VORMERKEN: AM 1. MÄRZ 2024 STARTET DIE 14. STAFFEL DER „VOLLTREFFER! PROJEKTFÖRDERUNG“.

SIE MÖCHTEN EINEN VEREIN ODER EINE GEMEINNÜTZIGE ORGANISATION UNTERSTÜTZEN?

So funktioniert´s:

  1. Überlegen Sie sich ein Projekt für einen Riesaer Verein/gemeinnützige Organisation. Zum Beispiel neue Trainingskleidung oder das Vereinsfest im Sommer.
  2. Als Privatkunde oder Privatkundin der Stadtwerke Riesa mit einem Sondervertrag wie  STADTSTROM, VOLLnatur! Strom oder VOLLtherm Strom, haben Sie das Recht ein Projekt einzureichen. Sie müssen kein Mitglied des Vereins bzw. der gemeinnützigen Organisation sein, der bzw. die das Projekt durchführt.
  3. Reichen Sie das Projekt online ab dem 1. März 2024 ein. Einreichung bis spätestens 30. September 2024. Bei Einreichung bis zum 31. März 2024 erhalten Sie 100 Punkte extra.
  4. Sammeln Sie Stimmcodes und stimmen Sie für Ihr Projekt! Wie Sie Stimmcodes sammeln, erfahren Sie hier.
  5. Animieren Sie Vereinsmitglieder, Freunde, Bekannte, …. Stimmcodes zu sammeln!

Wir wünschen viel Erfolg!

Allgemeines

Veranstalter der Vereinsförderaktion „VOLLTREFFER! Projektförderung“ sind die Stadtwerke Riesa GmbH, Alter Pfarrweg 1, 01587 Riesa (nachfolgend SWR genannt). Die Teilnehmer der Aktion akzeptieren durch das Einreichen eines Projektes oder Abgabe eines Stimmcodes dieses Regelwerk.

Ziel der Aktion

Die SWR erhalten zahlreiche Förderanfragen von Vereinen, die das zur Verfügung stehende Budget übersteigen. Deshalb haben die SWR die „VOLLTREFFER! Projektförderung“ ins Leben gerufen, bei der alle Vereine aus dem Versorgungsgebiet der SWR mitmachen können und gleichermaßen die Chance auf Unterstützung des eingereichten Projektes haben.

Teilnahmeregeln

Die Teilnahmebedingungen gelten neben allen im Rahmen der gesamten Auslobung dargestellten Beschreibungen und Regelungen. Bei Einreichung eines Projektes erklärt sich der Teilnehmer mit den Regeln in vollem Umfang einverstanden. Ein Rechtsanspruch auf die Teilnahme an der Förderaktion besteht nicht.

Jedes eingereichte Projekt erhält eine Förderung der SWR. Über die Reihenfolge der Platzierung entscheidet die Anzahl der erhaltenen Punkte im jeweiligen Abstimmungszeitraum. Die Förderbeträge verteilen die SWR jeweils als zweckgebundene Spende an die Projektdurchführenden der gemeinnützigen Vereine/Organisationen. Die Gesamtzahl der Projekt ist auf 35 Stück limitiert. Sollten darüber hinaus Projektanmeldungen eingehen, werden die SWR die Projektliste ggf. erweitern.

  1. Platz: 2.000,- EUR
  2. Platz: 1.750,- EUR
  3. Platz: 1.500,- EUR
  4. Platz: 1.250,- EUR
  5. Platz: 1.000,- EUR
  6. Platz: 900,- EUR
  7. Platz: 825,- EUR
  8. Platz: 750,- EUR
  9. Platz: 675,- EUR
  10. Platz: 600,- EUR
  11. Platz: 550,- EUR
  12. Platz: 500,- EUR
  13. Platz: 450,- EUR
  14. Platz: 400,- EUR
  15. Platz: 350,- EUR
  16. Platz: 300,- EUR
  17. Platz: 275,- EUR
  18. Platz: 250,- EUR
  19. Platz: 225,- EUR
  20. Platz: 200,- EUR
  21. Platz: 185,- EUR
  22. Platz: 170,- EUR
  23. Platz: 155,- EUR
  24. Platz: 140,- EUR
  25. Platz: 125,- EUR
  26. Platz: 100,- EUR
  27. Platz: 100,- EUR
  28. Platz: 100,- EUR
  29. Platz: 100,- EUR
  30. Platz: 100,- EUR
  31. Platz: 100,- EUR
  32. Platz: 100,- EUR
  33. Platz: 100,- EUR
  34. Platz: 100,- EUR
  35. Platz: 100,- EUR

Abstimmungszeitraum

Der Abstimmungszeitraum des Jahres 2024 beginnt am 01.03.2024 und endet am 31.12.2024. Alle Punkte, die das Projekt im jeweils letzten Abstimmungszeitraum erhalten hat, werden nicht übernommen. Der Punktestand wird zu Beginn des neuen Abstimmungszeitraums auf 0 gesetzt.

