BEDINGUNGEN & PREISE

  • Die Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) vom 01.11.2006 regelt die Allgemeinen Bedingungen, zu denen die Stadtwerke Riesa nach § 18 Abs. 1 des Energiewirtschaftsgesetzes jedermann in Niederdruck an ihr Gasversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung anzuschließen und den Anschluss zur Entnahme von Gas zur Verfügung zu stellen haben.
  • Zusätzlich zu den allgemeinen Bedingungen der NDAV gelten die Ergänzenden Bedingungen der Stadtwerke Riesa GmbH zur NDAV sowie das Preisblatt zu den Ergänzenden Bedingungen.
  • Diese Netzanschluss- und Anschlussnutzungsbedingungen gelten auch für alle Netzanschlussverhältnisse, die nach dem 12.07.2005 durch Erstanschluss von Grundstücken oder den Erwerb von angeschlossenen Grundstücken auf der Grundlage der AVBGasV begründet worden sind, sowie für alle am 08.11.2006 bestehenden Anschlussnutzungsverhältnisse mit Letztverbrauchern, die einen Anschluss an das Gasversorgungsnetz zur Entnahme von Gas in Niederdruck nutzen.
  • Darüber hinaus wurden von der Stadtwerke Riesa GmbH auf der Grundlage des § 29 Abs. 1 Satz 3 NDAV alle bis einschließlich 12.07.2005 begründeten Netzanschlussverhältnisse durch Bekanntmachung an die NDAV angepasst.
  • Die gesamten Netzanschluss- und Anschlussnutzungsbedingungen haben wir auf dieser Internetseite veröffentlicht und in unserem Kundenzentrum ausgelegt.
  • Auf Verlangen händigen wir sie den Anschlussnehmern und Anschlussnutzern unentgeltlich aus.

Oliver Drobisch

Abteilungsleiter Netzvertrieb und Regulierungsmanagement
Tel.: (03525) 708-593
Fax.: 03525 708 555
oliver.drobisch@stw-riesa.de

Arbeiten bei den Stadtwerken Riesa!

Entdecken Sie unsere aktuellen Stellenangebote.
Weitere Informationen