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FAQ: Preise

1. Strompreise

1.1 Wie setzt sich der Strompreis zusammen?

Im Tarifsystem ohne Leistungsmessung setzt sich der Strompreis aus dem Arbeitspreis und dem Grundpreis (inkl. Verrechnungspreis) zusammen; im Tarifsystem mit Leistungsmessung aus dem Arbeitspreis, dem Leistungspreis und dem Verrechnungspreis.

Hinzu kommen bei beiden Tarifsystemen die gesetzlichen Belastungen wie Konzessionsabgabe an die Stadt Riesa, Stromsteuer, EEG- und KWKG-Umlagen und Umsatzsteuer.

 

1.2 Was ist der Arbeits- und was der Grundpreis?

Der Grundpreis ist der monatlich fixe Preis für die Bereitstellung der Energie, der Messeinrichtungen, der Verrechnung und des Inkassos.
Der Arbeitspreis ist das verbrauchsabhängige Entgelt für jede abgenommene Kilowattstunde Strom.

 

1.3 Was sind Netznutzungsentgelte?

Die Netzentgelte haben einen Anteil von ca. 30 Prozent am gesamten Strompreis. Sie entstehen durch den notwendigen Transport des Stroms - von den Kraftwerken und Windparks über Hochspannungs- und Mittelspannungsnetze bis zur Verteilung vor Ort.  Die Netznutzungsentgelte sind in Ihrem Endpreis bereits enthalten und werden auf Ihrer Jahresrechnung separat ausgewiesen.

 

1.4 Was bedeutet "Schwachlastregelung"?

Wenn Sie einen großen Teil Ihres Stromes zwischen 22 Uhr und 6 Uhr (Schwachlastzeit) verbrauchen, können Sie sowohl beim Grundversorgungstarif als auch bei STADTSTROM die Schwachlastregelung nutzen. Ob sich dieser Tarif und damit verbunden der nachträgliche Einbau eines Kombi-Zählers für Sie lohnt, beantworten wir Ihnen gern in einem persönlichen Beratungsgespräch.

2. Erdgaspreise

2.1 Wofür zahle ich den Grundpreis und den Arbeitspreis?

Der Grundpreis ist der Preis für die Bereitstellung der Energie, der Messeinrichtungen, der Verrechnung und des Inkassos.
Der Arbeitspreis ist der Preis für die bezogene Kilowattstunde Gas.

 

2.2 Was ist der Unterschied zwischen Grundpreis und Leistungspreis?

Der Grundpreis gilt im Rahmen der Tarifgestaltung als das Entgelt für die Vorhaltung einer Messeinrichtung (Zähler, Zubehör) sowie für Ablesung und Abrechnung für eine bestimmte Zeitspanne (Euro/Monat). Der Leistungspreis erfüllt den gleichen Zweck. Jedoch ist er zudem vom Verwendungszweck des Gases und der Nennwärmeleistung der Gasgeräte abhängig.

 

2.3 Warum wird der Erdgasverbrauch in Kubikmeter abgelesen, aber in kWh abgerechnet?

Die Fachverbände der Gaswirtschaft haben festgelegt Erdgas anhand der gelieferten Energiemenge abzurechnen. Dazu ist die Schaffung einiger technischer Voraussetzungen notwendig. Gleichzeitig wurde die für eine Energiemenge zulässige Maßeinheit bestimmt. Also wird bei der thermischen Abrechnung von Erdgas die gesetzlich zulässige Einheit "Kilowattstunde (kWh)“ verwendet. Für die Ermittlung der Daten zur Gasabrechnung kann das Gasversorgungsunternehmen zwischen zwei Verfahrensweisen wählen. Die SWR haben sich für das Verfahren „Energie als Abrechnungsgröße“ entschieden. Hierbei wird die Energie der gelieferten Gasmenge in kWh aus dem Abrechnungsvolumen und dem Abrechnungsbrennwert ermittelt.

3. Fernwärmepreise

3.1 Wofür bezahlen Fernwärmekunden den Arbeitspreis?

Der Arbeitspreis ist der Preis für jede vom Kunden abgenommene Kilowattstunde Fernwärme.

 

3.2 Was ist der Leistungspreis bzw. der Jahresgrundpreis?

Der Jahresgrundpreis deckt die Kosten für die Errichtung, die Bereitstellung und den Betrieb sowie die Wartung, Instandhaltung und ggf. Erneuerung der Fernwärmeversorgungsanlagen. Der Grundpreis ist vom Kunden auch dann zu entrichten, wenn er keine Fernwärme abgenommen hat.

