Neue Strompreise ab 01.07.2022

24. Juni 2022

Der Bundestag hat am 28.04.2022 das Gesetz zur Absenkung der Kostenbelastung durch die EEG-Umlage beschlossen. Somit wird die EEG-Umlage im Zeitraum vom 01.07. bis 31.12.2022 auf 0,00 ct/kWh gesenkt. Diese Kostensenkung von 3,73 ct/kWh netto geben wir vollumfänglich an Sie weiter.

Zum 01.07.2022 sinkt die EEG-Umlage von 3,723 ct/kWh auf 0,00 ct/kWh netto. Die EEG-Umlage wurde im Jahr 2000 neu eingeführt. Auch „Ökostromumlage“ genannt, dient sie dazu, den Ausbau der Stromerzeugung aus Solar-, Wind-, Biomasse- und Wasserkraftwerken voranzutreiben. Dies ist tatsächlich auch gelungen. So betrug der Anteil der Stromerzeugung aus geförderten erneuerbaren Energien im Jahr 2016 vergleichsweise nur 29 %. Bis zum Jahr 2020 stieg dieser Anteil bereits auf 45 %.

Zum 01.01.2022 betrug die EEG-Umlage 3,723 ct/kWh (netto). Diese ist in Ihren Strompreisen in voller Höhe enthalten. Weitere Strompreisbestandteile sind die Beschaffungskosten für Strom, die Netzentgelte, die Kosten für Messstellenbetrieb, die Stromsteuer und die Konzessionsabgabe sowie weitere Netzumlagen. Vor allem die Beschaffungskosten für Strom sind jüngst extrem stark angestiegen. Viele Stromversorger, so auch die Stadtwerke Riesa GmbH (SWR), mussten in den letzten Monaten daraufhin ihre Preise erhöhen. Um die Bürger und die Unternehmen etwas zu entlasten, wurde nun die Absenkung der EEG-Umlage auf 0,00 ct/kWh ab dem 01.07.2022 beschlossen. Der Anteil der Steuern, Abgaben und Umlagen im Strompreis sinkt damit von 40 % auf 31,6 %.

Die SWR geben diese Senkung in Höhe von 3,73 ct/kWh netto an alle Stromkunden der Grundversorgung sowie alle Kunden mit Sonderverträgen weiter. Über die voraussichtlich ab dem 01.07.2022 geltenden Strompreise informierten wir einen Großteil der Kunden bereits per Anschreiben vom 17.03.2022. Weitere Informationen zur Preissenkung sind auch auf unserer Internetseite (www.stw-riesa.de) veröffentlicht.

Hinweis: Unsere Preisblätter der Stromtarife gelten derzeit nur für Kunden in unserem Netzgebiet. Stromkunden aus fremden Netzgebieten können wir zu den Konditionen nicht versorgen, da jede zusätzlich bezogene Strommenge am derzeitigen Markt eingekauft werden muss und die Preise somit in keiner Weise einer Kostendeckung unterliegen.

weitere Meldungen