Öffentliche Bekanntgabe zur Änderung der Ergänzenden Bedingungen der Stadtwerke Riesa GmbH zur NAV und NDAV

18. Dezember 2014

Auf der Grundlage des § 4, Abs. 3 der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) sowie des § 4, Abs. 3 der Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) geben die Stadtwerke Riesa GmbH die Änderung der Ergänzenden Bedingungen zur NAV sowie der Ergänzenden Bedingungen zur NDAV hiermit öffentlich bekannt.

Die Änderungen betreffen die technischen Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz, in denen Bezug genommen wird auf die TAB Mitteldeutschland in der jeweils gültigen Fassung, die Aufnahme der Forderungen zum Schutz der Leitungstrasse, die Konkretisierung der Voraussetzungen zur Anforderung von Vorauszahlungen und die Anpassung der Inbetriebsetzungskosten.

 

Die Änderungen treten am 01.01.2015 in Kraft.

 

Die gesamten Netzanschluss- und Anschlussnutzungsbedingungen sind im Internet unter www.stw-riesa.de veröffentlicht und liegen in den Geschäftsräumen der Stadtwerke Riesa GmbH aus. Auf Verlangen werden sie den Anschlussnehmern und Anschlussnutzern unentgeltlich ausgehändigt.

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