Wenn Sie einen Auszug oder Umzug planen, müssen Sie den Vertrag im Voraus beim Energieversorger anmelden bzw. kündigen. Eine rückwirkende Anmeldung oder Kündigung ist seit dem 6. Juni 2025 nicht mehr möglich.
An- und Abmeldung per E-Mail, Online-Portal oder Kundenzentrum:
• E-Mail: stadtwerke@stw-riesa.de
• Online-Portal: https://portal.stw-riesa.de/
• Kundenzentrum: Alter Pfarrweg 1, 01587 Riesa
Nach Erhalt der Meldung bestätigen wir Ihnen die Kündigung bzw. Anmeldung und unterbreiten Ihnen ein individuelles Angebot zur Energieversorgung.
• Zählerstände übermitteln: Bei der Wohnungsübergabe die Ein- und Auszugszählerstände an die Stadtwerke Riesa weiterleiten.
Sie erhalten die Schlussrechnung für die gekündigte Abnahmestelle bzw. eine Vertragsbestätigung für die Anmeldung.
Achtung!
Melden Sie den Auszug bzw. die Kündigung nicht rechtzeitig, müssen Sie bis zum Tag der finalen Kündigung weiterhin bezahlen. Dadurch kann es passieren, dass Ihnen der Energieverbrauch Ihres Nachmieters in Rechnung gestellt wird.
Wenn Sie sich nicht rechtzeitig anmelden, beliefern wir Sie zunächst zu den Preisen der Grundversorgung. Es besteht auch die Möglichkeit, dass Ihr Verbrauch Ihrem Vormieter, Vermieter oder Eigentümer in Rechnung gestellt wird. Deshalb: Bitte melden Sie sich rechtzeitig an, um Streitigkeiten mit Ihrem Vermieter oder Eigentümer zu vermeiden.
Die Kündigungsfrist beträgt zwei Wochen in der Grundversorgung gemäß § 20 StromGVV bzw. § 20 GasGVV und kann je nach abgeschlossenen Sondervertrag abweichen.