Preisanpassung zum 01.09.2022

18. Juli 2022

Explodierende Strom- und Erdgaspreise an den Beschaffungsmärkten, Ukrainekrieg und nunmehr eine bevorstehende und reale Erdgasmangellage in Deutschland führen zu einer neuen notwendigen Preisanpassung. Nach der drastischen Verringerung der Gaslieferung durch Russland hat die Bundesregierung die zweite Alarmstufe im Notfallplan Gas ausgerufen. „Gas ist von nun an ein knappes Gut in Deutschland“, sagte Wirtschaftsminister Robert Habeck [...]

Explodierende Strom- und Erdgaspreise an den Beschaffungsmärkten, Ukrainekrieg und nunmehr eine bevorstehende und reale Erdgasmangellage in Deutschland führen zu einer neuen notwendigen Preisanpassung.

Nach der drastischen Verringerung der Gaslieferung durch Russland hat die Bundesregierung die zweite Alarmstufe im Notfallplan Gas ausgerufen. „Gas ist von nun an ein knappes Gut in Deutschland“, sagte Wirtschaftsminister Robert Habeck am 23.06.2022 bei einer Pressekonferenz in Berlin. Die Verknappung eines Rohstoffes führt zu einem Preisanstieg. Doch nicht nur die Preise für Erdgas befinden sich in einem ungebrochenen Aufwärtstrend auch die Preise für Strom steigen weiterhin extrem an. Aus diesem Grund sind wir gezwungen unsere Energiepreise anzupassen.

Die Arbeitspreise für Erdgas steigen zum 01.09.2022 um 4,40 Ct/kWh (brutto) an. Unsere Stromkunden zahlen ab dem 01.09.2022 für eine Kilowattstunde 12,05 Ct/kWh (brutto) mehr.

Was können wir gegen die steigenden Energiepreise tuen?

Eine Entspannung auf dem Energiemarkt ist kurzfristig wohl nicht in Sicht. Die einzige Möglichkeit Kosten zu sparen, ist es Energie zu sparen. Dies ist auch die Bitte der Bundesregierung und unser Rat an alle Verbraucher. Auf unserer Internetseite www.stw-riesa.de und auf der Seite des Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz www.energiewechsel.de finden Sie Informationen und Tipps zum Energiesparen.

Abschlagsanpassung aus 11 mach 12

Um Nachzahlungen zu vermeiden haben wir ihre Abschläge bereits zum 01.08.2022 angepasst. In der Jahresrechnung erfolgt die exakte Abrechnung mit den neuen Preisen selbstverständlich erst zum 01.09.2022. Auch die Abschlagszahlung im Januar ist neu, hier zahlen Sie bereits ihren ersten Abschlag für das neue Jahr, somit werden die Jahreskosten auf 12 Monate verteilt. Bisher waren diese Jahreskosten nur auf 11 Monate aufgeteilt. Wir hoffen, dass diese Maßnahmen vor überraschenden Nachzahlungen schützen.

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