6.1 Wie hoch ist der Staatsanteil am Strompreis der SWR?
Heute beträgt der staatliche Anteil am SWR-Strompreis fast 40 Prozent. So hat sich von 1998 bis 2007 der Anteil der staatlichen Abgaben am Strompreis für einen dreiköpfigen SWR-versorgten Haushalt von 128 auf rund 289 Euro pro Jahr erhöht. Dies entspricht einer Steigerung von knapp 126 Prozent. Die Kosten für die eigentliche Stromlieferung sind dagegen nur um 76 Euro bzw. 20 Prozent gestiegen.
6.2 Wie hoch ist der Staatsanteil am Erdgaspreis der SWR?
Die Steuern- und Abgabenbelastung bei der Erdgaslieferung für Haushalte liegt in Deutschland bei durchschnittlich 28 Prozent (Stand: Anfang 2007).
6.3 Was ist die Stromsteuer?
Durch die Stromsteuer möchte die Bundesregierung die Konsumenten zum Energiesparen anregen, erneuerbare Energien fördern und Arbeitsplätze schaffen. Zurzeit beträgt der Regelsteuersatz für die Stromsteuer in Deutschland 2,05 Cent netto pro Kilowattstunde. Unter besonderen Umständen gibt es im produzierenden Gewerbe einen ermäßigten Steuersatz.
6.4 Was ist die Erdgassteuer?
Die Höhe der Erdgassteuer bemisst sich nach dem Mineralölsteuergesetz (MinöStG). Die SWR stellt diese dem Kunden in Abhängigkeit von der Verbrauchsmenge in Höhe von 0,55 Ct/kWh in Rechnung.
6.5 Warum zahle ich auf die Strom-/Erdgassteuer noch eine Umsatzsteuer?
Das hat der Staat gesetzlich festgelegt. Die Strom- und Erdgassteuer sind Verbrauchssteuern im Sinne der Abgabenverordnung und damit nach Umsatzsteuergesetz in die Berechnung der Umsatzsteuer einzubeziehen.
6.6 Was versteht man unter Abgaben?
Abgaben sind Beträge, die die Stadtwerke Riesa zur Umverteilung abführen muss. Dazu gehören zum Beispiel Konzessionsabgabe (Abgabe an die Stadt Riesa zur Nutzung der öffentlichen Wege für den „Strom- und Gastransport“), Abgaben aufgrund des Gesetzes für den Vorrang der Erneuerbaren Energien, Abgaben nach dem Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung.
6.7 Was ist das Eneuerbare-Energien-Gesetz?
Mit der Einführung des „Gesetzes über den Vorrang Erneuerbarer Energien“ (EEG) zum 1. April 2000 will der Gesetzgeber im Interesse des Klima- und Umweltschutzes eine Verdoppelung des Anteiles erneuerbarer Energien am gesamten Energieverbrauch bis zum Jahr 2010 erreichen.
6.8 Was ist das Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz?
Das am 1. April 2002 in Kraft getretene „Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung“ – Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz – (KWKG) dient dem befristeten Schutz der Kraft-Wärme-Kopplung in der allgemeinen Versorgung im Interesse von Energieeinsparung und Klimaschutz.
6.9 Was ist eine Konzessionsabgabe?
Konzessionsabgaben sind Entgelte, die Energieversorgungsunternehmen an Gemeinden für die Einräumung des Rechts zur Benutzung öffentlicher Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen, die der unmittelbaren Versorgung von Letztverbrauchern im Gemeindegebiet mit Strom und Gas dienen. Kurz: Abgabe an die Stadt Riesa, um Kabel und ähnliches im öffentlichen Straßenland verlegen zu können. Dies hat seinen rechtlichen Hintergrund darin, dass die öffentlichen Straßen im Eigentum der Stadt Riesa stehen.
Die Konzessionsabgabe, die die SWR an die Stadt Riesa abführt, ist in der Verordnung über Konzessionsabgaben für Strom und Gas vom 22. Juli 1999 geregelt.
Sie beträgt bei Lieferung von Strom im Rahmen der Schwachlastreglung 0,61 Ct/kWh, ansonsten 1,59Ct/kWh.
Die Konzessionsabgabe für Gas, dass ausschließlich zum Kochen und für die Warmwasserbereitung verwendet wird, beträgt 0,61 Cent/kWh.