Erklärung zur Barrierefreiheit

(Stand: 24. Juni 2025)

Die Stadtwerke Riesa GmbH ist bestrebt, ihre Webangebote barrierefrei zugänglich zu gestalten. Rechtsgrundlagen sind:

  • Richtlinie (EU) 2016/2102
  • Behindertengleichstellungsgesetz (BGG)
  • Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) 2.0
  • Richtlinie (EU) 2019/882
  • Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)
  • Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV)

Barrierefreiheit bedeutet für uns, dass unsere digitalen Inhalte:

  • leicht wahrnehmbar,
  • bequem bedienbar,
  • gut verständlich und
  • robust sein sollen – und somit für Menschen in unterschiedlichen Lebenssituationen zugänglich sind.

Wie barrierefrei ist unser Webauftritt aktuell?

Die Webseiten unter www.stw-riesa.de wurden im Juni 2025 einem unabhängigen Test auf digitale Barrierefreiheit unterzogen. Die Prüfung wurde durchgeführt von Sergey Yurchenko · Beratender Ingenieur für Informations- & Kommunikationstechnik, einer qualifizierten Fachperson mit ausgewiesener Expertise für barrierefreie digitale Lösungen in öffentlichen und unternehmerischen Kontexten.

Die geprüften Seiten erfüllen bereits zahlreiche Anforderungen:

  • Tastaturbedienbarkeit und responsive Design sind größtenteils gegeben.
  • Semantische Auszeichnung von Überschriften und Listen ist überwiegend umgesetzt.
  • Formulare sind größtenteils verständlich und unterstützen fehlerhafte Eingaben visuell und programmatisch.
  • Untertitel bei Videos werden unterstützt und können bedient werden.
  • Beschreibung wesentlicher Inhalte in Leichter Sprache.

Optimierungspotenzial für weitere Verbesserungen

Trotz zahlreicher umgesetzter Maßnahmen sind aktuell einige Bereiche noch nicht vollständig barrierefrei. Folgende Aspekte entsprechen noch nicht den Anforderungen der BITV und EN 301 549:

  • Verbesserte Fokushervorhebung bei Tastatursteuerung bietet Orientierungshilfe.
  • Optimierte Alternativtexte für Grafiken und Bedienelemente verbessern die Nutzung mit Screenreadern.
  • Vollständige und korrekte semantische HTML-Strukturen ermöglichen eine klarere Navigation und inhaltliche Strukturierung.
  • Verbesserungen des Farbkontrastes erhöhen die Lesbarkeit für alle Nutzergruppen.
  • Überarbeitung der Navigationselemente sorgt für eine bessere Tastaturbedienbarkeit und Orientierung.
  • Barrierefreie Gestaltung der PDF-Dokumente unterstützt universelle Zugänglichkeit.

Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit

Zur kontinuierlichen Verbesserung der Barrierefreiheit werden folgende Maßnahmen umgesetzt:

  • Laufende technische Optimierungen (z. B. Fokusdarstellung, Alternativtexte und Farbkontraste).
  • Erstellung neuer Inhalte und Dokumente nach aktuellen Standards zur Barrierefreiheit.
  • Eine erneute unabhängige Überprüfung zur Dokumentation der Fortschritte ist für 2026 vorgesehen.

Hinweis: Diese Erklärung wird regelmäßig aktualisiert, um Fortschritte sichtbar zu machen und Barrierefreiheit kontinuierlich zu verbessern.

Rückmeldung und Kontakt

Wenn dir eine Barriere auffällt oder Inhalte schwer verständlich erscheinen, freuen wir uns über deine Nachricht.

E-Mail: marketing@stw-riesa.de
Betreff: Barriere melden

Schlichtungsverfahren

Falls du mit unserer Reaktion nicht zufrieden bist, kannst du dich an die Schlichtungsstelle gemäß §16 BGG wenden:

Schlichtungsstelle BGG
Mauerstraße 53, 10117 Berlin
Tel.: 030 18 527 2805
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Web: www.schlichtungsstelle-bgg.de

Technische Standards und Prüfgrundlagen

  • WCAG 2.1 (Level A & AA)
  • EN 301 549 V3.2.1

PDF-Dokumente

Wir streben an, alle PDFs im PDF/UA-konformen Format bereitzustellen, um umfassende Zugänglichkeit zu gewährleisten.

Browser und Hilfsmittel

Funktionen wie Zoom oder kontrastreiche Darstellungen können in allen modernen Browsern problemlos eingestellt werden.

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