Stadtwerke und Verbraucherschützer warnen vor unseriösen Anbietern

25. Mai 2007

Erst nachdem der unerwartete Gast wieder gegangen ist, wird die Tragweite des kurzen Besuchs „an der Haustür“ deutlich: Unüberlegt hat man seine Unterschrift unter dubiose Verträge gesetzt. Energie ist Vertrauenssache! Darum gilt: Nicht sofort unterschreiben, Vertragsangebote genau prüfen und nicht unter Druck setzen lassen.

 

TelDaFax in Riesa auf „Kundenfang“

In der jüngsten Vergangenheit haben uns als örtlichen Energieversorger zahlreiche Anrufe besorgter Kunden erreicht, die von sprachgewandten Vertretern der TelDaFax-Gruppe an der Haustür überrumpelt worden. Berichten zufolge haben sich die Vertreter wiederholt unter dem Deckmantel, für eine verbraucherschützende Organisation tätig zu sein, Zutritt zu den Wohnungen der Kunden verschafft. Mit der Aussicht auf eine Optimierung der Energieversorgungsverträge werden die Kunden dann mit Billigpreisen zu einem schnellen Vertragsabschluss gedrängt. Wichtig zu wissen für Sie als Kunde ist, dass TelDaFax für den Abschluss eines Energieliefervertrages eine einmalige Vorauszahlung fordert. Der Kunde zahlt also eine Kaution in Form einer Sonderabschlagszahlung zusätzlich zu seiner Abschlagszahlung. Jedoch ist in der gängigen Praxis der Energieversorger eine Kautionszahlung absolut unüblich.

 

Verbraucherverband warnt vor Billigstromanbietern

Auch der Bund der Energieverbraucher warnt in einer Pressemitteilung (13.04.07) vor den Praktiken zahlreicher Billigstromanbieter: „Denn die Gefahr ist groß, dass mit Dumpingpreisen Kunden erst gelockt und dann im Stich gelassen werden.“ Besonders eindringlich warnt der Verband vor dem Abschluss von Stromlieferpaketen und Vorkassemodellen. Denn im Fall einer Insolvenz sei das Geld weg. Oft funktioniere das Modell zudem nach dem Schneeballsystem. Derartige Systeme können nur solange funktionieren, wie neu geworbene Kunden mit ihrer Vorkasse den Strom der Altkunden mit bezahlen. Die Stadtwerke Riesa raten zur Vorsicht, derartige Verträge ohne sorgfältige Prüfung abzuschließen. Sollten Sie bei einem „an der Haustür“ abgeschlossenen Vertrag von Ihrem Rücktrittsrecht Gebrauch machen wollen, ist Eile geboten. Eine neutrale Beratung für solche und ähnliche Fälle erhalten Sie über die Verbraucherschutzzentrale Sachsen.

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