AUSGEFÖRDERTE STROMERZEUGUNGSANLAGEN

Für die ersten PV-Anlagen endete am 31.12.2020 die 20-jährige gesetzliche Förderung. Das EEG regelt, welche Möglichkeiten Anlagenbetreiber nach 20 Jahren EEG-Vergütung haben. Als Betreiber ausgeförderter Anlagen erhalten Sie hier einen ersten Überblick über die möglichen Optionen.

Sämtliche Änderungen und Neuerungen an Stromerzeugungsanlagen und ausgeförderten Anlagen sind dem Netzbetreiber zu melden und müssen auch an der registrierten Anlage im Marktstammdatenregister vermerkt werden.

  • Ausgeförderte Anlagen, die kleiner als 100 kWp sind, erhalten automatisch eine bis 2027 befristet gültige Anschlussförderung, wenn keine andere Vermarktungsform gewählt wird. Bitte informieren Sie uns frühzeitig über Ihre Entscheidung, sodass wir einen reibungslosen Übergang sicherstellen können.
  • Der eingespeiste Strom wird mit dem Jahresmarktwert Solar (https://www.netztransparenz.de/EEG/Marktpraemie/Marktwerte) abzüglich der Vermarktungspauschale vergütet. Die Vergütung fällt deutlich geringer aus, als zu vor, jedoch ist ein Weiterbetrieb ohne Umbauten sichergestellt.
  • Für Anlagen größer 100 kWp endet die Anschlussförderung am 31.12.2021.
  • Umstellung der Volleinspeisung auf Eigenverbrauch: Stromspeicher erhöht Einsparpotential
  • Sonstige Direktvermarktung: verpflichtend für Anlagen ab einer Größe von 100 kWp
  • Power Purchase Agreements PPA (Stromkaufvereinbarungen): Anlagenbetreiber schließen mit verbrauchenden Unternehmen oder Stromhändler eine Stromkaufvereinbarung ab
  • Erneuerung/ Repowering: Altanlage wird durch Neuanlage ersetzt, neue Förderung wird beantragt
  • Stilllegung/ Rückbau: nur empfehlenswert, wenn ein Weiterbetrieb wirtschaftlich unrentabel ist
  • Verzicht auf Anschlussförderung