Preisanpassung Erdgas zum 01.10.2022

19. August 2022

Aktuelle geopolitische Ereignisse führen u. a. zu erheblich gestiegenen Erdgaspreisen, worauf die Bundesregierung reagiert: Am 4. August 2022 wurde die Gaspreisanpassungsverordnung gem. § 26 Energiesicherungsgesetz (EnSiG) in Form der Einführung einer Gasbeschaffungsumlage beschlossen. Basierend auf § 35e Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) tritt zusätzlich die Gasspeicherumlage in Kraft. Beide zum 01.10.2022 wirksam werdende Umlagen beeinflussen die Erdgaspreise.

Die Sicherung einer zuverlässigen Energieversorgung und die derzeitigen Marktentwicklungen stellen die Stadtwerke Riesa GmbH (SWR) als Energiedienstleister sowie Sie als Kunden vor große Herausforderungen.Aufgrund drastischer Reduzierungen der Gasimportmengen aus Russland müssen fehlende Mengen ausgeglichen und zu höheren Preisen eingekauft werden. Zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit wird zum 01.10.2022 die Gasbeschaffungsumlage, basierend auf der Entscheidung der Bundesregierung gem. § 26 EnSiG, eingeführt. Die von der  marktgebietsverantwortlichen Trading Hub Europe GmbH (THE) am 15.08.2022 veröffentlichte Gasbeschaffungsumlage beträgt 2,419 ct/kWh.

Darüber hinaus tritt mit Wirkung zum 01.10.2022 die Gasspeicherumlage nach § 35e EnWG in Kraft. Ziel dieser Umlage ist es, die Füllstandsvorgaben für die Gasspeicher und damit einhergehend die Versorgung abzusichern, indem der THE die Kosten für den Einkauf von Gas ersetzt werden. Zusätzlich steigt die bisher mit 0,00 ct/kWh im Gaspreis verankerte Bilanzierungsumlage zum 01.10.2022 an. Die Höhe der Gasspeicher- und Bilanzierungsumlage sind zum Veröffentlichungstermin dieser Preisanpassung noch nicht festgelegt. Nach Bekanntgabe der verbindlichen Umlagenhöhen werden Ihnen diese zu einem späteren Zeitpunkt angezeigt und verrechnet, sofern sie von den Prognosen abweichen.

Zusammenfassend werden folgende Umlagen ab 01.10.2022 in Ansatz gebracht:

Gasbeschaffungsumlage (bereits veröffentlicht):      2,419 ct/kWh
Gasspeicherumlage (Prognosewert):                       1,000  ct/kWh
Bilanzierungsumlage (Prognosewert):                      0,200  ct/kWh
Summe:                                                                    3,619  ct/kWh

Bedingt durch die gesetzliche Festsetzung dieser neuen Umlagen im Bereich der Gasversorgung erhöht die SWR ab 01.10.2022 die Verbrauchspreise um 3,619 ct/kWh zzgl. der jeweils geltenden Umsatzsteuer. Die Grundpreise bleiben unverändert.

Ihre monatlichen Abschläge ab 01.10.2022 müssen Sie nicht selbst anpassen. Die neue Abschlagsberechnung erfolgt durch die SWR. Für Fragen zu den neuen Preisen und Abschlägen stehen Ihnen unsere Mitarbeiter gern zur Verfügung:

Frau Sandy Kadner (Tel.: 03525 708 426)
Herr Peter Silberbauer (Tel.: 03525 708 540)

 

Hinweis: Die Änderungen erfolgen auf der Basis der Erdgasgrundversorgungsverordnung. Selbstverständlich haben Sie jetzt ein außerordentliches Kündigungsrecht.

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