Um die Klimaschutzziele zu realisieren, muss der CO2-Ausstoß sinken. Daher ergreift die Bundesregierung verschiedene Maßnahmen u. a. im Verkehrssektor. Dazu zählt auch, den Fahrstrom eines Elektrofahrzeuges am Kraftstoffmarkt als nachhaltige Antriebsenergie zu vermarkten. Die Basis für den Handel mit CO2 bildet die Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) mit der Intention: Wer CO2-emittierende Kraftstoffe in den Verkehr bringt, muss dafür zahlen – wer auf E-Mobilität umsteigt, soll profitieren. Halter von Elektrofahrzeugen können daher ihre CO2-Einparungen in Form der THG-Quote an Unternehmen abtreten und erhalten eine Prämie. Alle Fragen und Antworten sowie die entsprechenden Formulare zur Beantragung der THG-Prämie finden Sie auf dieser Webseite.
THG-Prämie
Geld verdienen mit Ihrem E-Fahrzeug
THG-Quote abtreten und Prämie erhalten!
Fragen & Antworten
Das grundsätzliche Ziel der THG-Quote als gesetzliches Instrument ist die langfristige Reduktion von CO2-Emissionen, um die Klimaschutzziele zu erreichen. Industrielle Unternehmen, z. B. Mineralölkonzerne, haben eine sogenannte Quotenverpflichtung: Grundsätzliches Ziel hierbei ist es, dass diese Unternehmen Emissionen verringern oder kompensieren müssen, für die von ihnen verkauften Kraftstoffe. Die Quote kann dabei durch den Einsatz emissionsärmerer Kraftstoffe, bspw. Biodiesel erfüllt werden und/oderdurch alternative, CO2-ärmere Antriebstechnologien wie in Elektrofahrzeugen. Bei Letzterem versuchen die Unternehmen ihre Quotenpflicht zu erreichen, indem sie die E-Mobilität unterstützen und mit einer Prämie für alle E-Mobilisten anreizen. Als Halter eines vollelektrischen Fahrzeugs können Sie demnach vom THG-Quotenhandel profitieren und sich eine Prämie in Höhe von 180,00 Euro für E-PKW’s (M1) und 280,00 Euro für E-Transporter (N1) sichern.
Die THG-Prämie wird grundsätzlich für Elektrofahrzeuge ausgezahlt. Dazu zählen E-Autos (Klasse M1), E-Transporter (N1), E-LKW (N2/N3), E-Busse (M3) und zulassungspflichtige E-Motorräder. Hybride, Plug-in-Hybride, E-Scooter und leichte E-Roller (L1e/L2e/L6e) sind ausgeschlossen.
Entscheidend für den THG-Quotenhandel ist, wer im Fahrzeugbrief als Halter steht. Inwiefern dies auf das jeweilige geleaste Fahrzeug zutrifft, prüfen Sie bitte individuell in Ihrem Fahrzeugbrief.
Alle Halter eines vollelektrischen Fahrzeuges können die Prämie durch den THG-Quotenhandel erhalten. Plug-in-Hybride sind dabei ausgeschlossen, da sie neben elektrischer Energie auch mit fossilem Kraftstoff angetrieben werden können. Die Zuteilung und Auszahlung der THG-Prämie erfolgt fahrzeuggebunden.
Für das Quotenjahr 2026 Pro erhalten Sie von uns pro E-PKW 180,00 Euro, pro E-Transporter 280,00 Euro – unabhängig davon, wie viel sie mit Ihrem Elektrofahrzeug fahren. Die Auszahlung erfolgt durch Angabe Ihrer Bankverbindung auf Ihr Konto.
Sie können die Prämie der THG-Quote für das Jahr 2026 beantragen. Eine Beantragung ist einmal jährlich pro Fahrzeug möglich.
Nein, es ist kein spezifischer Stromvertrag notwendig, damit Sie die Auszahlung der Prämie erhalten.
Die SWR bietet den THG-Quoten-Ankauf für das Jahr 2026 an und stehen Ihnen beratend zur Seite. Um am THG-Quotenhandel teilnehmen zu können, müssen Sie einen Antrag bei der SWR stellen, welchen eine Kopie des Fahrzeugscheins (Zulassungsbescheinigung Teil I) beizulegen ist.
Damit beauftragen Sie die SWR mit der Abwicklung und Vermarktung Ihrer THG-Quote. Die Auszahlung Ihrer Prämie, auf das von Ihnen angegebene Konto, erfolgt umgehend nach positiver Bewilligung durch das Umweltbundesamt.