Erdgas und Fernwärme – neue Preise ab 1. April 2005

24. März 2005

Die Stadtwerke Riesa GmbH erhöhen zum 1. April 2005 die Arbeitspreise für Erdgas netto 0,20 Cent/kWh und für Fernwärme um 0,235 Cent/kWh. Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung am 22. März seine Zustimmung erteilt. Eine Preiserhöhung von netto 0,235 Cent/kWh ergibt sich auch für Riesaer Kunden, die mit Nahwärme versorgt werden.

Je nach Abnahmeverhalten erhöhen sich die Jahreskosten für Tarifkunden um zwei bis fünf Prozent. „Wir sind zu dieser Preisanpassung aus wirtschaftlichen Gründen gezwungen, denn durch den gestiegenen Rohölpreis auf dem Weltmarkt haben sich für uns die Gasbezugskosten drastisch erhöht“ sagt Geschäftsführer Dr. Georg Nowak und bezieht sich dabei auf die international übliche Ankopplung der Gaspreise an die Ölpreisentwicklung.

 

Den Stadtwerken Riesa war es bisher gelungen die Gas- und Wärmepreise für lange Zeit auf einem stabilen und günstigen Niveau zu halten: „In den letzten drei Jahren mussten wir lediglich zweimal die Preise erhöhen, wobei dies in einem Fall ausschließlich der Ökosteueranhebung geschuldet war. In diesem Zusammenhang sei vor allem auf unsere Preissenkung im April 2002 hingewiesen“, führt Geschäftsführer Dr. Georg Nowak weiter aus.

 

Auf absehbare Zeit wird jedoch kaum mit erneuten Preissenkungen zu rechnen sein. Denn zur Sicherung der deutschen Erdgasversorgung sind künftig gewaltige Investitionen seitens der ausländischen Erdgasproduzenten zur Erschließung neuer entlegener Vorkommen und zum Aufbau neuer Transportsysteme notwendig. Hinzu kommt der weltweit kontinuierlich steigende Energiebedarf, der insbesondere durch enorme Wachstumsraten der asiatischen Wirtschaft bedingt ist.

 

Was ist zu tun?

Für die Kunden der Stadtwerke Riesa GmbH besteht in vertraglicher Hinsicht kein Handlungsbedarf. Dennoch sind Selbstablesungen zum 1. April 2005 möglich. Die Zählerstände können bis zum 11. April 2005 unter Angabe von Name, Adresse, und Kundennummer, ggf. auch Zählernummer schriftlich mitgeteilt werden. Die Mitteilung der Zählerstände ist jedoch nicht erforderlich, da der anteilige Verbrauch maschinell errechnet wird. Kunden, bei denen eine Abschlagsänderung erforderlich ist, werden schriftlich benachrichtigt.

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