Interview mit dem Geschäftsführer: Änderungen beim Mahnverfahren

2. September 2005

Zum 1. August haben die Stadtwerke Riesa Änderungen beim Mahnverfahren vorgenommen. Die erste Reaktion der Stadtwerke auf ein Zahlungssäumnis eines Kunden ist nicht mehr eine Zahlungserinnerung, sondern eine kostenpflichtige Mahnung. Bereits im nächsten Schritt würde bei weiterer Nichtzahlung der Sperrauftrag folgen. Sollte der betroffene Kunde auch auf diesen nicht mit Zahlung der fälligen Beträge reagieren, erfolgt die Sperrung.

Dr. Nowak, was sind die Gründe für diese Maßnahme?

 

Dr. Nowak: In den letzten Jahren ist leider eine zunehmend schlechtere Zahlungsmoral bei immer mehr Kunden zu verzeichnen. Natürlich wissen wir um die allgemein wirtschaftlich schwierige Situation, doch wir können als privatwirtschaftlich geführtes Unternehmen nicht die Funktionen von Arbeits- und Sozialamt übernehmen. Von manchen Säumigen wird es als Kavaliersdelikt angesehen, Energie nicht zu bezahlen oder sich nach dem Wohnungseinzug nicht anzumelden. Wir sehen das schon etwas anders! Außerdem sind wir unserem Gesellschafter gegenüber in der Pflicht, das Unternehmen nicht durch nachlässiges Inkasso in Gefahr zu bringen. Wir haben zum jeweils Monatsersten über Abschlagsrechnungen den Großteil unserer Energiebezüge pünktlich zu bezahlen, gleiches erwarten wir von unseren Kunden ca. 4 Wochen später. Dass wir hier disziplinierter vorgehen müssen, wird wohl Verständnis finden.

 

 

Sollten die Stadtwerke nicht Maßnahmen ergreifen, mit denen sie den Kunden entgegenkommen, beispielsweise Preissenkungen vornehmen?

 

Dr. Nowak: Wenn wir Preissenkungen vornehmen könnten, würden wir es tun. Dass die Stadtwerke Riesa bei Strom deutschlandweit mit die niedrigsten Preise vorweisen können, sollte sich herumgesprochen haben, ein Blick ins Internet oder eine Anfrage bei Verbraucherverbänden belegt das. Bei Gas und Wärme, die in unseren nach wie vor modernen Heizkraftwerken aus Gas oder Öl erzeugt wird, haben nicht nur unsere Kunden, sondern auch wir ein Problem, was zur Zeit und kurzfristig nicht zu lösen ist Der Weltmarkt wird von objektiven und zunehmend subjektiven Faktoren bestimmt, auf die weder Deutschland, noch unser Gasversorger und schon gar nicht die Stadtwerke Riesa Einfluss haben. Generell ist unser Leitmotiv: Der Kunde steht im absoluten Mittelpunkt unserer Bemühungen. Wir sind erst zufrieden, wenn der Kunde es ist. Wie anderswo auch müssen Leistungsempfänger für die erhaltene Leistung zahlen. Ist dies nicht der Fall, hat der Leistungserbringer nach erfolglosen Mahnungen das Recht die Leistung einzustellen. Das ist in der Energieversorgungsbranche nicht anders.

 

 

Gehen Sie zukünftig konsequenter bei der Sperrung vor?

 

Dr. Nowak: Selbstverständlich wissen wir um die Bedeutung unserer Leistungen. Strom und Wärme sind Lebensgrundlagen. Deshalb müssen wir in speziellen Fällen auch abwägen. Wir können beispielsweise einer arbeitslosen alleinstehenden Mutter nicht einfach Wärme oder Strom abstellen. Dann wird wie in vielen Fällen auch nach einem gemeinsamen Weg gesucht. Wenn dieser Wille aber von Seiten des Kunden nicht zu spüren ist, kann es nur diese letzte Konsequenz geben. Wir sind kein Wohlfahrtsverband, sondern ein kommunaler Energiedienstleister, der allerdings auch sehr viel und sehr gern Unterstützung den Sport- und Kulturvereinen oder bei Projekten der Stadt gibt oder ein modernes Sport- und Freizeitbad unterhält. Und das sollten wir gemeinsam nicht aufs Spiel setzen!

 

 

Ergreifen Sie weitere Maßnahmen um schlechteren Zahlungsmoral entgegenzuwirken?

 

Dr. Nowak: Ja. Wir prüfen zur Zeit die Möglichkeiten, die Abschläge vom Zahlungsziel her eher einzufordern. Seit kurzem beauftragen wir nach erfolgloser Mahnung sofort Rechtsanwaltskanzleien mit der – gegebenenfalls auch gerichtlichen – Geltendmachung unserer Forderungen. Unsere Mahnung enthält einen entsprechenden deutlichen Hinweis. Wir prüfen auch intensiv, wie wir bei betreffenden Kunden mit Abtretungserklärungen arbeiten können. Das heißt, der Kunde tritt seinen Anspruch auf Zahlung eines Geldbetrages in Höhe des monatlichen Teilbetrages an die Agentur für Arbeit ab und diese überweist den Betrag direkt auf das Stadtwerke-Konto.

 

 

Wie viele Sperrungen führen die Stadtwerke Riesa pro Woche in etwa durch?

 

Dr. Nowak: Pro Woche kommt es durchschnittlich zu 10 Sperrmaßnahmen in Riesa, unsere Sperrkassierer sind um ihren Job nicht zu beneiden.

 

Wirkt sich die neue Verfahrensweise auch auf pünktlich zahlende Kunden aus?

 

Dr. Nowak: Bei all den aufgeführten Argumenten und Maßnahmen steht immer eine ganz wichtige Überlegung im Vordergrund: Der pünktlich zahlende Kunde soll nicht mit Kosten belastet werden, die die notorisch Säumigen verursachen. Natürlich kann es passieren, dass man mal eine Einzahlung oder Überweisung vergisst, dann sollte man den kurzen Weg zu den Stadtwerken finden. Deshalb gibt es das bequeme, sichere und für beide Seiten sparende Verfahren der Lastschrift. Formulare gibt es im Kundenzentrum oder im Internet.

 

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