Die Höhe der Abschlagsbeträge bei neuen Kunden beruht auf Erfahrungswerten vergleichbarer Kunden. Wenn Sie bereits Kunde sind, wird Ihr Abschlag für das neue Jahr immer auf der Basis Ihrer Verbrauchswerte des Vorjahres festgelegt. Sie können jedoch im Nachgang jederzeit mit uns eine Zwischenablesung vereinbaren bzw. eine Selbstablesung vornehmen, um die Richtigkeit dieses Betrages zu überprüfen.
Unsere erste Reaktion auf ein Zahlungssäumnis ist eine kostenpflichtige Mahnung. Die Karenzzeit zwischen Fälligkeitstermin (jeweils der Monatserste) und Erstellung der Mahnung beträgt in der Regel sieben Tage. Bei weiterer Nichtzahlung folgt nach 30 Tagen der Sperrauftrag. Ist nach weiteren fünf Tagen keine Zahlung erfolgt, wird die Versorgung eingestellt.
Als Sie die Ablesekarte von uns erhalten haben, haben wir Sie gebeten, den Zählerstand zu einem bestimmten Stichtag abgelesen. In Ihrem Fall haben Sie vor oder nach diesem Stichtag abgelesen. In diesen Fällen rechnen wir den Verbrauch auf den Stichtag programmtechnisch vor bzw. zurück. Basis ist Ihr Verbrauch des Vorjahres.
Wir benötigen Ihren Zählerstand einmal jährlich zur Erstellung der Jahresverbrauchsrechnung. Über den Zeitpunkt der Ablesung werden Sie mittels einer Ablesekarte informiert. Schicken Sie uns diese bitte ausgefüllt zurück oder teilen Sie uns den Zählerstand direkt über den unten stehenden Link mit. Wir sind berechtigt Kontrollablesungen durchzuführen.
Sie haben lediglich dafür Sorge zu tragen, dass die Messeinrichtungen leicht zugänglich sind. Sind die Messeinrichtungen für unsere beauftragten Ableser nicht zugänglich, müssen Sie ihnen nach Vorlage ihrer Dienstausweise den Zutritt ermöglichen. Alle Haushalte, bei denen die Ablesung durch einen Beauftragten der SWR erfolgt, werden durch Aushänge in den Häusern rechtzeitig informiert.
Solange der Beauftragte der SWR die Räume des Kunden nicht zum Zwecke der Ablesung betreten kann oder wenn bis zur Rechnungsstellung kein Zählerstand vorliegt, dürfen die SWR den Verbrauch auf der Grundlage der letzten Ablesung programmtechnisch und damit zuverlässig ermitteln. Die tatsächlichen Verhältnisse werden dabei angemessen berücksichtigt.
Der Eintarifzähler hat nur ein Zählwerk; die Verbrauchsmessung läuft über 24 Stunden. Sie zahlen in diesem Fall, egal zu welcher Stunde, immer den gleichen Kilowattstundenpreis (Arbeitspreis). Der Eintarifzähler hat die Kennzeichnung HT oder T1. Der Zweitarifzähler hat hingegen zwei Zählwerke. Ein Zählwerk misst den Tagstromverbrauch – in Riesa von 6 bis 22 Uhr (HT/T1)- und das andere Zählwerk den Nachtstromverbrauch - in Riesa von 22 bis 6 Uhr (NT/T2). Das heißt, der Kilowattstundenpreis (Arbeitspreis) ist unterschiedlich hoch. Wenn Sie einen hohen Nachtstromverbrauch (NT/T2) haben, kann sich ein Zweitarifzähler also eventuell für Sie lohnen. Beachten Sie jedoch den etwas höheren Grundpreis.
Wenn der Zweitarifzähler von der Tagstromauf die Nachtrommessung wechselt und umgekehrt, bezeichnet man dies als Tarifschaltung. Diese Umschaltung erfolgt automatisch, Sie müssen keine Einstellungen oder Ablesungen vornehmen. Im Übrigen erfolgt keine Umstellung von Sommer- auf Winterzeit bzw. umgekehrt. Es gilt immer die Mitteleuropäische Zeit (MEZ).
Alle im Netzgebiet der Stadtwerke Riesa eingesetzten Zähler sind geeichte Messgeräte. Sie unterliegen dem deutschen Eichrecht. Dieses Gesetz schreibt einen fest abgesteckten Rahmen für die Messtoleranzen und den Verwendungszeitraumder Zähler vor. So sind fehlerhafte Messungen fast ausgeschlossen. Wenn Ihr Zähler tatsächlich falsch messen sollte, so wird er meist langsamer laufen anstatt schneller. Sollten Sie Zweifel an Ihrem Verbrauch haben, wenden Sie sich bitte an einen unserer Kundenberater. Natürlich kann es sein, dass so ein Messgerät mal defekt ist. Wenn Sie der Meinung sind, dass Ihr Zähler fehlerhaft misst, führen wir gerne eine Befundprüfung durch. Bestätigt sich Ihr Verdacht, übernehmen wir selbstverständlich die Kosten für die Prüfung. Stellt sich heraus, dass der Zähler einwandfrei misst, übernehmen Sie die Kosten der Befundprüfung. Diese belaufen sich auf ca. 75,00 Euro bei Gas- und Wasserzählern und ca. 70,00 Euro bei Stromzählern.
Smart Metering ist der englische Fachbegriff für die neue Generation von Stromzählern –sogenannte intelligente bzw. elektronische Stromzähler. Im Gegensatz zu den klassischen Drehstromzählern erfassen diese den Stromverbrauch elektronisch und senden die Verbrauchsdaten selbständig an das Versorgungsunternehmen. Die Fernübertragung der Verbrauchsdaten macht die Selbstablesung überflüssig. Der Kunde kann sich jederzeit online über seinen aktuellen Stromverbrauch informieren. Die elektronischen Zähler sollen auch helfen, den Stromverbrauch gleichmäßiger über den Tag zu verteilen. Die SWR sammeln auf diesem Gebiet im Rahmen eines Pilotprojektes wertvolle Erfahrungen.