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LeitungsauskunftSie planen Erdarbeiten wie Aufgrabung oder Bohrung? Dann müssen Sie damit rechnen, dass sich Leitungen von den Stadtwerken Riesa oder von anderen Energieversorgern in der Erde befinden.
Unternehmen und Privatpersonen, die Erdarbeiten im Netzgebiet der Stadtwerke Riesa GmbH planen, müssen deshalb im Rahmen ihrer Sorgfaltspflicht sich vor Beginn der Erdarbeiten bei unserer Plankammer Informationen über die Lage der Strom-, Gas- und Fernwärmeleitungen einholen.  Erlaubnisschein beantragen
Um mit den Arbeiten abgesichert beginnen zu können, ist der sog. Erlaubnisschein für Erdarbeiten erforderlich. Das Antragsformular sowie ein Merkblatt stellen wir Ihnen hiermit als Download zur Verfügung:  Formular laden:
Hinweise für Erdarbeiten
Vor Erdarbeiten informieren- Versorgungsleitungen für Elektroenergie, Fernwärme, Gas und Wasser können überall verlegt sein, z.B. unter Straßen, Wegen, Bürgersteigen, Wiesen, Feldern, auch in privaten Grundstücken. Deshalb höchste Vorsicht bei Erdarbeiten, ganz besonders bei Grab- und Baggerarbeiten, Bohrungen, Setzen von Masten und Zaunsäulen sowie dem Eintreiben von Pfählen und Schnurnägeln und Pflanzen von Bäumen.
- Mit Erdarbeiten im Stadtgebiet Riesa darf erst begonnen werden, wenn auf der Baustelle ein gültiger „Erlaubnisschein für Erdarbeiten“ vorliegt.
- Die im „Erlaubnisschein für Erdarbeiten“ enthaltenen Bedingungen sind einzuhalten. Werden Versorgungsleitungen freigelegt, die auf dem Erlaubnisschein nicht angegeben sind, unbedingt sofort die im Schachtschein benannten Mitarbeiter informieren, um Leitungen vermessen und ihren Betriebsstatus klären zu können.
 Lagetiefen der Versorgungsleitungen |  | 
|  |  |  |  | Mögliche Lagetiefen von Versorgungsleitungen - einfach Klicken, um zu vergrößern |  |  |  |  |
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- Die Überdeckung der Versorgungsleitungen beträgt je nach Leitungsart und der zugehörigen Vorschrift in der Regel 0,4 bis 1,40 m. Dieses Maß kann durch Erdabtragung, Aufschüttung, Straßenbau u.ä. über- oder unterschritten worden sein. Deshalb kann man bei Erdarbeiten nicht von der Normaltiefe ausgehen. Man muss sich vorher informieren und bei Erdarbeiten entsprechende Vorschicht walten lassen!
- Kabel wurden meist mit Hauben und Beton- oder Kunststoffplatten oder Ziegelsteinen abgedeckt. Warnbänder im Erdreich weisen immer auf Versorgungsleitungen hin.
- Ältere Versorgungsleitungen sind jedoch oft ohne jeglichen Schutz verlegt worden.
 Beschädigungen von Versorgungsleitungen ausschließen
- Sind in Betrieb befindliche Leitungen trotz aller Vorsicht beschädigt worden, sind die Arbeiten sofort zu unterbrechen, die Baustelle abzusperren und die Netzleitwarte der Stadtwerke Riesa GmbH Tel. : 03525 872403 umgehend zu informieren. Nur ein Fachmann der Stadtwerke Riesa GmbH kann den Schaden beurteilen und die notwendigen Maßnahmen einleiten.
- Schließen Sie Beschädigungen grundsätzlich aus! Kleine Beschädigungen (das könnten Druckstellen oder geringfügige Deformierungen sein) haben sich oft schon zu großen Störungen entwickelt.
- Führen Sie niemals selbst Untersuchungen an der Schadstelle durch. Es besteht Lebensgefahr!
Bewegen und Sichern von Versorgungsleitungen
- Freigelegte Leitungen sind immer als in Betrieb befindlich zu betrachten. Sie dürfen in ihrer Lage nur mit Zustimmung der Stadtwerke Riesa GmbH verändert werden, da ihr technischer Zustand nur von Fachleuten eingeschätzt werden kann. Freigelegte Leitungen sind so zu schützen, dass keinerlei gewollte oder ungewollte Beschädigungen, auch nicht durch herabfallende Steine, Hölzer, Werkzeuge u. ä. möglich sind.
- In Baugruben dürfen Leitungen nicht frei hängen, sondern müssen entsprechend der gültigen Vorschrift abgestützt und gegen ungewollte mechanische Beanspruchung gesichert werden. Bohlen aus Holz, welche bis zu einem Meter zu den Muffenenden hin ein Kabel sichern, sorgen z. B. dafür, dass sich Bewegungen des Kabels nicht auf die Muffe übertragen.
Verfüllung von Leitungstrassen
Freigelegte Leitungen müssen sorgfältig verfüllt werden. Vor der Verfüllung von Leitungen ist der zuständige Mitarbeiter der Stadtwerke Riesa GmbH zur Kontrolle zu verständigen. Der aufgefüllte Erdboden unter Leitungen ist so zu verdichten, dass spätere Bodensenkungen keine Zugspannungen in Leitungselementen verursachen. Die Leitungen selbst sind vorschriftsmäßig einzusanden (kein Kies). Hohlräume unter Kabelschutzhauben sind ebenfalls mit Sand auszufüllen. Danach ist die ursprüngliche Abdeckung durch schichtweise Verfüllen mit Erdreich wiederherzustellen.
Schadensersatz
Wer an Versorgungsleitungen Schäden verursacht, haftet dafür gemäß BGB und StGB.  Broschüre laden:
Entgelte für Planauskunft, für Stellungnahmen und Schachterlaubnisse
Für Auszüge aus Medienbestandsplänen in Form von Kopien oder Plots:| A4 | 7,60 EUR/Blatt | | A3 | 13,00 EUR/Blatt | | A2 | 21,00 EUR/Blatt | | A1 | 36,00 EUR/Blatt | | A0 | 52,50 EUR/Blatt |
 Für Auszüge aus Medienbestandsplänen in digitaler Form: jeweils das Vierfache des Preises  Stellungnahmen:| Grundbetrag | 14,90 EUR | | + Betrag für die dazugehörige Planauskunft | gebildet nach o.g. Liste |
 Bereitstellung und Herausgabe von Schachterlaubnisscheinen:| Umfang | Schachtbereich bei 1:500 | | | klein | auf A4 darstellbar | 16,51 EUR | | mittel | auf A3 darstellbar | 26,70 EUR | | groß | wesentlich größer als A3 | 39,00 EUR |
 Für ungewöhnlich große Schachtbereiche können die Stadtwerke Riesa auf Basis der vorgenannten Preise auch einen höheren Preis bilden.
Die zu Schachterlaubnisscheinen gehörige Planauskunft erteilen die SWR generell nur in Papierform.
Die SWR verwalten das Bestandsplanwerk der Antennengemeinschaft Riesa (Felgenhauerstr. 53, 01589 Riesa) und erteilen in deren Auftrag auch Auskünfte. Die SWR berechen der Antennengemeinschaft Riesa für diese Leistungen pro Schachtschein pauschal 6,10 EUR.
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