1.1 Worin unterscheidet sich ein Eintarifzähler von einem Zweitarifzähler?
Der Eintarifzähler hat nur ein Zählwerk; die Verbrauchsmessung läuft über 24 Stunden. Sie zahlen in diesem Fall, egal zu welcher Stunde, immer den gleichen Kilowattstundenpreis (Arbeitspreis). Der Eintarifzähler hat die Kennzeichnung HT oder T1. Der Zweitarifzähler hat hingegen zwei Zählwerke. Ein Zählwerk misst den Tagstromverbrauch – in Riesa von 6 bis 22 Uhr (HT/T1) - und das andere Zählwerk den Nachtstromverbrauch - in Riesa von 22 bis 6 Uhr (NT/T2). Das heißt, der Kilowattstundenpreis (Arbeitspreis) ist unterschiedlich hoch. Wenn Sie einen hohen Nachtstromverbrauch (NT/T2) haben, kann sich ein Zweitarifzähler also eventuell für Sie lohnen. Beachten Sie jedoch den etwas höheren Grundpreis.
1.2 Was kostet ein Zählertausch (Eintarifzähler gegen Zweitarifzähler)?
Wenn Sie Ihren Eintarifzähler gegen einen Zweitarifzähler oder umgekehrt austauschen möchten, zahlen Sie einmalig 36,70 Euro. Beantragen Sie die Umstellung bitte telefonisch unter (03525) 708-526.
1.3 Was ist eine Tarifschaltung?
Wenn der Zweitarifzähler von der Tagstrom- auf die Nachtrommessung wechselt und umgekehrt, bezeichnet man dies als Tarifschaltung. Diese Umschaltung erfolgt automatisch, Sie müssen keine Einstellungen oder Ablesungen vornehmen. Im Übrigen erfolgt keine Umstellung von Sommer- auf Winterzeit bzw. umgekehrt. Es gilt immer die Mitteleuropäische Zeit (MEZ).
1.4 Wann werden die Zähler ausgewechselt?
In der Regel gelten die folgenden Wechselfristen:
- Stromzähler alle 16 Jahre
- Wärmezähler alle 5 Jahre
- Gaszähler alle 8 Jahre
1.5 Kann mein Zähler falsch messen?
Dass Ihr Zähler falsch misst, ist äußerst unwahrscheinlich. Selbstverständlich kann es dennoch sein, dass so ein Messgerät mal defekt ist. Wenn Sie der Meinung sind, dass Ihr Zähler fehlerhaft misst, führen wir gerne eine Befundprüfung durch. Bestätigt sich Ihr Verdacht, übernehmen wir selbstverständlich die Kosten für die Prüfung. Stellt sich jedoch heraus, dass der Zähler einwandfrei misst, stellen wir Ihnen die Kosten der Befundprüfung in Rechnung. Diese belaufen sich auf ca. 75,00 Euro bei Gas- und Wasserzählern und ca. 70,00 Euro bei Stromzählern.
1.6 Wo finde ich meinen Strom-/Gaszähler?
Strom-/Gaszähler sind in der Regel im Keller oder im Eingangs-/Flurbereich. In Mehrfamilienhäusern sollten Sie z.B. den Hausmeister ansprechen, da die Zähler manchmal nicht frei zugänglich sind.</dt>