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FAQ: Vertrag

1. Allgemeine Geschäftsbedingungen

1.1 Was sind die vertraglichen Grundlagen für die Versorgung mit Strom?

Vertragliche Grundlagen für die Stromversorgung sind in ihren jeweils gültigen Fassungen die Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV), die Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) und die "Ergänzenden Bedingungen der Stadtwerke Riesa GmbH zur StromGVV".

 

1.2 Was sind die vertraglichen Grundlagen für die Versorgung mit Erdgas?

Vertragliche Grundlagen für die Stromversorgung sind in ihren jeweils gültigen Fassungendie Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV), die Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) und die "Ergänzenden Bedingungen der Stadtwerke Riesa GmbH zur GasGVV".

 

1.3 Was sind die vertraglichen Grundlagen für die Versorgung mit Fernwärme

Vertragliche Grundlage für die Versorgung mit Fernwärme ist die „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV)“ in ihrer jeweils gültigen Fassung.

2. An-, Ab- und Ummelden

2.1 Wie kann ich mich bei den SWR als Kunde an-, ab- oder ummelden?

  • per An- bzw. Abmeldeformular
  • diese erhalten Sie auf dieser Internetseite
  • oder im Kundenzentrum (Alter Pfarrweg 1, 01587 Riesa)

 

2.2 Ich ziehe aus. Was ist der erste Schritt?

Melden Sie zunächst Ihre Energielieferung ab. Abmeldeformulare erhalten Sie im Kundenzentrum und als Download auf unserer Internetseite. Bitte senden Sie das Abmeldeformular an unsere Postanschrift, oder geben Sie es persönlich im Kundenzentrum ab.

 

2.3 Wie lange vor dem Auszug muss ich mich bei den SWR abmelden?

Wenn Sie Ihren Zählerstand selbst ermitteln können, ist es ausreichend, uns den Zählerstand am Auszugstag mitzuteilen. Sollte sich Ihr Zähler nicht in der Wohnung befinden, wenden Sie sich bitte an Ihren Hausmeister oder Vermieter.

 

2.4 Ziehen Sie aus Riesa weg?

Dann war es das schon. Im Monat nach der Endablesung senden wir Ihnen die Endabrechnung an Ihre neue Anschrift. Guthaben oder Restzahlungen werden noch einmal über Ihre uns bekannte Bankverbindung gebucht (falls Sie es anders wünschen, können Sie entsprechende Angaben im Kündigungsformular machen). Damit erlischt Ihre Einzugsermächtigung automatisch.

 

2.5 Sie ziehen innerhalb Riesas um und wollen Kunde bleiben?

Kündigen Sie zunächst Ihren bestehenden Vertrag mit einer Frist von 2 Wochen. Nach der Wohnungsübergabe füllen Sie das Abmeldeformular aus und geben es bei uns ab. Nachdem Sie Ihre neue Wohnung übernommen haben, können Sie mit uns einen neuen Vertrag abschließen. Nutzen Sie dafür unsere Anmeldeformulare.

 

2.6 Habe ich in meiner neuen Wohnung sofort Strom?

Grundsätzlich ja. Sollten Sie jedoch feststellen, dass Ihr Zähler gesperrt oder gar ausgebaut ist, wenden Sie sich bitte an uns.

 

2.7 Wird ein Zähler direkt nach der Abmeldung gesperrt?

Die Sperrung des Zählers wird nach dem Abmeldedatum vom Haus- bzw. Wohnungseigentümer veranlasst. Erfolgt dies nicht, wird der Zähler erst dann gesperrt, wenn nach der Abmeldung über einen längeren Zeitraum keine Neuanmeldung erfolgt. Der Wohnungs- bzw. Hauseigentümer wird darüber rechtzeitig informiert.

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