 42,00 | | Zählergröße DN 80 | 108,00 | | Zählergröße DN 100 | 150,00 | | Zählergröße DN 150 | 300,00 | | Zählergröße DN 200 | 420,00 |
QN = Nenndurchfluss in Kubikmeter/h, DN = Nenndurchmesser in mm
Versorgungsgebiete
Lieferbedingungen
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