ZUGANGSBEDINGUNGEN & PREISE

  • Die Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) vom 01.11.2006 regelt die Allgemeinen Bedingungen, zu denen die Stadtwerke Riesa nach § 18 Abs. 1 des Energiewirtschaftsgesetzes jedermann an ihr Niederspannungsnetz anzuschließen und den Anschluss zur Entnahme von Elektrizität zur Verfügung zu stellen haben.
  • Zusätzlich zu den allgemeinen Bedingungen der NAV gelten die Ergänzenden Bedingungen der Stadtwerke Riesa GmbH zur NAV sowie das Preisblatt zu den Ergänzenden Bedingungen.
  • Diese Netzanschluss- und Anschlussnutzungsbedingungen gelten auch für alle Netzanschlussverhältnisse, die nach dem 12.07.2005 durch Erstanschluss von Grundstücken oder den Erwerb von angeschlossenen Grundstücken auf der Grundlage der AVBEltV begründet worden sind, sowie für alle am 08.11.2006 bestehenden Anschlussnutzungsverhältnisse mit Letztverbrauchern, die einen Anschluss an das Stromversorgungsnetz zur Entnahme von Strom in Niederspannung nutzen.
  • Darüber hinaus wurden durch die Stadtwerke Riesa GmbH auf der Grundlage des § 29 Abs. 1 Satz 3 NAV alle bis einschließlich 12.07.2005 begründeten Netzanschlussverhältnisse durch Bekanntmachung an die NAV angepasst.
  • Die gesamten Netzanschluss- und Anschlussnutzungsbedingungen haben wir auf dieser Internetseite veröffentlicht und in unserem Kundenzentrum ausgelegt.
  • Auf Verlangen händigen wir sie den Anschlussnehmern und Anschlussnutzern unentgeltlich aus.

IHR ANSPRECHPARTNER

Oliver Drobisch

Abteilungsleiter Netzvertrieb und Regulierungsmanagement
Tel.: (03525) 708-593
Fax.: 03525 708 555
oliver.drobisch@stw-riesa.de