Erdgasnetze

Der Netzzugang ist im "Zweiten Gesetz zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts" (nachfolgend EnWG genannt) vom 7. Juli 2005 und den dazugehörigen Verordnungen über den Netzzugang und die Netzentgelte (nachfolgend GasNZV und GasNEV genannt) vom 25. Juli 2005 geregelt. Zur Umsetzung des Netzzugangs sind die Stadtwerke Riesa mit Wirkung vom 1. Oktober 2006 der Vereinbarung über die Kooperation gemäß § 20 Abs. 1b EnWG zwischen den Betreibern von in Deutschland gelegenen Gasversorgungsnetzen beigetreten. Seit 1. Oktober 2009 wird das Gasversorgungsnetz der Stadtwerke Riesa GmbH dem Marktgebiet "GASPOOL" der GASPOOL Balancing Services GmbH zugeordnet.

  • Erdgasnetzgebiet

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  • Zugangsbedingungen & Preise

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  • Mindestanforderungen

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  • Strukturmerkmale

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Feststellung des Grundversorgers

  • Grundversorger nach § 36 Absatz 2 EnWG ist jeweils das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden nach § 3 Nr. 22 EnWG in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert.
  • Zum Stichtag 01.07.2021 wurde der Grundversorger für das Netzgebiet der Stadtwerke Riesa festgestellt. Nach Auswertung der Daten wurde festgelegt, dass die Grundversorgung für die nächsten 3 Kalenderjahre (2022-2024) durch die Stadtwerke Riesa GmbH durchgeführt wird. Dies gilt für die Haushaltskunden gemäß § 3 EnWG und deren Versorgung nach Allgemeinen Bedingungen und Allgemeinen Preisen in Niederdruck im Netzgebiet der Stadtwerke Riesa GmbH.

Bekanntmachungen