Fragen und Antworten zur Jahresrechnung

30. Januar 2014

Die Stadtwerke Riesa bedanken sich bei allen Kunden, die sie zur Jahresablesung aufgerufen haben, für die Mitteilung der Zählerstände. Das Unternehmen versendet nun ab Montag die Jahresrechnungen. In der heutigen Ausgabe beantworten die SWR die häufigsten Kundenfragen.

Auf der Rechnung ist ein Zählerstand angegeben, der von dem abweicht, der auf der Ablesekarte eingetragen wurde. Wie ist das möglich?

Der Stichtag für die Verbrauchsabrechnung war der 31.12.2013. Der Stichtag für die Zählerablesung war der 23.12.2013. Der Verbrauch wird entsprechend der zeitlichen Abweichung hochgerechnet – ein Vorgehen, das die SWR seit jeher praktizieren und auf das Verlass ist.

 

Die Jahresrechnung ergibt ein Guthaben. Wie bekommt der Kunde sein Geld?

Guthaben erstatten die SWR ausschließlich per Überweisung (keine Barauszahlung). Dazu benötigen die SWR die Bankverbindung des Kunden. Liegt die Bankverbindung den SWR vor, erfolgt die Auszahlung 14 Tage nach Rechnungslegung.

 

Die Jahresrechnung ergibt einen nachzuzahlenden Restbetrag. Was muss der Kunde tun?

Kunden, die den SWR ein SEPA-Lastschriftmandat (Einzugsermächtigung) erteilt haben, brauchen sich um nichts zu kümmern. Alle anderen Kunden haben 14 Tage Zeit (ab dem Tag des Rechnungsdatums), um Restbeträge zu zahlen.

 

In der Jahresrechnung teilen die SWR den neuen Abschlag mit. Wie wird dieser festgelegt?

Die Höhe des neuen Abschlags basiert auf dem Vorjahresverbrauch und auf den aktuellen Preisen.

 

Kann ich meinen Abschlag ändern?

Der Abschlag kann ohne Angabe eines Grundes erhöht werden. Soll der Abschlag gesenkt werden, benötigen die SWR einen wichtigen Grund.

 

Wie kann ich den SWR ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen?

Die SWR empfehlen zur Erteilung das neue kostenfreie Serviceportal „VOLLbequem!“ oder die vorbereiteten Formulare zu verwenden. Diese sind im Kundenzentrum und auf der Internetseite der SWR erhältlich.

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