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Dezember-Soforthilfe im Erdgas- und Fernwärmebereich
Alle Informationen zur einmaligen Kostenentlastung für Kunden des Erdgas- und Fernwärmebereiches im Monat Dezember 2022 finden Sie hier.
Informationen zur aktuellen Markt- und Versorgungslage
Als Ihr örtlicher Energieversorger ist es seit Gründung der Stadtwerke unser Anspruch, Sie zuverlässig und umweltschonend mit Energie zu versorgen. Dabei ist Erdgas ein wesentlicher Baustein, sowohl in der Direktbelieferung von Geschäfts- und Privatkunden, als auch für unsere Heizkraftwerke in der Fernwärmeversorgung.
Den seit vergangenem Jahr enorm gestiegenen Großhandelspreisen für Gas und Strom, können auch wir als Stadtwerk uns nicht entziehen. Der Ukraine-Krieg, mit seinen Auswirkungen auf Angebot und Preis, hat diese Entwicklung noch verschärft.
Deshalb müssen auch wir unsere Preise der Marktlage anpassen. Die Auswirkungen auf Ihren Energiepreis spüren Sie als Privatkunde zeitlich verzögert. Denn Ihr aktueller Strom- oder Gaspreis ergibt sich aus dem durchschnittlichen Einkaufspreis der vergangenen Monate.
Nachfolgend möchten wir einige der häufig gestellten Fragen beantworten:
Versorgen die Stadtwerke mich weiter mit Strom, Gas und Fernwärme?
Mit Ausrufung der Frühwarnstufe Gas wird die Lage an den Energiemärkten noch intensiver durch uns analysiert, wir stehen in engem Kontakt mit unserem Vorlieferanten. Derzeit ist die Versorgung mit allen Medien gesichert. Bei Erdgas gibt es trotz der hohen Beschaffungspreise und der Nichtlieferung von russischem Gas über Nordstream 1 aktuell keinen Versorgungsengpass.
Wird es weitere Preisanpassungen geben?
Wir rechnen mit weiteren Preissteigerungen an den Energiemärkten. Aktuell können wir die Höhe der Preissteigerungen aufgrund der sich kurzfristig ändernden politischen und wirtschaftlichen Lage noch nicht konkret beziffern. Notwendige Preisanpassungen werden natürlich vorab von uns veröffentlicht.
Was passiert, wenn die Mehrwertsteuer auf Gas vermindert wird?
Sollte das Gesetz zur Absenkung der Mehrwertsteuer in Kraft treten, wird die alljährliche Abrechnung (voraussichtlich im Februar 2023) selbstverständlich den reduzierten Mehrwertsteuersatz bzw. die jeweils gültige Umlagenhöhe enthalten. Sie müssen diesbezüglich nichts tun. Zudem werden wir zeitnah nach in Kraft treten der gesetzlichen Grundlagen die Preise (Preisblätter) entsprechend anpassen.
Wie wird mit dem Wegfall der Gasbeschaffungsumlage umgegangen?
Am 3. Oktober 2022 wurde die Gasbeschaffungsumlage durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz aufgehoben. Die Stadtwerke Riesa GmbH haben aus diesem Grund rückwirkend zum 01.10.2022 ihre Erdgaspreise gesenkt. Die Abschaffung der Gasbeschaffungsumlage wirkt sich auch auf die Lieferung aus Erdgassonderverträgen und Fernwärmelieferverträgen aus. Die Erdgasspeicherumlage von 0,059 Ct/kWh (netto) zum 01.10.2022 sowie die Bilanzierungsumlage in Höhe von derzeit 0,570 Ct/kWh (netto) haben weiterhin Bestand und sind in ihrer aktuell gültigen Höhe im Preisblatt integriert. Wir bitten Sie weiterhin sorgsam mit Energie umzugehen und Ressourcen zu schonen. Ihre erhöhten Abschläge auf Basis der letzten Preisanpassung werden selbstverständlich mit der kommenden Jahresrechnung verrechnet.
Muss ich meinen Abschlag anpassen?
Um hohe Nachzahlungen zu vermeiden, haben wir die Abschläge von 11 auf 12 angepasst, ebenso wie die Höhe der Abschlagszahlungen. Sie müssen auch hier nichts tun.
Wo finde ich Informationen zur Dezember-Soforthilfe für Gas- und Wärmekunden?
