Preisanpassung Strom und Erdgas zum 01.01.2023

18. November 2022

Die Beschaffungspreise für Strom und Erdgas liegen weiterhin auf einem sehr hohen Niveau. Hinzu kommen weitere Kostensteigerungen bei den Netznutzungsentgelten, den gesetzlichen Umlagen und den Verwaltungskosten. Deshalb muss die Stadtwerke Riesa GmbH (SWR) ihre Preise für Strom und Erdgas zum 01.01.2023 anpassen.

Nachdem die Preise zur Beschaffung von Strom und Erdgas nach einer Kostenexplosion wieder sinken, bleiben sie dennoch  im Vergleich zum Vorjahr weiterhin auf einem sehr hohen Niveau. Mit einer kurzfristigen Entspannung ist leider nicht zu rechnen. Auch in anderen Kostenbereichen gibt es zahlreiche Preiserhöhungen. So steigen zum 01.01.2023 die Netznutzungsentgelte und die gesetzlichen Umlagen der Stromlieferung. Deutliche Erhöhungen sind unter anderem bei den EDV- und allgemeinen Dienstleistungskosten zu verzeichnen.

Zum 01.01.2023 müssen wir daher unsere Strompreise um 5,00 ct/kWh (Arbeitspreis) und 20,00 Euro/Jahr (Grundpreis) erhöhen. Die Erdgaspreise steigen ab dem 01.01.2023 um 2,50 ct/kWh (Arbeitspreis) und 25,00 Euro/Jahr (Grundpreis). Alle im Text genannten Preisänderungen sind als Netto-Wert angegeben. Die sich aus den Anpassungen ergebenden Strom- und Erdgaspreise finden Sie in der Abbildung.

Alle Kunden werden in diesen Tagen offen und transparent per Brief über diese Preisänderungen von der SWR informiert. Die Höhe der Abschläge bleibt zunächst gleich. Erst mit der Jahresablesung und der Jahresabrechnung ergeben sich für alle Kunden die neuen Abschläge, welche ab Februar 2023 gelten.

 

Entlastungen für Strom- und Erdgaskunden

Aktuell setzen sich Bund und Länder mit Maßnahmen zur Entlastung der Strom- und Erdgaskunden auseinander, um die gestiegenen Energiekosten abzufedern. In der Diskussion sind bspw. die Übernahme der Abschlagszahlungen von Erdgas- und Fernwärmekunden für Dezember durch den Staat und eine Preisbremse. Die Einführung einer Preisbremse könnte für Endkunden bedeuten, dass eine maximale Strom- und Gaspreisobergrenze für eine festgelegte Teilmenge des Energieverbrauchs fixiert wird. Inwiefern diese Maßnahmen Umsetzung finden und in gesetzliche Vorgaben überführt werden, wird abgewartet. Das Inkrafttreten derartiger Regelungen werden wir selbstverständlich bei allen zukünftigen Berechnungen berücksichtigen.

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