Strom-/Gasabschaltung wegen Hochwasser: So verhalten Sie sich jetzt richtig

6. Juni 2013

Wegen des Hochwassers mussten zahlreiche Trafostationen, Stromkabel, Gasanlagen und Hausanschlüsse außer Betrieb genommen werden. So verhalten sich betroffene Hauseigentümer jetzt richtig.

Laden Sie sich hier die Leitfäden als PDF-Dokument herunter.

 

Stromversorgung:

Eine Wiederversorgung kann erst erfolgen, wenn die betroffenen Anlagen, nicht mehr überflutet sind.
Nach dem Rückgang des Hochwassers legen die Stadtwerke Riesa die Hausanschlusskästen trocken und prüfen diese.
Bevor die Zuschaltung erfolgt, muss die Hausinstallation (Kundenanlage mit Zählerplatz) von einer zugelassenen Elektroinstallationsfirma überprüft und freigegeben werden. Den Auftrag hierfür muss der Grundstücks- bzw. Hauseigentümer erteilen.
Stellt die Elektroinstallationsfirma bei der Überprüfung fest, dass auch der Zähler vom Wasser überspült worden ist, so darf dieser nicht wieder in Betrieb genommen werden. Gleiches gilt für Wandler und für Steuereinrichtungen wie Funkrundsteuerempfänger oder Schaltuhren.
Der Zähler und die Steuereinrichtungen sind ggf. auszuklemmen. Auf keinen Fall dürfen Eichamtsplomben gebrochen oder das Gehäuse des Zählers geöffnet werden.
Der Austausch beschädigter Zähler oder Steuereinrichtungen sowie die Bereitstellung der Wandler erfolgt kostenfrei durch die Stadtwerke Riesa. Der Wandlertausch ist vom Kunden zu veranlassen.
Nach Instandsetzung und Überprüfung der Kundenanlage ist die weitere Inbetriebnahme mit den Stadtwerken abzustimmen. Als Ansprechpartner stehen Ihnen Herr Mehling (Tel. 708529) und Herr Bäger (Tel. 708523) zur Verfügung.
Über diesen Link gelangen Sie zu einer Liste zugelassener Elektroinstallationsunternehmen.

 

Gasversorgung:

Sofern der Pegelstand die Gasanlagen (Hauptabsperreinrichtung, Gasleitung, Gasgeräte) nicht überflutet hat, kann der Kunde selbstständig nach einer Sichtprüfung die Anlage durch Öffnen der Hauptabsperreinrichtung und Inbetriebnahme der Gasgeräte in Gang setzen.
Waren Gasanlagenteile überflutet, muss die Hausinstallation (Kundenanlage mit Zählerplatz) von einer zugelassenen Gasinstallationsfirma überprüft (Sicht- und Gebrauchsfähigkeitsprüfung) und in Betrieb genommen werden. Den Auftrag hierfür muss der Grundstücks- bzw. Hauseigentümer erteilen.
Stellt die Gasinstallationsfirma bei der Überprüfung fest, dass auch der Gaszähler vom Wasser überspült worden ist, so darf dieser nicht wieder in Betrieb genommen werden.
Auf keinen Fall dürfen Eichamtsplomben gebrochen oder das Gehäuse des Gaszählers geöffnet werden.
Der Austausch beschädigter Gaszähler erfolgt kostenfrei durch die Stadtwerke Riesa.
Als Ansprechpartner stehen Ihnen dafür Herr Heide (Tel. 708501) und Herr Groß (Tel. 708504) zur Verfügung.
Über diesen Link gelangen Sie zu einer Liste zugelassener Gasinstallationsunternehmen.

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