Neue Regeln in der Energiewirtschaft für die Marktkommunikation bei Strom

20. März 2024

Die Regeln, wie die elektronische Marktkommunikation im deutschen Strommarkt erfolgen muss, ändern sich ab 1. April 2024, also in wenigen Tagen.   Laut dem Branchenverband BDEW haben Mitte März 2024 lediglich ca. 50 Prozent der Energieversorgungsunternehmen in Deutschland diese Umstellung erfolgreich umgesetzt. Die zuständige Aufsichtsbehörde, die Bundesnetzagentur, wies nochmals deutlich darauf hin, dass es keine […]


Die Regeln, wie die elektronische Marktkommunikation im deutschen Strommarkt erfolgen muss, ändern sich ab 1. April 2024, also in wenigen Tagen.
 
Laut dem Branchenverband BDEW haben Mitte März 2024 lediglich ca. 50 Prozent der Energieversorgungsunternehmen in Deutschland diese Umstellung erfolgreich umgesetzt. Die zuständige Aufsichtsbehörde, die Bundesnetzagentur, wies nochmals deutlich darauf hin, dass es keine Fristverlängerung geben wird. Damit müssen Lieferanten und Netzbetreiber, zum Beispiel Energieverbrauchsdaten ihrer Kunden, ab dem 1. April 2024 über den vorgeschriebenen Kommunikationsweg Applicability Statement 4 (kurz AS4) – einem Protokoll für die sichere und zuverlässige Datenübertragung im Energiesektor – übermitteln, damit diese als Grundlage für die Energieabrechnung zur Verfügung stehen.
 
Die Kunden der Stadtwerke Riesa GmbH brauchen sich keine Sorgen zu machen. Der kommunale Energieversorger hat die Umstellung fristgerecht und erfolgreich umgesetzt.
 

Ansprechpartner:

Katja Sieber Tel.: 03525 708-400, E-Mail: katja.sieber@stw-riesa.de weitere Meldungen

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