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Neben günstigen Preisen können Sie sich auf persönliche Ansprechpartner vor Ort, faire Vertragsbedingungen und einen Energieversorger freuen, der sich partnerschaftlich verhält. Wechselnde Callcenter-Mitarbeiter brauchen Sie ebenso wenig befürchten wie endlose Warteschleifen. Darüber hinaus sind wir als örtlicher Versorger ein bedeutender Arbeitgeber und verlässlicher Auftraggeber für das heimische Handwerk und den Mittelstand. Das schafft und sichert Arbeitsplätze in der Region. Jedes Jahr ebnen wir jungen Menschen den beruflichen Weg. Nicht zuletzt beleben wir Riesa, indem wir Vereine und soziale Einrichtungen unterstützen.
Zunächst wählen Sie das für Sie passende Produkt. Dabei beraten wir Sie gern. Dann füllen
Sie das entsprechende Formular aus. Dieses können Sie auf unserer Internetseite laden,
ausdrucken und ausgefüllt zu uns senden. Oder kommen Sie im Kundenzentrum vorbei,
um sich direkt anzumelden. Gewerbetreibenden mit einem hohen Jahresverbrauch bieten
wir weitere individuelle, maßgeschneiderte Produkte. Hier empfehlen wir ein persönliches
Beratungsgespräch.
Vertragliche Grundlagen für die Stromlieferung nach dem Grundversorgungstarif sind die Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV), die Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) und die jeweils Ergänzenden Bedingungen der Stadtwerke Riesa GmbH. Vertragliche Grundlagen für die Erdgaslieferung nach dem Grundversorgungstarif sind die Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV), die Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) und die Ergänzenden Bedingungen der Stadtwerke Riesa GmbH. Vertragliche Grundlage für die Versorgung mit Fernwärme ist die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV) in ihrer jeweils gültigen Fassung. Für alle Individualverträge gelten die zusätzlich vereinbarten Regelungen.
Ein Hausanschluss ist ein komplexes Projekt, bei dem wir Sie gern von Anfang an unterstützen. Kommen Sie einfach im Kundenzentrum vorbei. Grundsätzlich füllen Sie zunächst ein Antragsformular aus. Dann erhalten Sie von uns ein Angebot über die technische Realisierung Ihres Netzanschlusses für die gewünschten Medien.
Dann war es das schon. Im Monat nach der Endablesung senden wir Ihnen die Endabrechnung an Ihre neue Anschrift. Guthaben oder Restzahlungen werden noch einmal über Ihre uns bekannte Bankverbindung gebucht (falls Sie es anders wünschen, können die entsprechende Angaben im Abmeldeformular machen). Damit erlischt Ihre Einzugsermächtigung automatisch.
Kündigen Sie zunächst Ihren bestehenden Vertrag mit einer Frist von 2 Wochen. Nach der Wohnungsübergabe füllen Sie das Abmeldeformular aus und geben es bei uns ab. Nachdem Sie Ihre neue Wohnung übernommen haben, können Sie mit uns einen neuen Vertrag abschließen. Nutzen Sie dafür unsere Anmeldeformulare.
Die Sperrung des Zählers wird nach dem Abmeldedatum vom Haus- bzw. Wohnungseigentümer veranlasst. Erfolgt dies nicht, wird der Zähler erst dann gesperrt, wenn nach der Abmeldung über einen längeren Zeitraum keine Neuanmeldung erfolgt. Der Wohnungs- bzw. Hauseigentümer wird darüber rechtzeitig informiert.