Alle Informationen zur einmaligen Kostenentlastung für Kunden des Erdgas- und Fernwärmebereiches im Monat Dezember 2022 finden Sie hier.
Was passiert bei Ausrufung der 3. Stufe des Gasnotfallplans der Bundesregierung?
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat am 23.06.2022 die Alarmstufe des Notfallplans in Deutschland ausgerufen. Die Alarmstufe folgt auf die am 30.03.2022 ausgerufene Frühwarnstufe.
3. Notfallstufe: Wenn die Maßnahmen der Frühwarn- oder der Alarmstufe nicht ausreichen oder eine dauerhafte Verschlechterung der Versorgungssituation eintritt, kann die Bundesregierung per Verordnung die Notfallstufe ausrufen. In diesem Fall liegt eine "außergewöhnlich hohe Nachfrage nach Gas, eine erhebliche Störung der Gasversorgung oder eine andere erhebliche Verschlechterung der Versorgungslage", vor. Mit diesem Schritt kann die Bundesregierung im Rahmen des Energiesicherungsgesetzes schnell umfangreiche Verordnungen zum Einsatz, zur Verteilung, zum Transport und zur Einsparung von Energie erlassen. Zudem kann die Bundesnetzagentur zum "Bundeslastverteiler" eingesetzt werden, wenn die Gasmärkte nicht mehr funktionieren. Der Bundesnetzagentur obliegt dann die Verteilung von Gas. Dabei sind bestimmte Verbrauchergruppen gesetzlich besonders geschützt, d.h. diese sind möglichst bis zuletzt mit Gas zu versorgen. Zu diesen geschützten Verbrauchern gehören Haushalte, soziale Einrichtungen wie etwa Krankenhäuser, und Gaskraftwerke, die zugleich auch der Wärmeversorgung von Haushalten dienen.
Weiter Informationen zur aktuellen Lage der Gasversorgung unter Bundesnetzagentur - Aktuelle Lage Gasversorgung
Welche Hilfe/Entlastungen erhalte ich, wenn ich die Kosten nicht mehr bezahlen kann?
Um die steigenden Energiepreise abzufedern, hat die Bundesregierung drei Energieentlastungspakete (steuerliche Entlastungen und zusätzliche Einmalzahlungen) beschlossen:
Bundesfinanzministerium - Schnelle und spürbare Entlastungen in Milliardenhöhe
Die Stadtwerke Riesa arbeiten bereits seit einigen Jahren mit dem Projekt www.stromspar-check.de zusammen. Zweck des Projektes: Wer geringes Einkommen hat/Sozialleistungen bezieht und ein Problem mit seinem Stromverbrauch/-kosten hat, kann sich dort beraten lassen und auch einen Zuschuss (beispielsweise 100,- Euro für einen neuen Kühlschrank) bekommen. Beratend steht Ihnen dazu Herr Fromm vom Trägerverein, der SAPOS gGmbH, unter efromm(at)sapos-goerlitz.de gern zur Verfügung.
Sie möchten uns den Zählerstand zukommen lassen, wollen ein SEPA-Mandat (Lastschrift) erteilen oder haben Fragen rund um Ihren Energieliefervertrag? Dann nutzen Sie einfach unser digitales Angebot des Online-Serviceportals „VOLLbequem!“ unter www.vollbequem.de. Gern beraten wir Sie – wie gewohnt – auch in unserem Kundenzentrum vor Ort persönlich.
Volltreffer!
Unter dem Dach von "VOLLTREFFER!" fördern wir Vereine oder unterstützen Kindertagesstätten. Wir lassen Kinder Energie entdecken oder sensibilisieren für einen sparsamen Umgang mit Energie. Damit werden wir unserer Verantwortung für die Menschen, mit und von denen wir leben, auf sinnstiftende Weise gerecht.
Top 3 Projekt-Platzierung
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1170Digitalisierung im NachwuchstrainingTTV Luchse Riesa e.V.
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2150Wünsche der HortkinderASB Hort 1. Grundschule Riesa
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3140Baum-Blüte-LebenImkerverein Riesa
Günstige Preise für Strom und Erdgas
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30 Jahre Stadtwerke Riesa
30 Jahre Stadtwerke Riesa - schauen Sie gemeinsam mit Zeitzeugen auf energiegeladene und bewegte Zeiten zurück.