Das Energienetz und die Bäume: Hinweise zur Gartenplanung

26. März 2010

Der Frühling hat begonnen. Grundstückseigentümer und Kleingärtner bringen wieder ihre Vorgärten und grünen Oasen auf Vordermann. Dabei sollten sie unbedingt den Sicherheitsabstand ihrer Bäume zur nächsten Freileitung kontrollieren.

Entfernung zu Freileitungen

 

In der Nähe von Stromfreileitungen bis 1.000 Volt sollte dieser einen Meter betragen, in der Nähe von Freileitungen über 1.000 Volt 2,50 Meter. Ist die Entfernung zwischen Ästen und Leitungen zu gering, können hineinwachsende oder herabfallende Äste die Stromversorgung unterbrechen. Darüber hinaus besteht dadurch Lebensgefahr.

 

Schutzabstand beim Ausästen

 

Verantwortungsbewusste Baumbesitzer denken deshalb bereits dann an das Ausästen ihrer Bäume, wenn diese noch ausreichend Abstand zu den Stromleitungen haben. Bei den Ausästungsarbeiten müssen folgende Schutzabstände zu den Freileitungen eingehalten werden: bei einer Spannung bis 1.000 Volt mindestens einen Meter, bei einer Spannung über 1.000 bis 10.000 Volt mindestens drei Meter.

 

Stadtwerke-Mitarbeiter unterstützen

 

Kann der Schutzabstand nicht eingehalten werden, müssen die SWR die Stromleitung für die Dauer der Ausästungsarbeiten abschalten. Ein Termin kann mit der Abteilung Netzbetrieb Elt unter der Rufnummer 03525 708-521 abgestimmt werden. Die Stadtwerke-Mitarbeiter werden sachkundig beraten sowie bei der Ermittlung der Mindestabstände und der Suche nach Fachfirmen helfen. Wenn der Kunde wünscht, können die Stadtwerke auch den fachgerechten Rückschnitt und die Entsorgung des Schnittgutes organisieren.

Bei allen Baumpflegearbeiten muss die Baumschutzsatzung der Stadt Riesa beachtet werden.

 

Schachterlaubnis einholen

 

Wenn Kunden auf Grünflächen Bäume neu pflanzen wollen, sollten sie sich vorher unbedingt über die unterirdisch verlegten Leitungen und Kabel informieren. Schachtarbeiten könnten die Leitungen beschädigen oder Wurzeln den Betrieb der Leitungen stören. Deshalb ist immer ein ausreichender Schutzstreifen für die vorhandenen Medien zu gewährleisten. Grundstückseigentümer und Kleingärtner, die solche Erdarbeiten planen, müssen vorher bei denEigentümern von Ver- und Entsorgungsleitungen (Wasser, Strom, Erdgas, Telekommunikation) sogenannte Schachterlaubnisscheine beantragen.

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