Ersatzversorgung Erdgas

Ersatzversorgung im Sinne des § 38 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) liegt vor, wenn Letztverbraucher über das Energieversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung in Niederspannung oder Niederdruck Energie beziehen, ohne dass dieser Bezug einer Lieferung oder einem bestimmten Liefervertrag zugeordnet werden kann. Die Belieferung im Rahmen der gesetzlich vorgesehenen Ersatzversorgung i.S.d. § 38 EnWG erfolgt maximal drei Monate zu den Konditionen der Ersatzversorgung. Für den Fall, dass die Stadtwerke Riesa GmbH den Letztverbraucher auch nach Ende der Ersatzversorgung beliefern, ohne dass ein schriftlicher Sonderkundenvertrag geschlossen wird, erfolgt die weitere Belieferung zu den hier genannten Preisen.

Weitere Informationen zu unserem Strom

Die Preise gelten seit 01.01.2023. Die angegebenen Werte sind aus Übersichtlichkeitsgründen gerundet. Das Entgelt wird auf der Basis von Nettopreisen ermittelt und erhöht sich um die USt (temporäre Umsatzsteuersenkung von 19% auf 7% ab dem 01.10.2022 bis zum 30.03.2024).

Grundversorgung

Jeder Kunde in einem Netzgebiet hat einen Anspruch auf die Lieferung von Gas durch den Grundversorger. Diese Grundversorgungsaufgabe übernimmt gemäß des Energiewirtschaftsgesetzes der Erdgaslieferant, der die meisten Kunden in diesem Netzgebiet hat. Häufig sind der Netzbetreiber und der Grundversorger identisch. Im Riesaer Erdgasnetzgebiet sind die Stadtwerke Riesa sowohl der Netzbetreiber als auch der Grundversorger.

 

Ersatzversorgung

Unsere Preise für die Erdgasersatzversorgung entsprechen unseren Preisen der Erdgasgrundversorgung. Die Ersatzversorgung führen wir maximal drei Monate durch. Von Ersatzversorgung wird gesprochen, wenn ein Kunde Gas aus dem Niederdrucknetz bezieht, ohne dass dieser Bezug bzw. die Lieferung einem bestimmten Liefervertrag zugeordnet werden kann. Die Ersatzversorgung wird vom Grundversorger durchgeführt.

 

Verbraucherbeschwerden

Nach einem erfolglosen Beschwerdeverfahren bei den Stadtwerken Riesa kann sich der Verbraucher an den Verein „Schlichtungsstelle Energie e. V.“ wenden. Dieser ist erreichbar unter:

 

Schlichtungsstelle Energie e. V., Friedrichstraße 133, 10117 Berlin, Telefon: 030 275 7240-0, Internet: www.schlichtungsstelle-energie.de, E-Mail: info(at)schlichtungsstelle-energie.de

 

Der Verbraucherservice der Bundesnetzagentur hält Informationen rund um die Energieversorgung bereit. Die Kontaktdaten lauten:

 

Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Verbraucherservice, Postfach 8001, 53105 Bonn Telefon 030 22480-500 Fax 030 22480-323 www.bundesnetzagentur.de/verbraucherservice

 

Unser Unternehmen ist zur Teilnahme am Schlichtungsverfahren der Schlichtungsstelle Energie verpflichtet. Ein Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft abschließt, das weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.

 

Ein Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft abschließt, das weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.