Gesetzliche Umlage für Erneuerbare Energien steigt weiter / Stadtwerke Riesa müssen Strompreis erhöhen

15. November 2013

Staatliche Steuern, Abgaben und Umlagen machen derzeit die Hälfte des Strompreises der Stadtwerke Riesa aus, dieser Anteil wird nächstes Jahr steigen. Unter anderem wird die staatlich vorgegebene Umlage zur Förderung Erneuerbarer Energien (EEG-Umlage) zum 01.01.2014 von 5,277 auf 6,240 Cent je Kilowattstunde erhöht. Hinzu kommt die neue Umlage für abschaltbare Lasten. Auch diese steht im Zusammenhang mit der Energiewende. Aus diesen Gründen müssen die Stadtwerke Riesa ihre Stromarbeitspreise in den meisten* Tarifen und Produkten zum 01.01.2014 um 0,46 ct/kWh netto erhöhen. Die Grundpreise bleiben konstant.

Stadtwerke-Geschäftsführer René Röthig betont: „Wir stehen klar hinter den ökologischen Zielen der Energiewende und ermöglichen vor allem durch den gezielten Ausbau und die Modernisierung unseres Stromnetzes die Entfaltung Erneuerbarer Energien. Allerdings haben die Stadtwerke Riesa auf diese per Gesetz verursachten Kostenentwicklungen keinerlei Einfluss.“

 

Die Stadtwerke Riesa informieren in diesen Tagen alle Kunden per Brief über die neuen Preise. Die Höhe der Abschläge bleibt zunächst gleich. Erst mit der Jahresablesung und der Jahresrechnung ergeben sich für alle Kunden die neuen Abschläge für das Jahr 2014. Wie sich die neuen Preise auf die Jahreskosten auswirken, zeigt die Tabelle – dabei handelt es sich um Musterverbräuche; die exakte Veränderung ist vom jeweiligen Tarif abhängig. Weitere Fragen zu den neuen Preisen, zu den Änderungen der Vertragsgrundlagen und zu den Stromprodukten beantworten die SWR-Mitarbeiter Sylvia Thiele (Tel.: 708-424) und Peter Silberbauer (Tel. 708-540).

 

Bereits zum letzten Jahreswechsel stieg die gesetzlich vorgegebene Umlage zur Förderung Erneuerbarer Energien um 47 Prozent. Zum 1. Januar 2014 geht sie um weitere 18 Prozent nach oben. Das führt dazu, dass die Stadtwerke rund 50 Cent eines jeden Euros, den ein Riesaer Haushalt für Strom bezahlt, als Steuer an den Staat oder als Umlage an Dritte weiterleiten müssen. Zu den staatlichen Abgaben kommt ein Anteil von rund 27 Prozent für die behördlich regulierten und vom Wettbewerb ausgeschlossenen Netzentgelte hinzu. „Fast 78 Prozent des Strompreises sind damit staatlich reguliert und können von uns faktisch nicht beeinflusst werden“, fasst SWR-Geschäftsführer René Röthig die Zahlen zusammen.

 

Die restlichen 22 Prozent sind jener Anteil des Strompreises, der von den Stadtwerken Riesa selbst beeinflusst werden kann. Dabei handelt sich um die Kosten für Strombeschaffung, Vertrieb und Service. Heißt im Klartext: Obwohl die SWR effizient wirtschaften und Strom günstig beschaffen, können sie damit nur geringfügig Einfluss auf die Gesamthöhe des Strompreises nehmen. Seit 2003 stiegen die staatlichen Steuern und Abgaben um 127 Prozent. Für einen Riesaer Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 2.500 Kilowattstunden bedeutet dies: Während 2003 noch 167 Euro von der Stromjahresrechnung als Steuern oder Umlagen an Staat oder Dritte abgingen, werden es im kommenden Jahr 379 Euro sein. Im Vergleich dazu stiegen die von den Stadtwerken direkt beeinflussbaren Jahreskosten für die Strombeschaffung, Vertrieb und Service im gleichen Zeitraum moderat. Sie machen gerade einmal rund 22 Prozent der Gesamtkosten aus.

 

Übrigens schneidet der Strompreis für Riesaer im Umlandvergleich sehr gut ab. Zum Beispiel zahlen Envia-versorgte Oschatzer rund 3,4 Cent pro Kilowattstunde mehr als vergleichbare Kunden der Stadtwerke Riesa. Berücksichtigt man Arbeitspreise und Grundpreise, fällt die Jahresrechnung bei einem Stromkunden der Stadtwerke Riesa rund 66 Euro niedriger aus**.

 

* Der Stromarbeitspreis in den Sonderabkommen für Nachtspeicherheizung, Wärmepumpe und Kontrollierte Wohnungslüftung steigt um 0,79 ct/kWh netto.

** Kostenvergleich der Tarife „STADTSTROM“ (Stadtwerke Riesa) und „enviaM Strom online“ (EnviaM) mit Preisstand vom 01.01.2014 bei einem Jahresverbrauch von 2.500 kWh

 

Hintergrund EEG-Umlage:

Die EEG-Umlage fördert den Ausbau der Erneuerbaren Energien und ist damit ein wichtiger Pfeiler für die Umsetzung der Energiewende. Sie ist im Erneuerbaren-Energien-Gesetz geregelt (kurz EEG). Das Gesetz regelt die bevorzugte Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Quellen ins Stromnetz und garantiert deren Erzeugern (Windkraftparkbetreiber, Solaranlagenbetreiber etc.) auf 20 Jahre garantierte Vergütungen. Die Höhe der EEG-Umlage basiert, vereinfacht gesagt, darauf, wie viel Ökostrom in Deutschland ins Stromnetz eingespeist wurde und dementsprechend die Ökostromerzeuger Einspeisevergütung erhalten haben.

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