Kunde werden

Warum soll ich Kunde der Stadtwerke Riesa werden?


Neben günstigen Preisen können Sie sich auf persönliche Ansprechpartner vor Ort, faire Vertragsbedingungen und einen Energieversorger freuen, der sich partnerschaftlich verhält. Wechselnde Callcenter-Mitarbeiter brauchen Sie ebenso wenig befürchten wie endlose Warteschleifen. Darüber hinaus sind wir als örtlicher Versorger ein bedeutender Arbeitgeber und verlässlicher Auftraggeber für das heimische Handwerk und den Mittelstand. Das schafft und sichert Arbeitsplätze in der Region. Jedes Jahr ebnen wir jungen Menschen den beruflichen Weg. Nicht zuletzt beleben wir Riesa, indem wir Vereine und soziale Einrichtungen unterstützen.

Wie werde ich Kunde?

Zunächst wählen Sie das für Sie passende Produkt. Dabei beraten wir Sie gern. Dann füllen

Sie das entsprechende Formular aus. Dieses können Sie auf unserer Internetseite laden,

ausdrucken und ausgefüllt zu uns senden. Oder kommen Sie im Kundenzentrum vorbei,

um sich direkt anzumelden. Gewerbetreibenden mit einem hohen Jahresverbrauch bieten

wir weitere individuelle, maßgeschneiderte Produkte. Hier empfehlen wir ein persönliches

Beratungsgespräch.

Wer sind meine Ansprechpartner?

  • Strom: Sylvia Thiele, 708-424
  • Erdgas/Wasser: Lars Sabath, -426
  • Fernwärme: Lothar Balzer, -423
  • Hausanschluss/Zähler: Anschluss- und Messwesen, -526 o. -529

Was sind die AGB?

Vertragliche Grundlagen für die Stromlieferung nach dem Grundversorgungstarif sind die Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV), die Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) und die jeweils Ergänzenden Bedingungen der Stadtwerke Riesa GmbH. Vertragliche Grundlagen für die Erdgaslieferung nach dem Grundversorgungstarif sind die Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV), die Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) und die Ergänzenden Bedingungen der Stadtwerke Riesa GmbH. Vertragliche Grundlage für die Versorgung mit Fernwärme ist die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV) in ihrer jeweils gültigen Fassung. Für alle Individualverträge gelten die zusätzlich vereinbarten Regelungen.

Habe ich in meiner Wohnung sofort Strom bzw. Gas?

In der Regel ja. Sollten Sie jedoch feststellen, dass Ihr Zähler gesperrt oder gar ausgebaut

ist, wenden Sie sich bitte an das Anschlussund Messwesen, Tel. 708-526 o. -529.

Ich baue ein Gebäude und brauche einen Hausanschluss. Was muss ich tun?

Ein Hausanschluss ist ein komplexes Projekt, bei dem wir Sie gern von Anfang an unterstützen. Kommen Sie einfach im Kundenzentrum vorbei. Grundsätzlich füllen Sie zunächst ein Antragsformular aus. Dann erhalten Sie von uns ein Angebot über die technische Realisierung Ihres Netzanschlusses für die gewünschten Medien.

Umzug

Ich ziehe aus. Was ist der erste Schritt?

Melden Sie zunächst Ihre Energielieferung ab. Abmeldeformulare erhalten Sie im Kundenzentrum und auf unserer Internetseite. Bitte senden Sie das Abmeldeformular an unsere Postanschrift, oder geben Sie es persönlich im Kundenzentrum ab.

Wie lange vor dem Auszug muss ich mich bei den SWR abmelden?

Wenn Sie Ihren Zählerstand selbst ermitteln können, ist es ausreichend, uns den Zählerstand am Auszugstag mitzuteilen. Sollte sich Ihr Zähler nicht in der Wohnung befinden, wenden Sie sich bitte an Ihren Hausmeister oder Vermieter.

Ziehen Sie aus Riesa weg?

Dann war es das schon. Im Monat nach der Endablesung senden wir Ihnen die Endabrechnung an Ihre neue Anschrift. Guthaben oder Restzahlungen werden noch einmal über Ihre uns bekannte Bankverbindung gebucht (falls Sie es anders wünschen, können die entsprechende Angaben im Abmeldeformular machen). Damit erlischt Ihre Einzugsermächtigung automatisch.

Sie ziehen innerhalb Riesa um und wollen Kunde bleiben?

Kündigen Sie zunächst Ihren bestehenden Vertrag mit einer Frist von 2 Wochen. Nach der Wohnungsübergabe füllen Sie das Abmeldeformular aus und geben es bei uns ab. Nachdem Sie Ihre neue Wohnung übernommen haben, können Sie mit uns einen neuen Vertrag abschließen. Nutzen Sie dafür unsere Anmeldeformulare.

Habe ich in meiner neuen Wohnung sofort Strom?

Grundsätzlich ja. Sollten Sie jedoch feststellen, dass Ihr Zähler gesperrt oder gar ausgebaut ist, wenden Sie sich bitte an das Anschluss- und Messwesen, Tel. 708-526 oder 708-529.

Wird mein Zähler direkt nach der Abmeldung gesperrt?

Die Sperrung des Zählers wird nach dem Abmeldedatum vom Haus- bzw. Wohnungseigentümer veranlasst. Erfolgt dies nicht, wird der Zähler erst dann gesperrt, wenn nach der Abmeldung über einen längeren Zeitraum keine Neuanmeldung erfolgt. Der Wohnungs- bzw. Hauseigentümer wird darüber rechtzeitig informiert.





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