Neue Strompreise ab 1. Januar 2013

16. November 2012

Der Preis für die Kilowattstunde Strom steigt zum 01.01.2013 um 2,10 ct/kWh netto. Die Grundpreise bleiben gleich. Grund der Erhöhung ist die gestiegene, gesetzlich vorgeschriebene Umlage zur Förderung der Erneuerbaren Energien. Diese Umlage steigt zum Jahreswechsel um 47 Prozent auf 5,277 ct/kWh (zurzeit 3,59 ct/kWh). Auf die Höhe der EEG-Umlage haben die SWR keinen Einfluss (siehe letzter Absatz).

Der Gesetzgeber führt zudem eine weitere gesetzliche Umlage ein: Mit der sogenannten Offshore-Haftungsumlage soll zukünftig der Ausbau von Offshore-Windkraftanlagen vorangetrieben werden.

 

Aber: „Durch solides Wirtschaften können wir die gesetzlichen Kostenanstiege ein stückweit kompensieren. So haben wir die für uns beeinflussbaren Kosten unserer Stromeigenerzeugung gesenkt und den restlichen Strom am Markt günstiger eingekauft. Das ermöglicht uns, die gesetzlichen Kostenerhöhungen für unsere Kunden etwas zu dämpfen“, sagt SWR-Geschäftsführer René Röthig.

 

Die Stadtwerke Riesa informieren in diesen Tagen alle Kunden offen und transparent per Brief über die neuen Preise. Die Höhe der Abschläge bleibt zunächst gleich. Erst mit der Jahresablesung und der Jahresrechnung ergeben sich für alle Kunden die neuen Abschläge für das Jahr 2013. Fragen zu den neuen Preisen, zu den Änderungen der Vertragsgrundlagen und zu den Stromprodukten beantworten die SWR-Mitarbeiter Sylvia Thiele (Tel.: 708-424) und Peter Silberbauer (Tel. 708-540).

 

Auf die Jahreskosten wirkt sich die Preiserhöhung wie folgt aus. Dabei handelt es sich um Musterverbräuche. Die exakte Veränderung ist vom jeweiligen Tarif abhängig.

12,50 € mehr / ca. 5,8 % pro Jahr bei Jahresverbrauch von 500 kWh
37,50 € mehr / ca. 8,4 % pro Jahr bei Jahresverbrauch von 1.500 kWh
75,00 € mehr / ca. 9,5 % pro Jahr bei Jahresverbrauch von 3.000 kWh
150,00 € mehr / ca. 10,1 % pro Jahr bei Jahresverbrauch von 6.000 kWh

 

Hintergrund EEG-Umlage:

Die EEG-Umlage fördert den Ausbau der Erneuerbaren Energien und ist damit ein wichtiger Pfeiler für die Umsetzung der Energiewende. Sie ist im Erneuerbaren-Energien-Gesetz geregelt (kurz EEG). Das Gesetz regelt die bevorzugte Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Quellen ins Stromnetz und garantiert deren Erzeugern (Windkraftparkbetreiber, Solaranlagenbetreiber etc.) auf 20 Jahre garantierte Vergütungen. Die Höhe der EEG-Umlage basiert, vereinfacht gesagt, darauf, wie viel Ökostrom in Deutschland ins Stromnetz eingespeist wurde und dementsprechend die Ökostromerzeuger Einspeisevergütung erhalten haben.

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