Änderung der Technischen Anschlussbedingungen für Wärme

15. August 2018

Die SWR betreiben ein 42 Kilometer langes Fernwärmenetz. Herzstück jedes der sechs Wärmeinselnetze ist eine Erzeugungsanlage, in der an fünf Standorten durch Kraft-Wärme-Kopplung neben Wärme auch Strom hergestellt wird. Dies ist mithin die energieeffizienteste Technologie den Wärmebedarf für die Raumheizung und Trinkwassererwärmung zu decken. Um auch zukünftig eine sichere Fernwärmeversorgung zu garantieren, ändern die SWR [...]

Die SWR betreiben ein 42 Kilometer langes Fernwärmenetz. Herzstück jedes der sechs Wärmeinselnetze ist eine Erzeugungsanlage, in der an fünf Standorten durch Kraft-Wärme-Kopplung neben Wärme auch Strom hergestellt wird. Dies ist mithin die energieeffizienteste Technologie den Wärmebedarf für die Raumheizung und Trinkwassererwärmung zu decken. Um auch zukünftig eine sichere Fernwärmeversorgung zu garantieren, ändern die SWR die Technischen Anschlussbedingungen (TAB) zum 1. August 2018 für neu errichtete Anlagen und die Modernisierung von Bestandsanlagen.

 

Für einen reibungslosen Versorgungsauftrag regeln die Technischen Anschlussbedingungen (TAB), als Vertragsbestandteil, die Schnittstelle zwischen dem SWR-Fernwärmenetz und der Hausstation. Alle gesetzlichen Anforderungen und Normen sowie technische Besonderheiten für den Betrieb und die Beschaffenheit einer Hausstation sind in der TAB zusammengefasst und für Jedermann nachlesbar. Wichtig sind die TAB insbesondere für Fachunternehmen, die Hausstationen bauen oder die von Kunden mit Arbeiten an der Fernwärmeanlage beauftragt werden. Deshalb sollten sich Eigentümer von Hausstationen vor Erteilung der Aufträge vergewissern, dass dem ausführenden Betrieb die TAB der SWR bekannt sind. Als Betreiber der Hausstation ist der Eigentümer verpflichtet, die Inhalte der Betriebssicherheitsverordnung einzuhalten.

 

Die Änderungen dienen vor allem sicherheitstechnischen Anforderungen an den Betrieb beziehungsweise die Installation und den Bau von Fernwärmestationen sowie hygienischen Anforderungen, wie unter anderem der einwandfreien Warmwasserbereitung. Die SWR informieren, dass die Vorlaufsockeltemperatur außerhalb der Heizperiode von 70 °C auf 75 °C erhöht wird, um die vorbenannte Warmwasserbereitung im Rahmen der Änderung auch weiterhin zu garantieren. Zudem erfolgt zukünftig eine generelle Trennung des Warmwasserkreises durch einen zweiten Wärmetauscher für Neuanlagen (vergleich TAB ab 01.08.2018). Zusammengefasst haben sich die SWR für eine Temperaturanhebung entschieden, weil durch die Trennung eines zweiten Wärmeübertragers am Austritt des Warmwasserspeichers des Kunden nach wie vor eine Mindesttemperatur von 60 °C anliegen muss (vergleich DVGW W 551), die in Verpflichtung gegenüber dem endnutzenden Mieter oder Eigentümer zur hygienischen Warmwasserbereitung es abzusichern gilt. Die aktuelle Fassung der TAB ist im Internet auf hier einzusehen und liegt im Kundenzentrum der Stadtwerke Riesa aus.

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