 

3.3 Was ist der Verrechnungspreis?

Dies ist der Preis für Messung und Abrechnung je nach Art und Umfang der erforderlichen Mess- und Steuereinrichtungen, für die Rechnungsstellung und das Inkasso durch die Stadtwerke. Er richtet sich nach dem Anschlusswert.

4. Preisanpassung

4.1 Wie werde ich über Preisanpassungen informiert?

Selbstverständlich veröffentlichen wir die neuen Preise vor Inkrafttreten im Amtsblatt der Stadt Riesa, den RIO-Regionalnachrichten, und auf unserer Internetseite. Das Amtsblatt erscheint in der Regel freitags aller zwei Wochen (außer an Feiertagen) und wird kostenfrei in alle Haushalte der Stadt Riesa geliefert. Bei Terminproblemen mit dem Amtsblatt publizieren wir die neuen Preise im Riesaer Wochenkurier, der immer mittwochs (außer an Feiertagen) erscheint. Zusätzlich erhalten Sie vor jeder Preisanpassung rechtzeitig einen Brief.

 

4.2 Ändern die SWR bei einer Preisanpassung meinen Abschlag?

Wir nehmen nur eine Abschlagsänderung vor, wenn wir bei der Jahresrechnung zu hohe Nachforderungen bzw. zu hohe Rückerstattungen vermeiden wollen. Kunden, bei denen eine Abschlagsänderung erforderlich ist, werden schriftlich benachrichtigt.

 

4.3 Wie wirkt sich eine Preisänderung auf die Berechnung meines Verbrauchs aus?

Ändern sich innerhalb eines Abrechnungszeitraumes die Arbeitspreise, so wird der für die neuen Preise maßgebliche Verbrauch zeitanteilig berechnet. Dabei berücksichtigen wir selbstverständlich jahreszeitliche Verbrauchsschwankungen. Entsprechendes gilt bei Änderung des Umsatzsteuersatzes.

 

4.4 Was muss ich tun? Muss ich beispielsweise meinen Zählerstand melden?

Nein, da der anteilige Verbrauch programmtechnisch und damit zuverlässig errechnet wird. Dennoch sind Selbstablesungen möglich. Die Zählerstände können unter Angabe von Name, Adresse und Kundennummer, ggf. auch Zählernummer schriftlich mitgeteilt werden.

5. Stromkennzeichnung

5.1 Über was informiert die Stromkennzeichnung?

Die Stromkennzeichnung dient der Verbraucherinformation. Der Stromkunde wird informiert über den Anteil von Kernkraft, fossilen (z.B. Steinkohle, Braunkohle, Erdgas) und sonstigen Energieträgern sowie Erneuerbaren Energien( z.B. Wasserkraft, Windkraft, Sonnenenergie) am Gesamt-Energieträgermix, den der Lieferant im letzten oder vorletzten Jahr verwendet hat. Außerdem wird informiert über die Umweltauswirkungen, die bei der Erzeugung der gelieferten Energie entstanden sind. Ausgewiesen wird die CO2-Emissionsbilanz und der radioaktive Abfall der gelieferten Energie, jeweils in Gramm pro Kilowattstunde. Alle Werte der Stromkennzeichnung beziehen sich auf den Erzeugungsmix eines vorangegangenen Jahres.

 

5.2 Was ist die rechtliche Grundlage?

Seit dem 13. Juli 2005 gilt das neue Energiewirtschaftsgesetz (EnWG). Nach § 42 Absatz 1 sind alle Stromversorger verpflichtet, ihre Kunden über die Zusammensetzung des gelieferten Stroms und deren Umweltauswirkungen zu informieren.

 

5.3 Seit wann ist sie Pflicht und warum?

Die Stromkennzeichnung erfolgte erstmalig zum 15. Dezember 2005 für das Jahr 2004. Durch die Stromkennzeichnungsvorschriften sollen Sie in transparenter und vergleichbarer Weise Informationen darüber erhalten, wie Ihr Strom erzeugt wurde und welche Umweltauswirkungen die verschiedenen Energieträger hatten.

 

5.4 Beeinflusst die Stromkennzeichnung den Strompreis?

Nein, die Zusatzinformationen führen zu keinen Preiserhöhungen. Wir haben diese Zusatzinformationen wirtschaftlich in unser bestehendes Abrechnungssystem integriert.

 

5.5 Wieso wurde für die aktuelle Stromkennzeichnung der Stadtwerke Riesa das Bezugsjahr 2007 gewählt?

Das Abrechnungsjahr für Ihren Energieverbrauch ist z. B. 2008, den genauen Zeitraum finden Sie in der Abrechnung. Unsere aktuelle Stromkennzeichnung basiert auf den Werten aus dem Jahr 2007. Das hat der Gesetzgeber so vorgeschrieben, weil diese Werte aufgrund der Komplexität nicht früher von den Elektrizitätsversorgungsunternehmen ermittelt werden können.

