INSTALLATEURE

Arbeiten an elektrischen Anlagen dürfen außer durch den Netzbetreiber nur durch ein in ein Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragenes Installationsunternehmen durchgeführt werden. Unter diesen Elektroinstallationsbetrieben haben Sie die freie Wahl, sich an einen der vielen Anbieter zu wenden. Bei uns liegt ein Installateurverzeichnis vor.

Wir empfehlen Ihnen auch die webbasierte Installateursuche unseres vorgelagerten Netzbetreibers SachsenNetze GmbH: Installateurverzeichnis der SachsenNetze GmbH

Arbeiten an Gasanlagen dürfen außer durch den Netzbetreiber nur durch ein in ein Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragenes Installationsunternehmen durchgeführt werden. Unter diesen Gasinstallationsbetrieben haben Sie die freie Wahl, sich an einen der vielen Anbieter zu wenden. Bei uns liegt ein Installateurverzeichnis vor. Die nachfolgend aufgeführten Unternehmen sind auf der Grundlage eines Vertrages mit den Stadtwerken Riesa in unser Installateurverzeichnis eingetragen. Darüber hinaus können sich alle anderen Installationsunternehmen, die einen Vertrag im gleichen Sinne mit einem anderen Netzbetreiber abgeschlossen haben in unser Installateurverzeichnis eintragen lassen.

FIRMA ADRESSE TELEFON (03525)
Blasche, Ralf Robert-Koch-Str. 13, 01589 Riesa 632125
Dengler, Michael Windmühlenstr. 5, 01587 Riesa 877332
EGR Energiegesellschaft Riesa GmbH Alter Pfarrweg 1, 01587 Riesa 708520
Epperlein GmbH Rostocker Str. 50, 01587 Riesa 6592-0
Gasch, Bernd* Alexander-Puschkin-Pl. 2c, 01589 Riesa 0171-6219431
Harzbecker GmbH & Co.KG Paul-Greifzu-Str. 1b, 01591 Riesa 5015-0
Herold, Johannes Wittenberger Str. 1, 01591 Riesa 893775
Keller, Detlef An der Kolonie 2, 01587 Riesa 732738
Kirsten, Matthias* Loebestr. 3, 01591 Riesa 893848
Mehlhose, Jens Am Dorfgarten 6, 01591 Riesa 735249
Pfeiffer, Jörg Friedrich-Engels-Str. 55, 01587 Riesa 738132
Thielemann Lange Str. 12, 01587 Riesa 740295
Wolf, Thomas Leutewitzer Str. 59, 01589 Riesa 779338

*Wartungsunternehmen

 

ORTSINSTALLATEURAUSSCHUSS GAS

Für das Versorgungsgebiet der Stadtwerke Riesa GmbH haben wir einen Ortsinstallateurausschuss Gas eingerichtet. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Herrn Martin Heide, Tel. 03525 708-501.

1. EINTRAGUNG ALS VERTRAGSINSTALLATEUR DER STADTWERKE RIESA GMBH

Für den Abschluss eines Vertrages zur Herstellung, Veränderung, Instandsetzung und Wartung von Gasinstallationen auf Grundlage der Richtlinien vom 03.02.1958 in der Fassung vom 01.03.2007 muss ein Installationsunternehmen nachfolgende Unterlagen einreichen.

  • formlosen Antrag mit Angaben zur Firma (Name/Sitz), Anschrift der Werkstatt und Angaben zum verantwortlichen Fachmann
  • gültige Bescheinigung über die Gewerbeanzeige und Handwerkskarte Kopie des Meister- oder Ingenieurzeugnisses mit Nachweis über entsprechende Fachrichtung
  • Kopie des Angestelltenvertrages, wenn der vorgesehene verantwortliche Fachmann nicht gleichzeitig Inhaber, Geschäftsführer oder Gesellschafter ist einschließlich
  • Nachweis der Weisungsbefugnis Nachweis der fachlichen Befähigung (Meisterprüfung im Gas- und Wasserinstallateur-Handwerk oder Meisterprüfung im Installateur- und Heizungsbauer-Handwerk mit mindestens 50 Punkten im Fach Sicherheits- und Instandhaltungstechnik oder erfolgreiche Teilnahme an einem 100 Stunden TRGI-Lehrgang oder zertifizierte Sachkundeprüfung beim Landesinstallateurausschuss)
  • Kopie der Betriebs-Haftpflichtversicherung (empfohlene Deckungssumme mindestens 1 Mio. €)
  • Auflistung der Werkstatt- und Werkzeugausrüstung in Anlehnung an Empfehlung Nr. 1/20 des LIA Sachsen
  • Nachweis über den Besuch eines Weiterbildungslehrganges zu den technischen Regeln der Gasinstallation – TRGI 2018
  • 1 Passbild des vorgesehenen verantwortlichen Fachmannes

Nach Eingang der vollständigen Unterlagen erhält der Ortsinstallateurausschuss Gas die Information über den geplanten Vertragsabschluss zur Stellungnahme. Die Stadtwerke Riesa GmbH behalten sich die Durchführung einer Werkstattbesichtigung vor. Nach Ausfertigung des Vertrages und des Installateurausweises erhält der Antragsteller eine Nachricht zur Abholung der Unterlagen. Der Antragsteller erhält die Technischen Hinweise Gas der Stadtwerke Riesa GmbH, den Vertrag, den Installateurausweis, Anmeldeformulare, ein Werkstattschild und eine kurze Einweisung. Die Eintragung in das Installateurverzeichnis Gas der Stadtwerke Riesa GmbH ist kostenfrei.

