LEITUNGSAUSKUNFT

Sie planen Erdarbeiten wie Aufgrabung oder Bohrung? Dann müssen Sie damit rechnen, dass sich Leitungen von den Stadtwerken Riesa oder von anderen Energieversorgern in der Erde befinden. Unternehmen und Privatpersonen, die Erdarbeiten im Netzgebiet der Stadtwerke Riesa GmbH planen, müssen deshalb im Rahmen ihrer Sorgfaltspflicht sich vor Beginn der Erdarbeiten bei unserer Plankammer Informationen über die Lage der Strom-, Gas- und Fernwärmeleitungen einholen.

LEITUNGSAUSKUNFT ONLINE EINHOLEN

Eigentümer von Grundstücken oder Immobilien können sich ab sofort via Internet über vorhandene Leitungen oder Kabelstränge informieren. Der Service ist kostenlos und wird für die Sparten Gas, Fernwärme und Strom angeboten.

 

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HINWEISE FÜR ERDARBEITEN

Sie planen Baggerarbeiten oder Bohrungen? Sie wollen Masten, Zaunsäulen, Pfähle oder Schnurnägel in die Erde setzen? Sie wollen Bäumen pflanzen? Egal welche Art von Erdarbeiten Sie vorhaben, planen Sie diese gemeinsam mit uns, und führen Sie diese mit größter Sorgfalt aus. Denn überall in der Erde können Versorgungsleitungen für Elektroenergie, Fernwärme, Gas und Wasser verlegt sein, z. B. unter Straßen, Wegen, Bürgersteigen, Wiesen, Feldern, auch auf privaten Grundstücken.

Sie dürfen erst mit den Erdarbeiten im Stadtgebiet Riesa beginnen, wenn auf der Baustelle eine gültige „Bestandsauskunft für Erdarbeiten“ vorliegt. Halten Sie die in der Bestandsauskunft enthaltenen Bedingungen ein. Planen und führen Sie die Erdarbeiten nach den anerkannten Regeln der Technik durch. Schachten Sie in Leitungsnähe nur per Hand. Beauftragen Sie Baufirmen, die die Fachkunde nachweisen.

Betrachten Sie freigelegte Leitungen immer, als wären diese in Betrieb. Freigelegte Leitungen dürfen nur mit Zustimmung der Stadtwerke Riesa GmbH verändert werden. Schützen Sie freigelegte Leitungen vor gewollten oder ungewollten Beschädigungen. Schließen Sie zum Beispiel Schäden wegen herabfallender Steine, Hölzer oder Werkzeuge aus. Vermeiden Sie eine ungewollte mechanische Beanspruchung. Zum Beispiel dürfen in Baugruben Leitungen nicht frei hängen; stützen Sie diese vorschriftsgemäß ab. Bohlen aus Holz, die bis zu einem Meter zu den Muffenenden hin ein Kabel sichern, verhindern, dass sich das Bewegen des Kabels auf die Muffe überträgt.

SIE HABEN VERSORGUNGSLEITUNGEN FREIGELEGT, DIE AUF DER BESTANDSAUSKUNFT FÜR ERDARBEITEN NICHT ANGEGEBEN SIND?

Informieren Sie sofort unseren Mitarbeiter (siehe Bestandsauskunft für Erdarbeiten). Wir werden die Leitungen vermessen und ihren Betriebsstatus klären.

Versorgungsleitungen liegen in der Regel zwischen 0,4 Meter bis 1,40 Meter tief in der Erde. Dies hängt von der Art der Leitung und der zugehörigen Vorschrift ab. Dieses Maß kann z. B. durch spätere Erdabtragung, Aufschüttung, Straßenbau über- oder unterschritten worden sein. Gehen Sie deshalb bei Erdarbeiten nicht von der Normaltiefe aus, sondern informieren Sie sich vorher über die aktuellen Lagetiefen. Kabel wurden meist mit Hauben, Beton- bzw. Kunststoffplatten oder Ziegelsteinen abgedeckt. Warnbänder im Erdreich weisen immer auf Versorgungsleitungen hin. Ältere Leitungen wurden jedoch oft ohne jeglichen Schutz verlegt.

