Abschläge/Zahlungsweisen

Wann werden die Abschläge fällig?

Der erste Abschlag eines Jahres wird immer mit dem Jahresrechnungsbetrag fällig, d. h. 14 Tage nach Rechnungslegung. Die weiteren monatlichen Abschläge werden immer zum 1. des Folgemonats fällig.

Kann ich meinen Abschlag ändern?

Der Abschlag kann ohne Angabe eines Grundes erhöht werden. Soll der Abschlag gesenkt, benötigen wir einen wichtigen Grund. Zum Beispiel ist der Auszug eines Mitbewohners ein solcher Grund, weil dadurch der Verbrauch in der Regel erheblich sinkt.

Warum zahle ich nur 11 Abschläge, das Jahr hat doch 12 Monate?

Weil wir den Januar mit der Jahresrechnung verrechnen. Somit bleiben für die Abschlagszahlungen die Monate Februar bis Dezember.

Wie wird die Höhe der Abschlagsbeträge bei neuen Kunden festgelegt?

Die Höhe der Abschlagsbeträge bei neuen Kunden beruht auf Erfahrungswerten vergleichbarer Kunden. Wenn Sie bereits Kunde sind, wird Ihr Abschlag für das neue Jahr immer auf der Basis Ihrer Verbrauchswerte des Vorjahres festgelegt. Sie können jedoch im Nachgang jederzeit mit uns eine Zwischenablesung vereinbaren bzw. eine Selbstablesung vornehmen, um die Richtigkeit dieses Betrages zu überprüfen.

Welche Zahlungsweisen empfehlen Sie?

Die SWR empfehlen allen Kunden die Zahlung per Einzugsermächtigung. Das spart viel Zeit und Aufwand. Die Einzugsermächtigung kann jederzeit schriftlich widerrufen werden.

Wie kann ich den SWR eine Einzugsermächtigung erteilen?

Wir empfehlen zur Erteilung einer Einzugsermächtigung die vorbereiteten Formulare zu verwenden. Diese sind im Kundenzentrum und hier erhältlich. Es ist jedoch auch möglich, die Einzugsermächtigung formlos schriftlich unter Angabe der Kundennummer und Rechnungseinheit zu erteilen.

Meine Adresse oder mein Name haben sich geändert. Was muss ich tun?

Nutzen Sie unsere Formulare, um uns Ihre neue Bankverbindung, Rechnungsadresse oder Nachnamen mitzuteilen (erhältlich im Kundenzentrum und auf unserer Internetseite).

Wie reagieren die SWR auf Zahlungsverzug?

Unsere erste Reaktion auf ein Zahlungssäumnis ist eine kostenpflichtige Mahnung. Die Karenzzeit zwischen Fälligkeitstermin (jeweils der Monatserste) und Erstellung der Mahnung beträgt in der Regel sieben Tage. Bei weiterer Nichtzahlung folgt nach 30 Tagen der Sperrauftrag. Ist nach weiteren fünf Tagen keine Zahlung erfolgt, wird die Versorgung eingestellt.

Rechnung

Wann kommt die Jahresrechnung?

Die Jahresrechnungen versenden wir in der Regel im Februar.

Auf meiner Rechnung ist ein Zählerstand angegeben, der von dem abweicht, den ich auf meiner Ablesekarte eintragen hatte. Wie ist das möglich?

Als Sie die Ablesekarte von uns erhalten haben, haben wir Sie gebeten, den Zählerstand zu einem bestimmten Stichtag abgelesen. In Ihrem Fall haben Sie vor oder nach diesem Stichtag abgelesen. In diesen Fällen rechnen wir den Verbrauch auf den Stichtag programmtechnisch vor bzw. zurück. Basis ist Ihr Verbrauch des Vorjahres.

Meine Jahresrechnung ergibt ein Guthaben (Minus vor dem Rechnungsbetrag). Wie bekomme ich mein Geld?

Guthaben erstatten wir ausschließlich per Überweisung (keine Barauszahlung). Dazu benötigen wir die Bankverbindung des Kunden. Liegt uns die Bankverbindung vor, erfolgt die Auszahlung 14 Tage nach Rechnungslegung.

Kann ich mein Guthaben bar auszahlen lassen oder als Scheck erhalten?

Nein, wir zahlen Ihnen Guthaben nur per Überweisung.

Laut der Jahresrechnung muss ich nachzahlen.(kein Minus vor dem Rechnungsbetrag) Was muss ich tun?

Kunden, die uns eine Einzugsermächtigung erteilt haben, brauchen sich um nichts zu kümmern. Alle anderen Kunden haben 14 Tage Zeit (ab dem Tag des Rechnungsdatums), um Restbeträge zu zahlen.

Wird ein Zähler direkt nach der Abmeldung gesperrt?

Die Höhe Ihres neuen Abschlags basiert auf Ihrem Vorjahresverbrauch und auf den aktuellen Preisen. Ist diese Berechnung nicht möglich, bemisst sich der Abschlag nach dem durchschnittlichen Verbrauch vergleichbarer Kunden.

Messung/Ablesung

Muss ich bei einer Unterjährigen Preisanpassung meinen Zählerstand melden?

Nein, da wir den anteiligen Verbrauch computerbasiert errechnen und dabei auf die langjährige Erfahrung mit über 20.000 Kunden zurückgreifen. Sie können es dennoch tun: einfach die Zählerstände unter Angabe von Name, Kundennummer und Zählernummer formlos zu Papier bringen und zu uns senden.

Wo finde ich meinen Strom- oder Gaszähler?

