Vorsicht bei Haustürgeschäften/ Vertriebsmitarbeiter Peter Silberbauer im Gespräch

27. Oktober 2011

Seit April sind in Riesa wieder verstärkt Haustürverkäufer unterwegs. Sie kommen unangemeldet und haben ein vermeintlich „verlockendes“ Angebot im Gepäck: Sorglos-Strom und ein Zeitungsabo. Immer mehr betroffene Kunden wenden sich an die Stadtwerke Riesa. Peter Silberbauer, Vertriebsmitarbeiter der SWR, klärt auf.

Wie gehen die Haustürverkäufer vor?

Silberbauer: Die Geschichten der betroffenen Kunden ähneln sich alle. Die Verkäufer kommen unangemeldet und behaupten, sie wollten die Stromrechnung sehen oder sie müssten zum Stromzähler. Mitunter meinen sie nur, „sie kämen vom Strom“ und stünden mit den Stadtwerken in Verbindung. Anschließend bieten die Verkäufer einen Stromvertrag an, wie beispielsweise aktuell mit der Energy2day GmbH.

 

Bieten sie günstigeren Strom als die Stadtwerke Riesa?

Silberbauer: Den Kunden wird ein Vertrag angeboten, der 1 Cent pro verbrauchte Kilowattstunde günstiger als unserer Grundversorgungstarif ist. Dass die Stadtwerke Riesa jedoch auch zwei Produkte haben, die noch günstiger als der Grundversorgungstarif sind, verschweigen die Verkäufer. Ein weiterer Nachteil ist die Vertragslaufzeit. Der Sorglos-Strom-Vertrag hat eine Erstlaufzeit von zwei Jahren. Danach verlängert sich der Vertrag um ein Jahr, wenn der Kunde nicht mit einer Frist von acht Wochen kündigt. Die beiden günstigsten Stromprodukte der Stadtwerke Riesa haben eine Erstlaufzeit von einem halben Jahr. Danach kann der Kunde sich monatlich für ein neues Produkt entscheiden.

 

Weisen sich diese Leute aus?

Silberbauer: Kunden haben uns berichtet, dass sich die Vertreter manchmal gar nicht ausweisen oder nur flüchtig irgendeinen Ausweis zeigen. Viele Kunden können im Nachhinein nicht einmal mehr sagen, mit was sich die Person überhaupt ausgewiesen hat.

 

Scheuen die Stadtwerke Riesa den Wettbewerb?

Silberbauer: Wir stehen für fairen Wettbewerb, der für den Kunden nachvollziehbar und vergleichbar bleibt. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass derartige Haustürgeschäfte nicht immer im Sinne des Kunden ablaufen.

 

Kann der Kunde den Vertrag kündigen?

Silberbauer: Das Gesetz schützt den Verbraucher vor solch einem Haustürgeschäft. Ihm steht ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Die Frist beträgt in der Regel zwei Wochen und beginnt mit der Aushändigung einer schriftlichen Belehrung über das Widerrufsrecht, die bestimmte gesetzliche Anforderungen erfüllen muss. Entscheidend ist also, dass der Kunde innerhalb der ersten zwei Wochen nach Vertragsunterzeichnung den Vertrag schriftlich widerruft.

 

Wie helfen die Stadtwerke betroffenen Kunden?

Silberbauer: Betroffene Kunden können sich selbstverständlich an uns wenden.

 

Wie beugen Kunden solchen Haustürgeschäften vor?

Silberbauer: Alle Riesaer können sich darauf verlassen, dass sich Mitarbeiter der Stadtwerke Riesa und ihrer Tochterunternehmen (EGR Energiegesellschaft Riesa GmbH und ESAM Energieservice und Arealmanagement GmbH, Anm. der Red.) eindeutig und in Ruhe mit einem Dienstausweis vorstellen. In der Regel kündigen wir Hausbesuche an – durch Hausaushänge oder Ankündigungskarten im Briefkasten. Wenn also eine Person, die behauptet, sie hätte irgendetwas mit Strom oder Gas zu tun, sich nicht eindeutig als Mitarbeiter der Stadtwerke Riesa, der EGR oder der ESAM ausweisen kann, dann sollte diese Person erst gar nicht in die Wohnung gelassen werden.

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