Projekteinreichung und Bedingungen

Sie können ein Projekt einreichen, wenn Sie als Privatkunde einen Sondervertrag Strom bei den SWR (VOLLnatur!, VOLLtherm! oder STADTSTROM) abgeschlossen haben. Sie müssen kein Mitglied des Vereins bzw. der gemeinnützigen Organisation sein, der bzw. die das Projekt durchführt. Das Projekt kommt einem gemeinnützigen Verein bzw. einer gemeinnützigen Organisation mit Vereinsmittelpunkt in Riesa hat zugute. Stichtag für die Projekteinreichung ist der 30.09.2024 bzw. der Tag, an dem die SWR das Anmeldeportal schließt, weil die maximale Teilnehmerzahl erreicht ist. Jedes Projekt, das bis zum 31.03.2024 eingereicht wird, erhält 100 Extra-Punkte. Die Punkte werden dem Projekt automatisch gutgeschrieben. Sie können pro Abstimmungszeitraum max. 3 Projekte pro Verein oder Organisation einreichen. Die Projekteinreichung erfolgt über dieses Online-Formular.

Abstimmung

Um einem Projekt Ihre Stimme zu geben, müssen Sie nicht Kunde der Stadtwerke Riesa sein. Sie benötigen lediglich einen Stimmcode. Diesen geben Sie in die dafür vorgesehene Stimmabgabemaske in der Projektliste ein. Danach verliert der Code seine Gültigkeit. Es gibt 4 Kategorien von Stimmcodes – mit unterschiedlichen Wertigkeiten:

  • Platin-Code      = 50 Punkte
  • Gold-Code        = 20 Punkte
  • Silber-Code      = 10 Punkte
  • Bronze-Code    =  1 Punkt

Gewertet wird demnach nicht Ihre „Stimme“, sondern die Punkte, die Ihr Stimmcode wert ist. Ziel für jedes Projekt ist es demnach, möglichst viele Punkte zu sammeln. Es ist nicht möglich, die Punktzahl eines Codes auf mehrere Projekte zu verteilen. Sie können immer nur einen Code für ein Projekt einlösen.

Stimmcodes erwerben

Die Stimmcodes können Sie auf verschiedene Wege erwerben. Sie finden alle Möglichkeiten in der Rubrik Stimmcode erwerben. Sie können mehrere Stimmcodes erwerben und diese auch verschenken. Eingelöst können alle erworbenen Codes, egal welchen Wertes, ebenso bis zum 31.12.2024 um 24 Uhr. Bewahren Sie die Codes sorgfältig auf; verloren gegangene Codes können wir nicht ersetzen.

Achtung: Stimmcodes die nicht bis zum 31.12.2024 um 24 Uhr für ein Projekt eingegeben wurden verfallen!

Weitere Teilnahmebedingungen und rechtliche Hinweise

Verliert der Stromliefervertrag des Kunden während der Abstimmungsphase seine Gültigkeit, wird das Projekt mitsamt seinen Stimmen aus der Projektabstimmung gestrichen. Einzige Ausnahme ist ein Wegzug des Kunden aus Riesa. Nur in diesem Fall bleibt das Projekt für den laufenden Abstimmungszeitraum im Rennen.

Projekte, die rassistisch, diskriminierend bspw. in Bezug auf die ethnische Herkunft, das Geschlecht, die Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität oderstrafbar, oder sonst verfassungsfeindlich nach Einschätzung der SWR motiviert sind, werden generell und mit Wirkung von Beginn an der Projektlaufzeit ausgeschlossen.

Die SWR behalten sich das Recht vor, die gesamte Projektförderung oder auch nur Teile davon jederzeit zu ändern, ganz oder zeitweise auszusetzten oder zu beenden, insbesondere dann, wenn aus technischen oder aus rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung der Projektförderaktionen nicht gewährleistet werden kann. Eine Barauszahlung der Projektförderung ist nicht möglich.

Es besteht kein Anspruch auf Auszahlung oder Ausgabe eines Ersatzgewinns.

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Datenschutz

Wir speichern und verarbeiten die von Teilnehmern angegeben personenbezogenden Daten für die Kontaktaufnahme im Rahmen der Vereinsförderaktion „VOLLTREFFER! Projektförderung“. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht. Die erhobenen Daten werden unter Beachtung der gültigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen automatisiert verarbeitet und gespeichert. Angaben zur Be- und Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß Transparenzgebot Artikel 12 ff DSGVO finden Sie auf unserer Internetseite unter www.stw-riesa.de/transparenzinformationen. Gern senden wir Ihnen die Informationen nach Anforderung zu.

 

 

Die auf dieser Website gewählte männliche Form bezieht sich immer zugleich auf weibliche, männliche und diverse Personen. Auf eine Mehrfachbezeichnung wird in der Regel zugunsten einer besseren Lesbarkeit verzichtet.

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