Stadtwerke beantworten Fragen zur Jahresrechnung
05.02.2007
Die Stadtwerke Riesa haben in dieser Woche begonnen, die Jahresrechnungen 2006 zu versenden. Im Folgenden beantworten wir häufig gestellte Fragen. Sollten Sie trotzdem noch etwas wissen wollen, stehen wir Ihnen im Kundenzentrum persönlich oder telefonisch (708-30) gern zur Verfügung.
(1) Der von Ihnen auf meiner Rechnung angegebene Zählerstand weicht von dem auf meiner Ablesekarte ab. Wie ist das möglich?
Wahrscheinlich haben Sie nicht am 31.12.2006 abgelesen, sondern vorher oder nachher. In diesen Fällen rechnen die Stadtwerke Riesa (SWR) Ihren Verbrauch auf den 31.12.2006 maschinell vor- bzw. zurück.
(2) Meine Jahresrechnung ergibt ein Guthaben. Wie gehen die SWR vor?
Guthaben (Minuszeichen vor dem Rechnungsbetrag) erstatten wir per Überweisung. Falls uns keine Einzugsermächtigung von Ihnen vorliegt, müssen Sie uns Ihre Bankverbindung schriftlich mitteilen.
(3) Meine Jahresrechnung ergibt einen Restbetrag (Forderung). Wie gehen die SWR vor?
Verbleibt ein Restbetrag (kein Minuszeichen vor dem Rechnungsbetrag) zugunsten der SWR, so wird dieser zwei Wochen nach Zugang der Rechnung zur Zahlung fällig.
(4) Kann ich mein Guthaben bei Ihnen bar auszahlen lassen oder als Scheck erhalten?
Nein, diese Verfahrensweisen können wir Ihnen nicht anbieten. Wir zahlen Guthaben ausschließlich per Überweisung an Sie.
(5) In meiner Jahresrechnung haben Sie mir die neuen Abschläge für das Jahr 2007 mitgeteilt. Wie bestimmen die SWR die Höhe der Abschläge?
Wir berechnen die Höhe Ihres neuen Abschlages zum einen auf der Grundlage Ihres Verbrauchs im Jahr 2006 und zum anderen auf der Grundlage der ab 01.01.2007 geltenden Preise. Ist eine solche Berechnung nicht möglich, so bemisst sich die Abschlagszahlung nach dem durchschnittlichen Verbrauch vergleichbarer Kunden.
(6) Kann ich die Höhe meiner Abschläge ändern?
Die Erhöhung des Abschlages ist ohne Angabe eines Grundes möglich. Übermitteln Sie den neuen Betrag unter Angabe Ihrer Kundennummer entweder telefonisch, per Fax oder in der Rubrik „Online-Service“ auf unserer Internetseite.
Eine Senkung des Abschlages ist nur möglich, wenn dies von Ihnen mit einem wichtigen Grund belegt werden kann. Ein wichtiger Grund ist beispielsweise der Auszug eines Mitbewohners und damit verbunden ein erheblich niedrigerer Verbrauch im neuen Jahr. Hier ist ein schriftlicher Antrag nötig. Bitte wenden Sie sich vorher an unsere Verbrauchsabrechnung.
(7) Warum zahle ich nur 11 Abschläge, das Jahr hat doch 12 Monate?
Wie in Frage 5 beschrieben wird zunächst der zu erwartende Verbrauch ermittelt. Dieser Wert wird durch 11 geteilt. Der entsprechende Geldwert entspricht einem Abschlag. Der erste Abschlag ist zum 1. Februar 2007, der elfte zum 1. Dezember 2007 fällig. Im Januar bzw. Februar 2008 erhalten Sie dann Ihre Jahresrechnung für 2007.
(8) Meine Bankverbindung oder mein Nachname hat sich geändert. Was muss ich tun?
Bitte teilen Sie uns die Änderungen Ihrer Bankverbindung oder die Änderung Ihres Nachnamens unverzüglich schriftlich mit.