2. EINTRAGUNG ALS WARTUNGSUNTERNEHMEN DER STADTWERKE RIESA GMBH

Für den Abschluss eines Vertrages zur Wartung von Gasinstallationen auf Grundlage der Richtlinien vom 03.02.1958 in der Fassung vom 01.03.2007 muss ein Wartungsunternehmen nachfolgende Unterlagen einreichen.

  • formlosen Antrag mit Angaben zur Firma (Name/Sitz), Anschrift der Werkstatt und Angaben zum verantwortlichen Fachmann
  • gültige Bescheinigung über die Gewerbeanzeige und Handwerkskarte
  • Kopie des Angestelltenvertrages, wenn der vorgesehene verantwortliche Fachmann nicht gleichzeitig Inhaber, Geschäftsführer oder Gesellschafter ist
  • Kopie der Betriebs-Haftpflichtversicherung (empfohlene Deckungssumme mindestens 1 Mio. €)
  • Auflistung der Werkstatt- und Werkzeugausrüstung in Anlehnung an Empfehlung Nr. 2/10 des LIA Sachsen
  • Nachweis über den Besuch eines Weiterbildungslehrganges
  • Nachweis der fachlichen Befähigung (z. B. DVGW Zertifizierung nach G 676)
  • 1 Passbild des vorgesehenen verantwortlichen Fachmannes

Nach Eingang der vollständigen Unterlagen erhält der Ortsinstallateurausschuss Gas die Information über den geplanten Vertragsabschluss zur Stellungnahme. Die Stadtwerke Riesa GmbH behalten sich die Durchführung einer Werkstattbesichtigung vor. Nach Ausfertigung des Vertrages und des Ausweises erhält der Antragsteller eine Nachricht zur Abholung der Unterlagen. Der Antragsteller erhält die Technischen Hinweise Gas der Stadtwerke Riesa GmbH, den Vertrag, den Ausweis und eine kurze Einweisung. Die Eintragung in das Installateurverzeichnis Gas der Stadtwerke Riesa GmbH ist kostenfrei.

3. EINTRAGUNG ALS GAST-INSTALLATEUR

Für die Ausführung von Gasinstallationen im Versorgungsgebiet der Stadtwerke Riesa GmbH müssen Installationsunternehmen ihre Berechtigung durch Vorlage eines gültigen Installateurausweises eines Netzbetreibers nachweisen. Der Antragsteller erhält die Technischen Hinweise Gas der Stadtwerke Riesa GmbH und Anmeldeformulare. Die Eintragung in das Installateurverzeichnis Gas der Stadtwerke Riesa GmbH ist kostenfrei.

Das Installateurverzeichnis für Wasser wird von der Wasserversorgung Riesa/Großenhain GmbH geführt: Installateurverzeichnis der Wasserversorgung Riesa/Großenhain GmbH

ANMELDEVERFAHREN BEIM NETZBETREIBER

Der Messstellenbetreiber hat im Rahmen der Anmeldung beim Netzbetreiber sowie als Voraussetzung für den Abschluss des erforderlichen Messstellenrahmenvertrages folgende Qualifikations- und Ausstattungsnachweise vorzuweisen:

  • Anmeldung beim bdew als Marktteilnehmer – Codenummer für den elektronischen Datenaustausch zwischen den Marktpartnern
  • Nachweis einer „Elektrofachkraft“ (Nachweis nach BGV A3 und BetrSichV; Sachkundenachweis gemäß Technische Regeln Elektro-Installation -TREI-, in Niederspannung -NS- i. d. R. Eintragung ins Installateurverzeichnis; oberhalb NS: Mitglied in der BGFE) – siehe auch § 4 Abs. 2 Messstellenrahmenvertrag
  • Nachweis eines „verantwortlichen Fachmannes für Gasanlagen“ (Nachweis nach TRGI – i. d. R. Eintragung ins Installateurverzeichnis) – siehe auch § 4 Abs. 2 Messstellenrahmenvertrag
  • Beherrschung der Technologie Arbeiten unter Spannung für NS (Bereich Zählung; Einhaltung BGR A3 – Arbeiten unter Spannung) – siehe auch § 4 Abs. 2 Messstellenrahmenvertrag
  • Anmeldung des eigenen Plombenzeichens des Messstellenbetreibers. – siehe auch § 8 Abs. 2 Messstellenrahmenvertrag

Der Messstellenbetreiberrahmenvertrag kann erst nach Vorliegen der vollständigen Anmeldeunterlagen sowie der Erfüllung der notwendigen Voraussetzungen abgeschlossen werden. Gemäß § 5 des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) kann der Messstellenbetrieb auf Wunsch des Anschlussnehmers auch durch einen Dritten (Messstellenbetreiber) durchgeführt werden, wenn durch den Dritten ein einwandfreier Messstellenbetrieb gewährleistet werden ist.

Die Messeinrichtung muss dabei den eichrechtlichen Vorschriften sowie den vom Netzbetreiber einheitlich für sein Netzgebiet veröffentlichten technischen Mindestanforderungen an den Aufbau von Messeinrichtungen entsprechen.

Voraussetzung für die Durchführung des Messstellenbetriebes im Netzgebiet der Stadtwerke Riesa GmbH ist der Abschluss eines Messstellenrahmenvertrages mit dem Netzbetreiber.

Kreismeister der Kreisgruppe Riesa-Großenhain des Schornsteinfegerhandwerkes ist Herr Matthias Kirsten. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.red-energiedienst.de

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