Jahresabrechnung – FAQ

28. Januar 2022

In den vergangenen Wochen haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtwerke Riesa GmbH (SWR) tausende Zählerstände bearbeitet und abgeglichen. Die SWR bedanken sich bei allen Kundinnen und Kunden für die Meldung der Zählerstände. Das Unternehmen versendet nun Anfang Februar die Jahresabrechnungen. In der heutigen Ausgabe beantworten die SWR die häufigsten Kundenfragen.

Auf der Rechnung ist ein Zählerstand angegeben, der von dem abweicht, der auf der Ablesekarte eingetragen wurde. Wie ist das möglich?

Der Stichtag für die Verbrauchsabrechnung war der 31.12.2021. Der Stichtag für die Zählerablesung war der 17.12.2021. Ihr Verbrauch wird entsprechend der zeitlichen Abweichung hochgerechnet – ein Vorgehen, das die SWR seit jeher praktizieren und auf das Verlass ist.

 

Meine Jahresrechnung ergibt ein Guthaben. Wie bekomme ich mein Geld?

Auf Ihrer Rechnung erkennen Sie ein Guthaben an einem negativen Vorzeichen. Die SWR erstatten Ihnen das Guthaben ausschließlich per Überweisung (keine Barauszahlung). Dazu benötigen die SWR die Bankverbindung des Kunden. Liegt die Bankverbindung den SWR vor, erfolgt die Auszahlung automatisch auf das hinterlegte Konto, andernfalls teilen Sie uns diese mit Kundenummer und Rechnungseinheit bitte schriftlich mit.

 

Die Jahresabrechnung ergibt einen nachzuzahlenden Restbetrag. Was muss ich tun?

Sie haben den SWR ein SEPA-Lastschriftmandat (Einzugsermächtigung) erteilt? Dann brauchen Sie sich um nichts kümmern, der Betrag wird automatisch zur angegebenen Fälligkeit vom Bankkonto abgezogen. Sollten Sie den SWR kein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, so haben Sie 14 Tage (ab dem Tag des Rechnungsdatums) Zeit, um Restbeträge zu zahlen.

 

In der Jahresabrechnung teilen die SWR den neuen Abschlag mit. Wie wird dieser festgelegt?

Die monatlichen Abschläge für 2022 in Ihrer Jahresverbrauchsabrechnung ergeben sich aus dem letzten Jahresverbrauch unter Berücksichtigung der zurzeit gültigen Preise. Bei Erdgas wurde weiterhin die Preisänderung zum 01.03.2022 bereits berücksichtigt.

 

Kann ich meinen Abschlag ändern?

Soll der Abschlag gesenkt werden, benötigen die SWR einen wichtigen Grund, um

für Sie eine hohe Nachzahlung in der nächsten Abrechnung zu vermeiden bzw. auszuschließen. Eine Erhöhung des Abschlages hingegen kann ohne Angabe eines Grundes erfolgen. Am schnellsten geht die Abschlagsänderung elektronisch über unser Online-Serviceportal „VOLLbequem!“ unter www.vollbequem.de.

 

Wie kann ich den SWR ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen?

Die SWR empfehlen, zur Erteilung einer Einzugsermächtigung das kostenfreie Online-Serviceportal „VOLLbequem!“ unter www.vollbequem.de zu nutzen oder alternativ das entsprechende Formular zu verwenden. Dieses ist elektronisch im Downloadcenter auf der Internetseite der SWR unter www.stw-riesa.de/kundenservice/downloadcenter/ verfügbar oder wird auf Wunsch per Post an Sie versandt.

 

Die Preise für Energie sind deutlich gestiegen. Wo finde ich Tipps, um mögliche Einsparpotenziale zu erkennen?

Auf unserer Internetseite unter www.stw-riesa.de/energieeffizienz haben wir Informationen zusammengestellt, wie ein möglichst ressourcen- und umweltschonender Umgang mit Energie gelingen kann.

 

Unser Kundenserviceteam steht Ihnen bei Fragen rund um die Jahresverbrauchsabrechnung in diesem Jahr aufgrund der aktuellen Corona-Situation ausschließlich kontaktlos

über unser Online-Serviceportal unter www.vollbequem.de
telefonisch unter 03525 708 30 oder
per E-Mail unter stadtwerke(at)stw-riesa.de

zur Verfügung.

weitere Meldungen

Arbeiten bei den Stadtwerken Riesa!

Entdecken Sie unsere aktuellen Stellenangebote.
Weitere Informationen