FAQ: Stromerzeugungsanlagen

Zu den Stromerzeugungsanlagen zählen unter anderem:

EEG-Anlagen:

  • Solaranlagen
  • Stromspeicher
  • Windenergieanlagen
  • Biomasseanlagen
  • Wasserkraftanlagen
  • Anlagen zur Stromerzeugung aus Geo- oder Solarthermie, Grubengas und Klärschlamm

KWK-Anlagen:

  • Verbrennungsanlagen und Brennstoffzellen

weitere Anlagen:

  • Notstromaggregate

Grundsätzlich sind wir als zuständiger Netzbetreiber über die Errichtung einer Stromerzeugungsanlage immer zu informieren.

Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gern unter einspeisung-netz@stw-riesa.de zur Verfügung.

Jedoch muss sich jeder Anlagenbetreiber seiner Rechte und Pflichten bewusst sein und sich selbstständig über die geltenden Regeln und Fristen erkundigen.

Wir benötigen von Ihnen zeitnah die Übersendung aller notwendigen Dokumente.

Wir möchten Sie an dieser Stelle auf Ihre Pflicht hinweisen, sich und Ihre Anlage im Marktstammdatenregister zu registrieren.

Bitte beachten Sie dabei:

  • Anlagen, die u.a. neu installiert oder erweitert werden, müssen innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme registriert werden.
  • Stromspeicher sind als selbstständige Einheit anzusehen und müssen separat im Markstammdatenregister registriert werden.

Die Bundesnetzagentur stuft die Nichtregistrierung als Ordnungswidrigkeit ein und verhängt ein Bußgeld.

Als Betreiber einer Stromerzeugungsanlage sind Sie gesetzlich dazu verpflichtet, sich und Ihre Anlage im Marktstammdatenregister zu registrieren – unabhängig davon, ob Ihre Anlage bereits in einem früheren Register geführt wurde.

Die Bundesnetzagentur stuft die Nichtregistrierung als Ordnungswidrigkeit ein und verhängt ein Bußgeld.

Um den Wechsel des Betreibers erfolgreich vollziehen zu können, benötigen wir als zuständiger Netzbetreiber zeitnah Informationen von Ihnen.

Darüber hinaus benötigen wir ebenfalls den Zählerstand zum Tag des Betreiberwechsels.

Besonders wichtig ist die Registrierung im Marktstammdatenregister.

Hierzu müssen Sie sowohl sich selbst als auch die Solaranlage oder deren Betreiberwechsel registrieren.

Dazu sind Sie gesetzlich verpflichtet.

Bei Fragen zum Betreiberwechsel können Sie uns gerne kontaktieren.

Laut Messstellenbetriebsgesetz sind wir als Netzbetreiber dazu verpflichtet, eine moderne Messeinrichtung bzw. ein intelligentes Messsystem bei Ihnen einzubauen.

Die Anzeige wechselt bei diesen zwischen Verbrauch mit Kennung 1.8.0 und Erzeugung mit Kennung 2.8.0.

Die Ansprüche auf den Netzzugang und auf die Abnahme des erzeugten Stroms durch den Netzbetreiber bleiben vorerst bestehen. Der Anlagenbetreiber hat jedoch kein Recht mehr auf die ursprüngliche Einspeisevergütung, die Marktprämie oder den Mieterstromzuschlag.