6. Steuern und Abgaben

6.1 Wie hoch ist der Staatsanteil am Strompreis der SWR?

Heute beträgt der staatliche Anteil am SWR-Strompreis fast 40 Prozent. So hat sich von 1998 bis 2007 der Anteil der staatlichen Abgaben am Strompreis für einen dreiköpfigen SWR-versorgten Haushalt von 128 auf rund 289 Euro pro Jahr erhöht. Dies entspricht einer Steigerung von knapp 126 Prozent. Die Kosten für die eigentliche Stromlieferung sind dagegen nur um 76 Euro bzw. 20 Prozent gestiegen.

 

6.2 Wie hoch ist der Staatsanteil am Erdgaspreis der SWR?

Die Steuern- und Abgabenbelastung bei der Erdgaslieferung für Haushalte liegt in Deutschland bei durchschnittlich 28 Prozent (Stand: Anfang 2007).

 

6.3 Was ist die Stromsteuer?

Durch die Stromsteuer möchte die Bundesregierung die Konsumenten zum Energiesparen anregen, erneuerbare Energien fördern und Arbeitsplätze schaffen. Zurzeit beträgt der Regelsteuersatz für die Stromsteuer in Deutschland 2,05 Cent netto pro Kilowattstunde. Unter besonderen Umständen gibt es im produzierenden Gewerbe einen ermäßigten Steuersatz.

 

6.4 Was ist die Erdgassteuer?

Die Höhe der Erdgassteuer bemisst sich nach dem Mineralölsteuergesetz (MinöStG). Die SWR stellt diese dem Kunden in Abhängigkeit von der Verbrauchsmenge in Höhe von 0,55 Ct/kWh in Rechnung.

 

6.5 Warum zahle ich auf die Strom-/Erdgassteuer noch eine Umsatzsteuer? 

Das hat der Staat gesetzlich festgelegt. Die Strom- und Erdgassteuer sind Verbrauchssteuern im Sinne der Abgabenverordnung und damit nach Umsatzsteuergesetz in die Berechnung der Umsatzsteuer einzubeziehen.

 

6.6 Was versteht man unter Abgaben?

Abgaben sind Beträge, die die Stadtwerke Riesa zur Umverteilung abführen muss. Dazu gehören zum Beispiel Konzessionsabgabe (Abgabe an die Stadt Riesa zur Nutzung der öffentlichen Wege für den „Strom- und Gastransport“), Abgaben aufgrund des Gesetzes für den Vorrang der Erneuerbaren Energien, Abgaben nach dem Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung.

 

6.7 Was ist das Eneuerbare-Energien-Gesetz?

Mit der Einführung des „Gesetzes über den Vorrang Erneuerbarer Energien“ (EEG) zum 1. April 2000 will der Gesetzgeber im Interesse des Klima- und Umweltschutzes eine Verdoppelung des Anteiles erneuerbarer Energien am gesamten Energieverbrauch bis zum Jahr 2010 erreichen.

 

6.8 Was ist das Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz?

Das am 1. April 2002 in Kraft getretene „Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung“ – Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz – (KWKG) dient dem befristeten Schutz der Kraft-Wärme-Kopplung in der allgemeinen Versorgung im Interesse von Energieeinsparung und Klimaschutz.

 

6.9 Was ist eine Konzessionsabgabe?

Konzessionsabgaben sind Entgelte, die Energieversorgungsunternehmen an Gemeinden für die Einräumung des Rechts zur Benutzung öffentlicher Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen, die der unmittelbaren Versorgung von Letztverbrauchern im Gemeindegebiet mit Strom und Gas dienen. Kurz: Abgabe an die Stadt Riesa, um Kabel und ähnliches im öffentlichen Straßenland verlegen zu können. Dies hat seinen rechtlichen Hintergrund darin, dass die öffentlichen Straßen im Eigentum der Stadt Riesa stehen.

Die Konzessionsabgabe, die die SWR an die Stadt Riesa abführt, ist in der Verordnung über Konzessionsabgaben für Strom und Gas vom 22. Juli 1999 geregelt.

Sie beträgt bei Lieferung von Strom im Rahmen der Schwachlastreglung 0,61 Ct/kWh, ansonsten 1,59Ct/kWh.

Die Konzessionsabgabe für Gas, dass ausschließlich zum Kochen und für die Warmwasserbereitung verwendet wird, beträgt 0,61 Cent/kWh.

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