SWR treiben Elektromobilität voran: Mit dem Elektroauto Geld verdienen – die THG-Quote macht’s möglich

24. Februar 2026

Damit die Klimaschutzziele erreicht werden, muss der CO₂-Ausstoß im Verkehr sinken. Deshalb hat die Bundesregierung verschiedene Maßnahmen eingeführt. Eine davon ist die sogenannte Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote).   Die Idee dahinter ist einfach: Unternehmen, die Benzin oder Diesel verkaufen, müssen CO₂ einsparen oder dafür zahlen. Wer dagegen ein reines Elektrofahrzeug fährt, spart CO₂ ein – und kann […]

Damit die Klimaschutzziele erreicht werden, muss der CO-Ausstoß im Verkehr sinken. Deshalb hat die Bundesregierung verschiedene Maßnahmen eingeführt. Eine davon ist die sogenannte Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote).

 

Die Idee dahinter ist einfach:

Unternehmen, die Benzin oder Diesel verkaufen, müssen CO₂ einsparen oder dafür zahlen. Wer dagegen ein reines Elektrofahrzeug fährt, spart CO₂ ein – und kann dafür eine Prämie erhalten. Als Halterin oder Halter eines vollelektrischen Fahrzeugs können Sie Ihre eingesparte CO₂-Menge über die THG-Quote vermarkten. Die SWR übernehmen das für Sie. Dafür erhalten Sie eine Prämie.

Was ist die THG-Quote?

Die THG-Quote ist ein gesetzliches Instrument zur Verringerung von CO₂-Emissionen. Mineralölunternehmen sind verpflichtet, ihre Emissionen zu reduzieren oder auszugleichen. Das können sie zum Beispiel durch:
  • den Einsatz klimafreundlicherer Kraftstoffe (z. B. Biodiesel)
  • oder durch die Unterstützung von Elektromobilität
Hier kommen Sie ins Spiel: Mit Ihrem Elektrofahrzeug leisten Sie einen Beitrag zum Klimaschutz. Diese CO₂-Einsparung kann gebündelt und an quotenverpflichtete Unternehmen verkauft werden. Dafür erhalten Sie eine Prämie.  

Wie hoch ist die Prämie?

  • 80,00 Euro pro Elektro-PKW
  • 130,00 Euro pro Elektro-Transporter
Die Höhe ist unabhängig davon, wie viel Sie fahren.  

Für welche Fahrzeuge gibt es die Prämie?

Die Prämie gilt für:
  • vollelektrische PKW
  • elektrische Transporter
  • elektrische Leichtkrafträder und E-Motorräder
   

Wichtig:

  • Das Fahrzeug muss rein elektrisch betrieben werden.
  • Plug-in-Hybride sind ausgeschlossen.
  • Das Fahrzeug muss schneller als 45 km/h fahren.
  • Eine Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) muss vorliegen.

Gilt das auch für Leasingfahrzeuge?

Entscheidend ist, wer als Halter im Fahrzeugschein eingetragen ist. Bitte prüfen Sie dies in Ihren Fahrzeugunterlagen.  

Muss ich Ökostrom beziehen?

Nein. Ein bestimmter Stromvertrag ist nicht erforderlich.  

Wie oft kann ich die Prämie erhalten?

Sie können die THG-Prämie einmal jährlich beantragen. Für das Jahr 2024 erhalten Sie bei Antragstellung die genannte Prämie.  

Wie beantrage ich die Prämie?

Die SWR übernehmen für Sie die Abwicklung und Vermarktung der THG-Quote. So einfach geht’s:
  1. Antrag bei den SWR stellen
  2. Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I einreichen
  3. Bankverbindung angeben
  Nach erfolgreicher Abwicklung erhalten Sie Ihre Prämie in Höhe von 80,00 Euro bzw. 130,00 Euro innerhalb von etwa drei Monaten auf Ihr Konto überwiesen.  

Bei Fragen beraten Sie die SWR gern persönlich.

Nutzen Sie die Chance und sichern Sie sich Ihre Prämie – für Ihr Elektrofahrzeug und für mehr Klimaschutz in unserer Region. weitere Meldungen