Verständigen Sie vor der Verfüllung der Leitungen einen Mitarbeiter der Stadtwerke Riesa GmbH zur Kontrolle. Verdichten Sie den aufgefüllten Erdboden unter den Leitungen so, dass spätere Bodensenkungen keine Zugspannungen in Leitungselementen verursachen. Sanden Sie die Leitungen vorschriftsmäßig ein (kein Kies). Füllen Sie Hohlräume unter Kabelschutzhauben ebenfalls mit Sand. Stellen Sie danach die ursprüngliche Abdeckung wieder her, indem Sie den Graben bzw. die Grube schichtweise mit der ausgehobenen Erde füllen.

Unterbrechen Sie die Arbeiten sofort. Sperren Sie die Baustelle ab und rufen Sie die Netzleitwarte der Stadtwerke Riesa an: Tel. 03525 872403. Nur ein Fachmann der Stadtwerke Riesa GmbH kann den Schaden beurteilen und die notwendigen Maßnahmen einleiten. Untersuchen Sie die Schadstelle niemals selbst – es besteht Lebensgefahr! Wer an Versorgungsleitungen Schäden verursacht, haftet dafür gemäß BGB und StGB.

Halten Sie bei Leitungskreuzungen und Parallelverlegung mit Leitungen anderer Versorgungsträger die Mindestabstände nach den VDE-Vorschriften und dem DVGW-Regelwerk ein:

  • Mindestabstand bei Kreuzungen: 0,2 Meter
  • Mindestabstand bei Parallelverlegung: 0,4 Meter

Bei Gasleitungen > 16 bar sind gesonderte Mindestabstände einzuhalten. Straßenbaumaßnahmen im Bereich von Fernwärmetrassen sind mit unserer Abteilung Erzeugung abzusprechen.

Die Überbauung von Leitungstrassen mit Gebäuden oder baulichen Anlagen sowie das Lagern von schwer zu transportierendem Material ist grundsätzlich nicht erlaubt. Die Errichtung von leicht entfernbaren Zäunen und Parkplätzen kann nach Abstimmung zugelassen werden.

Leitungstrassen sind grundsätzlich von der Baumbepflanzung freizuhalten. Achten Sie bei der Bepflanzung mit Gehölzen oder Sträuchern darauf, dass Wurzelkronen nicht in den Leitungsbereich gelangen. Halten Sie deshalb die Mindestabstände und Schutzmaßnahmen nach DVGW-Regelwerk GW 125 ein:

 

ABSTAND ZU VERSORGUNGSLEITUNGEN > 2,50 M

Schutz erforderlich? Nein

 

ABSTAND ZU VERSORGUNGSLEITUNGEN 1- 2,50 M

Schutz erforderlich? Je nach Leitungsart

Schutzmaßnahmen: Trennwände aus Stahl, Beton oder wurzelfeste Kunststoffplatten

 

ABSTAND ZU VERSORGUNGSLEITUNGEN < 1 M

Schutz erforderlich? Ja

Schutzmaßnahmen: ringförmige Trennwand, Schutzrohre, Schutzrohr-Halbschale

 

Zu oberirdischen Leitungen und Bauwerken sind mindestens 3,00 m Pflanzabstand einzuhalten. Diese Anlagen müssen jederzeit für unsere Mitarbeiter frei zugänglich sein.

Für die Bereitstellung und Herausgabe von Bestandsauskünften werden folgende Forderungen erhoben:

 

PLANMATERIAL IN PAPIERFORM ODER ALS PDF-DOKUMENT

  • nicht kostenpflichtig

PLANMATERIAL IN DXF- / DWG-FORMAT

  • 40,00 € pro A4-Blatt (M 1:500)

Alle Preise verstehen sich zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.