Strom- oder Gaszähler sind in der Regel im Keller oder im Eingangs-/Flurbereich. In Mehrfamilienhäusern sollten Sie zum Beispiel den Hausmeister ansprechen, da die Zähler manchmal nicht frei zugänglich sind.

Wann und wie häufig muss ich meinen Zählerstand ablesen?

Wir benötigen Ihren Zählerstand einmal jährlich zur Erstellung der Jahresverbrauchsrechnung. Über den Zeitpunkt der Ablesung werden Sie mittels einer Ablesekarte informiert. Schicken Sie uns diese bitte ausgefüllt zurück oder teilen Sie uns den Zählerstand direkt über den unten stehenden Link mit. Wir sind berechtigt Kontrollablesungen durchzuführen.

Was muss ich bei der Ablesung durch einen Beauftragten der SWR beachten?

Sie haben lediglich dafür Sorge zu tragen, dass die Messeinrichtungen leicht zugänglich sind. Sind die Messeinrichtungen für unsere beauftragten Ableser nicht zugänglich, müssen Sie ihnen nach Vorlage ihrer Dienstausweise den Zutritt ermöglichen. Alle Haushalte, bei denen die Ablesung durch einen Beauftragten der SWR erfolgt, werden durch Aushänge in den Häusern rechtzeitig informiert.

Die Ablesung durch einen Beauftragten der SWR war nicht möglich bzw. die Selbstablesung wurde von mir gemacht. Welche Folgen hat das?

Solange der Beauftragte der SWR die Räume des Kunden nicht zum Zwecke der Ablesung betreten kann oder wenn bis zur Rechnungsstellung kein Zählerstand vorliegt, dürfen die SWR den Verbrauch auf der Grundlage der letzten Ablesung programmtechnisch und damit zuverlässig ermitteln. Die tatsächlichen Verhältnisse werden dabei angemessen berücksichtigt.

Worin unterscheidet sich ein Eintarifzähler von einem Mehrtarifzähler?

Der Eintarifzähler hat nur ein Zählwerk; die Verbrauchsmessung läuft über 24 Stunden. Sie zahlen in diesem Fall, egal zu welcher Stunde, immer den gleichen Kilowattstundenpreis (Arbeitspreis). Der Eintarifzähler hat die Kennzeichnung HT oder T1. Der Zweitarifzähler hat hingegen zwei Zählwerke. Ein Zählwerk misst den Tagstromverbrauch – in Riesa von 6 bis 22 Uhr (HT/T1)- und das andere Zählwerk den Nachtstromverbrauch - in Riesa von 22 bis 6 Uhr (NT/T2). Das heißt, der Kilowattstundenpreis (Arbeitspreis) ist unterschiedlich hoch. Wenn Sie einen hohen Nachtstromverbrauch (NT/T2) haben, kann sich ein Zweitarifzähler also eventuell für Sie lohnen. Beachten Sie jedoch den etwas höheren Grundpreis.

Was ist eine Tarifschaltung?

Wenn der Zweitarifzähler von der Tagstromauf die Nachtrommessung wechselt und umgekehrt, bezeichnet man dies als Tarifschaltung. Diese Umschaltung erfolgt automatisch, Sie müssen keine Einstellungen oder Ablesungen vornehmen. Im Übrigen erfolgt keine  Umstellung von Sommer- auf Winterzeit bzw. umgekehrt. Es gilt immer die Mitteleuropäische Zeit (MEZ).

Wann werden die Zähler gewechselt?

In der Regel gelten die folgenden Wechselfristen: Stromzähler alle 16 Jahre, Wärmezähler alle 5 Jahre, Gaszähler alle 8 Jahre. Mit Stichprobenverfahren sind Fristverlängerungen möglich.

Kann mein Zähler falsch messen?

Alle im Netzgebiet der Stadtwerke Riesa eingesetzten Zähler sind geeichte Messgeräte. Sie unterliegen dem deutschen Eichrecht. Dieses Gesetz schreibt einen fest abgesteckten Rahmen für die Messtoleranzen und den Verwendungszeitraumder Zähler vor. So sind fehlerhafte Messungen fast ausgeschlossen. Wenn Ihr Zähler tatsächlich falsch messen sollte, so wird er meist langsamer laufen anstatt schneller. Sollten Sie Zweifel an Ihrem Verbrauch haben, wenden Sie sich bitte an einen unserer Kundenberater. Natürlich kann es sein, dass so ein Messgerät mal defekt ist. Wenn Sie der Meinung sind, dass Ihr Zähler fehlerhaft misst, führen wir gerne eine Befundprüfung durch. Bestätigt sich Ihr Verdacht, übernehmen wir selbstverständlich die Kosten für die Prüfung. Stellt sich heraus, dass der Zähler einwandfrei misst, übernehmen Sie die Kosten der Befundprüfung. Diese belaufen sich auf ca. 75,00 Euro bei Gas- und Wasserzählern und ca. 70,00 Euro bei Stromzählern.

Was ist Smart Metering?

Smart Metering ist der englische Fachbegriff für die neue Generation von Stromzählern –sogenannte intelligente bzw. elektronische Stromzähler. Im Gegensatz zu den klassischen Drehstromzählern erfassen diese den Stromverbrauch elektronisch und senden die Verbrauchsdaten selbständig an das Versorgungsunternehmen. Die Fernübertragung der Verbrauchsdaten macht die Selbstablesung überflüssig. Der Kunde kann sich jederzeit online über seinen aktuellen Stromverbrauch informieren. Die elektronischen Zähler sollen auch helfen, den Stromverbrauch gleichmäßiger über den Tag zu verteilen. Die SWR sammeln auf diesem Gebiet im Rahmen eines Pilotprojektes wertvolle Erfahrungen.





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