FAQ: Kunde werden & Umziehen

Kunde werden

Neben günstigen Preisen können Sie sich auf persönliche Ansprechpartner vor Ort, faire Vertragsbedingungen und einen Energieversorger freuen, der sich partnerschaftlich verhält. Wechselnde Callcenter-Mitarbeiter brauchen Sie ebenso wenig befürchten wie endlose Warteschleifen. Darüber hinaus sind wir als örtlicher Versorger ein bedeutender Arbeitgeber und verlässlicher Auftraggeber für das heimische Handwerk und den Mittelstand. Das schafft und sichert Arbeitsplätze in der Region. Jedes Jahr ebnen wir jungen Menschen den beruflichen Weg. Nicht zuletzt beleben wir Riesa, indem wir Vereine und soziale Einrichtungen unterstützen.

Zunächst wählen Sie das für Sie passende Produkt. Dabei beraten wir Sie gern. Dann füllen Sie das entsprechende Formular aus. Dieses können Sie auf unserer Internetseite laden, ausdrucken und ausgefüllt zu uns senden. Oder kommen Sie im Kundenzentrum vorbei, um sich direkt anzumelden. Oder entscheiden Sie sich für den papierlosen Weg über unser Online-Serviceportal VOLLBEQUEM! Hier finden Sie auch einen Preisrechner als Entscheidungshilfe, welches Produkt für Sie das richtige ist. Gewerbetreibenden mit einem hohen Jahresverbrauch bieten wir individuelle, maßgeschneiderte Produkte. Hier empfehlen wir ein persönliches Beratungsgespräch.

Eine Übersicht mit alle Ansprechpartner finden Sie in der Rubrik Kontakt.

Vertragliche Grundlagen für die Stromlieferung nach dem Grundversorgungstarif sind die Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV), die Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) und die jeweils Ergänzenden Bedingungen der Stadtwerke Riesa GmbH. Vertragliche Grundlagen für die Erdgaslieferung nach dem Grundversorgungstarif sind die Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV), die Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) und die Ergänzenden Bedingungen der Stadtwerke Riesa GmbH. Vertragliche Grundlage für die Versorgung mit Fernwärme ist die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV) in ihrer jeweils gültigen Fassung. Für alle Individualverträge gelten die zusätzlich vereinbarten Regelungen.

Ein Hausanschluss ist ein komplexes Projekt, bei dem wir Sie gern von Anfang an unterstützen. Kommen Sie einfach im Kundenzentrum am Alten Pfarrweg vorbei. Hier erhalten Sie alle Hinweise für einen reibungslosen Ablauf bei der Beantragung eines Hausanschlusses. Vorab können Sie sich auch in der Rubrik Haus-/Netzanschluss umfassend informieren.

Umzug

Sobald das Auszugsdatum feststeht, kündigen Sie Ihren bestehenden Liefervertrag mit einer Frist von 14 Tagen. Die Kündigung reichen Sie schriftlich ein. Auch die Online-Kündigung über unser Online-Serviceportal VOLLBEQUEM! ist möglich. Um Ihre Abschlussrechnung zu erstellen, benötigen wir den Zählerstand des Wohnungsübergabeprotokolls. Eine Kopie davon lassen Sie uns bitte zukommen.

Dann war es das schon. Die Endabrechnung senden wir Ihnen an Ihre neue Anschrift. Guthaben oder Restzahlungen werden noch einmal über Ihre uns bekannte Bankverbindung gebucht (falls Sie es anders wünschen, können Sie entsprechende Angaben im Abmeldeformular machen). Damit erlischt Ihre Einzugsermächtigung automatisch.

Auch in diesem Fall benötigen wir zunächst die Kündigung bzw. das Abmeldeformular. Nachdem Sie Ihre neue Wohnung übernommen haben, können Sie mit uns einen neuen Vertrag abschließen. Erteilen Sie uns zudem eine neue Einzugsermächtigung, da diese von „alten“ Verträgen nicht übernommen werden kann.

Grundsätzlich ja. Sollten Sie jedoch feststellen, dass Ihr Zähler gesperrt oder gar ausgebaut ist, wenden Sie sich bitte an unseren Kundenservice, Tel. 708-30.

In der Regel möchte der Haus- bzw. Wohnungseigentümer nach ggf. erforderlichen Renovierungsarbeiten die Wohnung wieder vermieten. Bis dahin springt der Vermieter als Vertragspartner gegenüber den Stadtwerken Riesa ein. Alternativ kann sich der Hauseigentümer aber auch für einen Ausbau des Zählers entscheiden.